Bundeskabinett: Änderung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Der Verordnungsentwurf regelt, dass die Fernleitungsnetzbetreiber künftig allen Transportkunden untertägige Kapazitäten verpflichtend anzubieten haben. Bislang erfolgt dies nur auf freiwilliger Basis. Die Flexibilität auf den Gasmärkten soll hierdurch erhöht werden. Außerdem wird eine Zusammenlegung der beiden bestehenden deutschen Gasmarktgebiete zum 1. April 2022 vorgesehen.
Hierzu Staatssekretär Baake: "In den vergangenen Jahren gab es auf europäischer und nationaler Ebene energiewirtschaftliche Entwicklungen, die wir mit der heute beschlossenen Änderung der Gasnetzzugangsverordnung aufgreifen. So führt die Zusammenlegung der bestehenden deutschen Marktgebiete zu einer Bündelung und Erhöhung der Liquidität sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im deutschen Gasmarkt. Davon profitieren letztlich alle deutschen Kunden. Mit dieser Vorgabe ist Deutschland auch auf künftige europäische Entwicklungen vorbereitet, die perspektivisch auch ein grenzüberschreitendes Marktgebiet umfassen könnten. Innerdeutsche Diskriminierungen werden somit verhindert."
Weitere Änderungen betreffen u. a. die Auktionsverfahren für Kapazitäten, die Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs und Anpassungen an unmittelbar geltendes europäisches Recht. Das soll die Anwendung der Verordnung vereinfachen.
Die Änderung der Gasnetzzugangsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Verordnungsentwurf ist hier abrufbar.