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Neues Wärmeplanungs-Gesetz mit Pflicht zur Heizdaten-Erfassung

Jürgen Wendnagel

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kommt diese Woche nicht mehr zur 1. Lesung in den Bundestag, weil die FDP grundsätzliche Bedenken angemeldet hat. In Wartestellung befindet sich das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, das als Referentenentwurf der Bundesregierung (Stand: 3.5.2023) vorliegt. Laut Tagesspiegel.de soll es am 28. Juni ins Kabinett kommen und dort beschlossen werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzentwurf zitiert.

Worum geht es beim Wärmeplanungs-Gesetz?

Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Für die Raumheizung kommen nach wie vor zu einem überwiegenden Anteil Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Der Anteil erneuerbarer Energien für die Raumheizung in privaten Haushalten beträgt aktuell lediglich ca. 18 Prozent.

Etwa acht Prozent der Haushalte werden derzeit über Fernwärme versorgt; auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer Energien nur etwa 20 Prozent.

Die Bereitstellung von Prozesswärme erfolgt zum Großteil über Erdgas und Kohle, der Anteil erneuerbarer Energien liegt lediglich bei rund sechs Prozent.

Ohne eine signifikante Reduktion des Wärmeverbrauchs und einen gleichzeitig erheblich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien werden die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) in den Sektoren Gebäude, Industrie und Energiewirtschaft nicht erreicht werden.

Neben der Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien ist die leitungsgebundene Wärmeversorgung über Wärmenetze die zweite Säule einer effizienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Diese soll weiter verstärkt und beschleunigt ausgebaut und bis 2045 vollständig auf die Nutzung erneuerbare Energien und unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden.

Parallel wird die bestehende Erdgasinfrastruktur entweder auf die Versorgung mit klimaneutralen Gasen umgestellt oder stillgelegt werden müssen.

Wesentliche Eckdaten des Wärmeplanungs-Gesetzes

Den Städten und Gemeinden kommt für die erfolgreiche Umsetzung und Gestaltung dieses Prozesses eine entscheidende Rolle zu. Vor Ort müssen die Entscheidungen darüber, wie die Wärmeversorgung organisiert und treibhausgasneutral transformiert wird und welche Infrastrukturen dazu notwendig sind, vorbereitet, mit betroffenen Bürgern und Unternehmen diskutiert, verabschiedet und anschließend umgesetzt werden.

  • Mit dem Gesetz werden die gesetzlichen Grundlagen für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen.
  • Ziel des Gesetzes ist ein wesentlicher Beitrag für die Transformation zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten, die auf einem sparsamen Einsatz von Energie sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beruht.
  • In bestehenden Wärmenetzen soll der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme und thermischer Abfallbehandlung soll bis zum 1.1.2030 mindestens 50 Prozent betragen.
  • Wärmenetze müssen spätestens bis zum 31.12.2045 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden.
  • Für neue Wärmenetze wird im Gleichklang mit den geplanten neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ein EE-/Abwärme-Anteil von 65 Prozent (voraussichtlich ab 1.1.2024) gesetzlich verlangt.
  • Wärmenetze sollen zur Verwirklichung einer volkswirtschaftlich möglichst kosteneffizienten klimaneutralen Wärmeversorgung signifikant ausgebaut und die Anzahl an Wärmenetze angeschlossener Gebäude deutlich und dynamisch gesteigert werden.
  • Zur Erreichung dieser Ziele werden die Bundesländer verpflichtet, eine Wärmeplanung durchzuführen: bis zum 31.12.2026 für alle Gebiete mit über 100.000 Einwohnern und bis zum 31.12.2028 für alle Gebiete mit mehr als 10.000 Einwohnern.

Bestandsdatenerfassung der Heizsysteme in Gebäuden

  • Die Wärmeplanung umfasst folgenden Bestandteile

    - Bestandsanalyse

    - Potenzialanalyse

    - Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios

    - Entwicklung von Meilensteinen

    - Entwicklung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen

  • Die Bestandsanalyse bildet den Ausgangspunkt der Wärmeplanung und dient insbesondere der Ermittlung des derzeitigen Wärmeverbrauchs einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger sowie der Identifizierung der vorhandenen Wärmeerzeugungs- und Infrastrukturanlagen.
  • Im Rahmen der Bestandsanalyse erfolgt eine systematische und qualifizierte Erhebung aller für die Wärmeplanung relevanten Informationen und erforderlichen Daten zur aktuellen Versorgung des beplanten Gebiets mit Wärme. Hierzu ermittelt und analysiert die planungsverantwortliche Stelle möglichst

    - gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche leitungsgebundener Energieträger der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr;

    - gebäudescharfe Infos zu dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen, mindestens zur Art (z.B. zentraler Brennwertkessel, Etagenheizung Therme), zum eingesetzten Energieträger, zum Jahr der Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers und zur thermischen Leistung des Wärmeerzeugers in Kilowatt,

    - Infos zum Gebäude, mindestens zur Lage (Adresse), zur Nutzung, zum Baujahr sowie zu geschützter Bausubstanz.
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