Gesetze, Verordnungen & Co.: Das ändert sich im Dezember
Nicht mehr lang - dann steht der Jahreswechsel an, und damit neue Gesetze und geänderte Verordnungen. Doch auch kurz vor dem neuen Jahr gibt es einige Dinge zu beachten. Welche Änderungen im Dezember wichtig sind, haben wir kurz für Sie zusammengefasst.
Kreis der geförderten Energieberater vergrößert
Ab Dezember 2017 gelten zwei neue Richtlinien für die geförderte Energieberatung. Die geförderte Energieberatung des Bundes für Wohneigentümer („Energieberatung für Wohngebäude“) und für mittelständische Unternehmen („Energieberatung Mittelstand“) wird ausgeweitet. Ab diesem Zeitpunkt erweitert sich der Kreis an qualifizierten Energieberatern. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat hierzu die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater so geändert, dass künftig qualifizierte Fachleute aus allen Branchen beraten können, sofern sie die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Beratung erfolgt nach den gleichen Qualitätsmaßstäben wie bisher, d. h. die Anforderungen an die Qualifikation der Berater (Aus- und Weiterbildung) sowie die Qualität der Beratung (Beratungsberichte, Stichprobenkontrollen) bleiben unverändert.
Auch qualifizierte Handwerker können künftig Hauseigentümer über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung durch eine geförderte Beratung informieren. Wenn beispielsweise ein Handwerker, der zugleich Gebäudeenergieberater ist, zu einem Kunden gerufen wird, um dessen Heizung, Dach oder Fenster zu reparieren, so kann der Hauseigentümer diese Gelegenheit nun nutzen und sich einen geförderten Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Eine solche anlassbezogene Beratung war bisher nicht möglich.
Aktuelle VDI-Richtlinien
Ende November sind die neuen VDI-Richtlinien und Entwürfe erschienen. Darunter: VDI 4682 Blatt 3 (Entwurf), "Grundsätze für Servicearbeiten an Wärme- und Stromerzeugern; Gas- und Ölbrennwertgeräte" und VDI 3922 Blatt 2 (Entwurf), "Energieberatung; Feststellen der Kompetenz von Energieberatern". Alle aktuellen Richtlinien, Entwürfe und zurückgezogenen Richtlinien können auf der Internetseite des VDI eingesehen werden.
Kündigung von Telefon- und Internetverträgen wird transparenter
Ab Dezember 2017 müssen Anbieter von Telefonie- und Internetverträgen ihre Bestandskunden auch auf der monatlichen Rechnung über die jeweilige Kündigungsfrist informieren. Dies gilt bei einer Laufzeit der Verträge von mehr als einem Monat. Dabei müssen die Anbieter ausdrücklich den letzten Kalendertag angeben, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.
Instant Messenger von AOL stellt Dienst ein
Vielen dürfte der AOL Instant Messenger (AIM) noch ein Begriff sein. Die Kommunikationsplattform diente ab den 90er Jahren zusammen mit ICQ für regen Austausch jenseits von Raum und Zeit. Doch mit Einzug der sozialen Medien und anderen Nachrichtendiensten wie etwa WhatsApp hat der Messenger AIM seine Bedeutung verloren. Das hat Konsequenzen: Ab dem 15. Dezember wird der Dienst nach 20 Jahren eingestellt. Das teilte das Nachfolge-Unternehmen von AOL, Oath, mit.
Wer wichtige Bilder und Dateien nicht verlieren möchte, sollte die Daten zeitnah abspeichern. Nach Abschalten des Dienstes ist das nachträgliche Speichern nicht mehr möglich.
Frist für rückwirkendes Kindergeld verkürzt
Noch bis zum 31. Dezember 2017 kann das Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Ab 2018 ist damit Schluss, denn dann wird das Kindergeld rückwirkend nur noch für sechs Monate ausgezahlt. Eltern, denen Kindergeld zusteht, aber es noch nicht in Anspruch nehmen, sollten sich deshalb noch im Dezember mit den Anträgen auseinandersetzen – sofern sie die 4-Jahresfrist einhalten.