KfW-Sonderprogramm: Antragstellung verlängert, Kreditbeträge erneut angehoben
Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs zur Verfügung.
Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und leistet einen enormen Beitrag zur Abfederung der Corona-Krise. Zum Stichtag 25. November 2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro getätigt. Vom KfW-Sonderprogramm profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Bundesregierung hat sich auf folgende Änderungen geeinigt:
- Wir geben den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit, indem wir die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. April 2022 verlängern.
- Im KfW-Sonderprogramm unterstützen wir Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen.
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
- 2,3 Mio. Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten (bisher 1,8 Mio. Euro),
- 1,5 Mio. Euro für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten (bisher 1,125 Mio. Euro),
- 850.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (bisher 675.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren erhöhen wir die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro. - Die Maßnahmen werden von der KfW zum 01. Januar 2022 umgesetzt. Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU-Kommission mit der sechsten Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat. Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.