Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

EU: Atom und Gas jetzt nachhaltige Energiequellen - Kritik an Greenwashing

Am 2. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Rechtsakt zur Taxonomie von Atomkraft und fossilem Gas vorgelegt. Dieser stuft die beiden Energiequellen als nachhaltig ein. Dadurch können EU-Staaten auf EU-Wiederaufbaufonds zugreifen, um Gas- und Atomkraftwerke zu finanzieren. Die Mittelverwendung orientiert sich nämlich an der Taxonomie.

Zahlreiche Staaten der EU sowie Expertengremien haben zuvor Widerstand gegen die neue Einstufung beider Energiequellen geleistet. Die Bundesregierung konnte durch Druck die aktuelle Fassung des Rechtsakts und die Kriterien für fossile Gaswerke noch abschwächen. Laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sei die frühere Fassung weniger stark gewesen. Die DUH kritisiert unter anderem, dass die EU-Kommission die bestehenden Standards untergrabe, statt nachhaltige Investitionen in echte grüne Energie zu tätigen. Die Taxonomie sei eine klimapolitsche Bankrotterklärung, heißt es in einer Mitteilung der Umwelthilfe.

Rechtsakt verstößt gegen Taxonomie-Verordnung

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: "Anstatt Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, lässt die Kommission das Vorzeigeprojekt der EU-Taxonomie zu einem grünen Feigenblatt für Atomkraft und fossiles Gas verkommen. Damit wird das ganze Finanzlabel entwertet, denn bereits geltende Standards für grüne Finanzprodukte schließen diese beiden umweltschädlichen Technologien klar aus. Die Ampel-Koalition hat sich in besonders unrühmlicher Weise dafür eingesetzt, das Greenwashing von Gas-Kraftwerken sogar noch zu erleichtern. Doch selbst wenn ein begrenzter Zubau von neuen Gas-Kraftwerken im Zuge des Kohleausstiegs notwendig ist, macht dies einen fossilen Energieträger noch lange nicht zu einer grünen Technologie. Ihre klimapolitische Glaubwürdigkeit kann die neue Bundesregierung nur retten, wenn sie im EU-Rat gegen den Kommissionsentwurf stimmt. Falls der Rat den Rechtsakt durchwinkt, muss das Europäische Parlament ihn im Plenum ablehnen und die Kommission zur Neuauflage auffordern. Notfalls muss die Bundesregierung sich der Klage von Österreich und Luxemburg gegen die Taxonomie anschließen."

Ein kürzlich von der DUH veröffentlichtes Rechtsgutachten hat bereits gezeigt, dass der erste Entwurf des delegierten Rechtsakts gegen die rechtlichen Grundlagen der Taxonomie-Verordnung verstößt. Gegenüber diesem Entwurf wurden die Kriterien für Erdgas nun nochmals abgeschwächt. Insbesondere wird das Kriterium, dass neue Erdgaskraftwerke 55 Prozent weniger CO₂-Emissionen ausstoßen müssen als das Kraftwerk, das sie ersetzen, nun auf den gesamten Lebenszeitraum des neuen Kraftwerks angewendet. Das heißt, dass in der Anfangsphase deutlich höhere Emissionen möglich sind, solange zum Ende der Betriebsdauer auf grünen Wasserstoff umgestellt wird.

Österreich und Luxemburg planen Klage

Die Pläne der Kommission waren im Vorfeld der Veröffentlichung bereits massiver Kritik ausgesetzt. Neben den Taxonomie-Berichterstattern des Europäischen Parlaments Bas Eickhout und Sirpa Pietikäinen sprach sich auch das eigens für die Taxonomie geschaffene Beratergremium der Kommission, die „Platform on Sustainable Finance“, entschieden gegen das Greenwashing von Erdgas und Atomkraft aus. Zuvor hatte neben Umweltgruppen auch die Investorenvereinigung IIGCC in einem offenen Brief gegen die Einbeziehung von Erdgas protestiert. Ein Anfang Januar gestarteter Eilappell der Bündnispartner DUH, BUND, Campact, Bürgerbewegung Finanzwende, Greenpeace, IPPNW, NABU, Umweltinstitut München und Uranium Network hatte in kürzester Zeit über 330.000 Unterschriften gegen das grüne Atom- und Gas-Label gesammelt.  

Falls der Kommissionsentwurf in den kommenden Monaten vom Rat und dem Europäischen Parlament nicht gestoppt wird, haben Österreich und Luxemburg angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen zu klagen.

 

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu diesem Thema
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder