Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

27% Schwarzarbeit im Baugewerbe

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft veranstaltete am 31.05.2017 ein Fachforum zur Schwarzarbeitsbekämpfung unter dem Motto „Illegal ist unsozial! Wider die Schwarzarbeit am Bau.“. 

Laut Prof. Dr. Friedrich Schneider von der Universität Linz beträgt der Anteil der Schwarzarbeit im Baugewerbe rund 27%. Sie ist im Ausbaugewerbe noch ausgeprägter als im Bauhauptgewerbe. Das Gutachten „Die Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland von 2012 bis 2016: Allgemein und im Bau- und Handwerksbereich“ kann auf der Homepage des BVB heruntergeladen werden.  

Die Erscheinungsformen seien vielfältig: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung reichen von der Nichteinhaltung des Mindestlohns, über „ohne Rechnung“ zu arbeiten bis zu organisierter Scheinselbstständigkeit und Illegalität. Es werden Mitarbeiter um ihren Lohn geprellt, Lohnabrechnungen gefälscht und Umsatzsteuern hinterzogen. Davor könne keiner die Augen verschließen.

Das Gutachten von Prof. Schneider zeigt, dass verschiedene Maßnahmen der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der Schattensektor nicht gewachsen ist. Ein Beispiel ist die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen. „Diese sollte nach unserer Auffassung noch ausgeweitet werden“, so der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider. „Besonders wichtig ist auch, dass die Steuern- und Sozialabgabenlast reduziert wird, damit der Abstand zwischen Brutto und Netto und damit die Neigung zur Schwarzbeauftragung geringer wird.“

Diese Rahmenbedingungen könnten durch die Politik verbessert werden

  • Die Zahl der Einmannbetriebe ist im Bauhandwerk explosionsartig angestiegen. Um Scheinselbständigkeit zu verhindern, muss der Informationsaustausch zwischen Institutionen, die hilfreiche Daten zur Schwarzarbeitsbekämpfung liefern können, verbessert werden.  Darüber hinaus ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht für die Gewerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,  Betonstein- und Terrazzohersteller,  Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Raumausstatter und Rollladen- und Sonnenschutztechniker erforderlich.
  • Prüfung einer Versicherungspflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige.
  • Die Kontrolltätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf deutschen Baustellen bleibt weiterhin das A und O in der Schwarzarbeitsbekämpfung. Dafür muss die FKS mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet sein.  Es darf kein Vollzugsdefizit entstehen. 
  • Die Öffentlichen Auftraggeber müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die Einhaltung der Mindestlöhne und der sonstigen zwingenden Arbeitsbedingungen bei der Auftragsvergabe kontrollieren.
  • Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit ist erforderlich, um zu einer effektiveren Strafverfolgung zu kommen.
  • Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Renovierung von privatem Wohnraum hat sich als Maßnahme gegen die Schwarzarbeit in vielen EU-Staaten bestens bewährt und sollte auch in Deutschland geprüft werden.

Bundesfinanzministerium: 875 Millionen Euro Schaden

Im Bericht zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, den das des Bundesfinanzministerium am 07.06.2017 veröffentlichte, heißt es: „Der Zoll hat in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Tätergruppen im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung immer häufiger in organisierten Strukturen über die Grenzen Deutschlands hinweg agieren. Die Ermittlungserfolge auch in jüngster Zeit haben gezeigt, dass es möglich ist, diese kriminellen Strukturen aufzubrechen.“

Von Schwarzarbeit seien alle, insbesondere lohnintensive Wirtschaftszweige betroffen. Die Schwerpunkte lägen dabei in den Branchen Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Personenbeförderungs-, Speditions-, Transport- und Logistik-, Gebäudereinigungsgewerbe sowie in der Fleischwirtschaft.

Insgesamt sei dem Bundesfinanzministerium 2016 ein Schaden von 875 Millionen Euro durch Schwarzarbeit entstanden.

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder