Dena: Zwölf Maßnahmen für mehr Windstrom
Bis 2030 soll sich die installierte Leistung von Windenergie-Anlagen an Land verdoppeln, so ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Mit den bisherigen Abläufen und Fristen zur Realisierung neuer Projekte ist das nicht zu schaffen: Bis zur schlüsselfertigen Übergabe von Windparks vergehen aktuell im Schnitt sieben bis acht Jahre. Das Wind-an-Land-Gesetz soll die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen und sieht vor, dass alle Bundesländer zwei Prozent ihrer Flächen für Windkraft bereitstellen. Zudem soll die Schutzgüterabwägung im Artenschutz neu geordnet werden.
Philipp Heilmaier, Leiter des Bereichs Zukunft der Energieversorgung der Dena: „Die Bundesregierung stellt die Weichen für einen zügigen Ausbau von Windenergie an Land. Bis diese wirklich grundlegenden Neuerungen greifen, braucht es aber eine gewisse Zeit. Deshalb sollten wir alles versuchen, um mit weiteren, kurzfristigen Maßnahmen, den Windenergieausbau zu beschleunigen. Unser Impulspapier zeigt, wie das gelingen kann.“
Im Impulspapier „12plus – Zwölf ergänzende Maßnahmen für das Wind-an-Land-Gesetz“, beschreibt die Dena Ansätze, die sich mit einem vergleichsweise geringen administrativen Aufwand umsetzen lassen. Dazu zählt etwa die Verschlankung von Genehmigungen beim aufwändigen Transport von Windkraftanlagen oder die Beseitigung von Engpässen in der Wertschöpfungskette über den gezielten Aufbau von Infrastruktur (z.B. Spezialkräne) über Sonderförderprogramme.
„Zusammen betrachtet, erzielen die zwölf Maßnahmen eine Prozessbeschleunigung von mehreren Monaten. Insbesondere hinsichtlich des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiemarktkrise ist das noch dringlicher geworden. Der zügige Ausbau von Windenergie hilft uns, die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern schneller zu reduzieren und so die Energiesicherheit Deutschlands zu verbessern“, ergänzt Heilmaier.
Impulspapier: 12+ – Zwölf ergänzende Maßnahmen für das Wind-an-Land-Gesetz