ZDH: "Impfschutz ist immer auch Betriebe-Schutz"
"Wirksamstes Instrument in der Pandemiebekämpfung ist die Impfung", so ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer gegenüber Steffen Range von der Deutschen Handwerkszeitung. "Mit dem individuellen Piks kann man nicht allein für seinen eigenen Gesundheitsschutz sorgen, sondern auch für den seiner Kolleginnen und Kollegen und den der Kundinnen und Kunden, mit denen man als Beschäftigter in Kontakt kommt – letztlich trägt man auf diese Weise zur Arbeitsfähigkeit der Betriebe und damit zur Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze bei."
"Seit Beginn der Pandemie hatte ein Grundsatz oberste Priorität im Handwerk: Wir wollen, dass alle Beschäftigten in unseren Betrieben und auch unsere Kundinnen und Kunden gesund bleiben. Dieser Grundsatz wird auch weiter handlungsleitend bleiben. Unsere Betriebe können nur ausbilden und arbeiten, wenn ihre Beschäftigten gesund sind. Von daher hat jede Betriebsinhaberin und jeder Betriebsinhaber ein Interesse daran, Ansteckungen zu vermeiden – sei es innerhalb der Belegschaft oder bei Kundinnen und Kunden. Gesundheits- und in diesem Fall Impfschutz ist immer auch Betriebe-Schutz.
Kenntnis über den Impfstatus ist im Betrieb essenziell
Außer Frage steht, dass es die freie Entscheidung jedes Einzelnen bleibt, sich impfen zu lassen oder aber sich dagegen zu entscheiden. Aber wenn sich jemand bewusst entscheidet, sich nicht impfen zu lassen, dann sollte sie oder er sich doch zumindest so solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen wie auch gegenüber den Kunden zeigen, Auskunft über seinen Impfstatus zu geben, damit dem bei der Organisation des Gesundheitsschutzes im Betrieb und bei der Planung der Außeneinsätze Rechnung getragen werden kann. Die Abfrage des Impfstatus führt im Übrigen nicht zu einer Offenlegung allgemeiner Gesundheitsdaten oder sagt etwas über den Gesundheitszustand der Beschäftigten aus, sondern dient lediglich einer Status-Quo-Erfassung des Impflevels im eigenen Betrieb oder Unternehmen.
Immer mehr Kunden fordern geimpfte Mitarbeiter
Den Impfstatus der eigenen Belegschaft zu kennen, hilft entscheidend dabei, einen wirksamen Gesundheitsschutz im eigenen Betrieb wie auch gegenüber den Kunden zu organisieren und so für die geringstmögliche Ansteckungsgefahr im betrieblichen Miteinander wie auch im Umgang mit Kunden zu sorgen. Und es ist zunehmend auch für die Geschäftstätigkeit von großer Bedeutung, weil immer mehr Kundinnen und Kunden nur geimpfte Handwerkerinnen und Handwerker in ihren Räumen arbeiten lassen möchten oder aber in den personennahen Dienstleistungen und Gesundheitshandwerken nur von Geimpften oder Genesenen bedient werden möchten. Daher scheint es schon gerechtfertigt, dass diejenigen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber den Impfstatus erfragen dürfen, deren Beschäftigte im direkten Kundenkontakt tätig sind.
Schon jetzt berichten uns Betriebe, dass sie Aufträge verschieben mussten oder verloren haben, weil sie keine Auskunft zum Impfstatus ihrer Beschäftigten machen konnten. Es kann doch wohl nicht sein, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet werden, weil gegenüber Arbeitgebern eine Information verweigert wird, die ansonsten in der Freizeit bei Restaurant-, Kino- und Theaterbesuchen bereitwillig gegeben wird."