Klimapaket: Kompromiss bei steuerlichen Maßnahmen
Schon vor der 2. Sitzung des vom Bundesrat für das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht angerufenen Vermittlungsausschusses zeichnet sich ein zwischen Bund und Ländern am letzten Wochenende gefundener Kompromiss ab.
Die steuerliche Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen könnte damit wie geplant Anfang 2020 in Kraft treten. Details zu diesem Bereich des Gesetzes werden aber noch in einer Arbeitsgruppe vor der 2. Sitzung des Vermittlungsausschusses am 18.12.2019 (12:00 Uhr) vorbereitet. Der Tagesspiegel hat dazu bereits gemeldet: „Bei den steuerlichen Regelungen zur Gebäudesanierung werden Ausgaben für Energieberater nun höher angesetzt.“
Höhere CO2-Bepreisung
Ein wesentliches Element des Bund-Länder-Kompromisses ist eine höhere CO2-Bepreisung über das eigentlich schon beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Hierzu soll es Anfang 2020 ein Änderungsgesetz geben.
Bisher war für 2021 ein Einstieg mit einem Preis von 10 Euro/tCO2 für Kraft- und Brennstoffe des Verkehrs- und des Gebäudebereichs vorgesehen, der Kompromissvorschlag der Arbeitsgruppe sieht nun einen Einstieg von 25 Euro/tCO2 vor. Das entspricht einem Aufschlag von 78,7 Euro pro 1000 l Heizöl.
Die CO2-Preis soll schrittweise steigen, 2022 auf 30 Euro/tCO2, 2023 auf 35 Euro/tCO2, 2024 auf 45 Euro/tCO2 und 2025 auf 55 (bisher 35) Euro/tCO2. Das entspricht 2025 einem Aufschlag von 173,2 Euro pro 1.000 l Heizöl.
Wer von 2021 bis 2025 in jedem Jahr 1.000 l Heizöl tankt, muss Zusatzkosten (ohne Inflationsbereinigung) von insgesamt fast 600 Euro einkalkulieren.
Sollten die Emissions-Zertifikate ab 2027 ohne Preisobergrenze auktioniert werden, könnte der Aufschlag schnell deutlich steigen. Das BEHG sieht dazu vor: „Sofern die Bundesregierung auf Grundlage des bis zum 30. November 2024 vorzulegenden Berichts eine Fortführung des Preiskorridors bei der Versteigerung für sinnvoll und erforderlich erachtet, macht sie im Jahr 2025 einen Vorschlag für die rechtliche Umsetzung.“
Mit den zusätzlichen Einnahmen soll die EEG-Umlage stärker als bisher gesenkt werden. Die Planspiele ergeben für 2021 eine Entlastung von etwa 5,4 Mrd. Euro.
Ob sich der Vermittlungsausschuss schon in der 2. Sitzung am 18.12.2019 in allen Detailfragen einigt oder noch eine Folgesitzung angesetzt wird, bleibt zunächst abzuwarten. Ein langwieriges Verhandlungsverfahren scheint aber abgewendet zu sein.