Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Was bedeutet eigentlich Verkehrssicherungspflicht?

Matthias Scheible
Inhalt

Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann (vgl. OLG München, Urteil v. 18.08.2021, Az.: 20 U 7180/20).

Das bedeutet Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass z.B. der Eigentümer eines Grundstücks dafür Sorge zu tragen hat, dass auf seinem Grund und Boden niemand zu Schaden kommt (z.B. Winterstreudienst). Gleiches gilt auch für andere Gefahrenquellen, wie z.B. die Einrichtung einer Baustelle oder das Abhalten von Veranstaltungen. 

Wenn die Verkehrssicherungspflicht missachtet wird

Kommt eine Person infolge der Missachtung der Verkehrssicherungspflicht zu Schaden, so kann der Geschädigte gegenüber dem Eigentümer/Gefahrverursacher/Veranstalter Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sämtliche Risiken nicht ausschließbar

Richtig ist aber auch, und das unterstreicht die Entscheidung auch, dass eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, im praktischen Leben nicht erreichbar ist.

Insoweit führt die Rechtsprechung aus, dass eine Gefahr nur dann haftungsbegründend wird, wenn sich die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden. Insoweit muss nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden.

Gewissenhafte Sorgfalt reicht aus

Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausreichend nachgekommen, wenn – bezogen auf den jeweiligen Sachverhalt - im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält, um Schäden zu vermeiden.

Es reicht anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (Aufstellen eines Bauzauns, Schaffung von gesicherten Wegen bei Baustellenführungen, Anbringen von Warnschildern und Absperrungen oder jährliche Überprüfung von Bäumen auf Grundstücken).

Lesen Sie hierzu auch:

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder