Neue Leiter-Norm ab 2018: Das ändert sich
Laut der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der DGUV gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern stattfanden. Fast
90 % aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit zurück. Die überarbeitete Norm soll dafür sorgen, dass diese Gefahrenquelle bereits bei der Herstellung minimiert wird. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden.
Tragbare Anlegeleitern über drei Metern
Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise.
Mehrzweckleitern mit aufgesetztem Schiebeleiterteil
Von der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. „Allerdings besteht in der Praxis die Gefahr, dass die Extra-Traverse als zusätzliche Standfläche benutzt wird. Das wiederum kann Unfälle begünstigen. Hierauf weist die Norm mit einer Nutzungseinschränkung hin“, erläutert Thomas Jacob von der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW).
Zwei Nutzungsgruppen
Doch nicht nur die Standsicherheit wird durch die Norm überarbeitet. In Zukunft werden die Leitern in zwei Nutzungsgruppen unterteilt:
- Leitern für den gewerblichen und
- Leitern für den privaten Gebrauch.
Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.
Was bedeutet die neue Norm für Betriebe?
Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. „Nur weil Produkte mit einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen, bedeutet das nicht, dass die anderen Produkte verboten sind. Wenn eine Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden“, erklärt Jacob.
Die Änderung der Leiternorm wurde durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) unter Mitwirkung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entwickelt.