Tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung: Strafanzeigen gegen Handwerker
Im nordrhein-westfälischen Mülheim an der Ruhr ist Anfang des Jahres ein 36 Jahre alter Familienvater in einem Mehrfamilienhaus an den Folgen einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben. Außerdem wurden sechs Kinder und drei Erwachsene zur Vorsorge in ein Krankenhaus gebracht. Grund für die hohen Kohlenmonoxidwerte war offensichtlich eine falsch angeschlossene raumluftabhängige Gastherme.
Strafanzeige gegen Installateur und Schornsteinfeger gestellt
Laut einem Medienbericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) hat die Frau des verstorbenen Mannes Strafanzeige gegen den Installateur der Gastherme und den Bezirksschornsteinfeger gestellt. So wird dem Heizungsinstallateur vorgeworfen, die Gasfeuerstätte hätte „aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Wohnung, des Raumvolumens, der Dunstabzugshaube in der Küche nebst den entsprechenden Verbindungen so definitiv nicht installiert werden dürfen“, zitiert die WAZ einen Auszug aus der Strafanzeige. Dem Schornsteinfeger wirft die Witwe vor, er hätte die Anlage so nicht abnehmen dürfen. Es fehlte die Frischluftzufuhr und ein ausreichendes Raumvolumen, womit die Therme „erhebliche Gefahren für die Gesundheit“ dargestellt hätte.
Raumluftabhängige Gasfeuerstätten brauchen Luft
Raumluftabhängige Gasfeuerstätten sind häufig noch bei Etagenheizungen im Wohnungsbestand zu finden. Die Luft, die die Geräte zur sauberen Verbrennung benötigen, entnimmt die Gastherme ihrer Umgebung. Dafür sind bestimmte Raumgrößen und Bedingungen erforderlich. Viele Bewohner verändern diese Bedingungen im Laufe der Zeit beispielsweise durch neue oder umgestellte Möbel sowie durch bauliche Änderungen. Fachhandwerker und Schornsteinfeger sollten die Verbrennungsluftversorgung stets im Blick halten.
Einen ausführlichen Artikel zur Luftversorgung raumluftabhängiger Gasgeräte finden Sie auf der Internetseite unserer Schwesterzeitschrift SBZ Monteur.