Deutsche Umwelthilfe: Länder kontrollieren Energieausweise nicht
Laut einer Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt keine einzige Länderbehörde ihrer Pflicht nach, Energieausweise für Gebäude bei der Vermarktung konkret zu kontrollieren und durchzusetzen. Die EU-Vorgaben dazu seien jedoch eindeutig: Vermieter, Verkäufer und Makler müssen bereits bei der Bewerbung von Immobilien Energieverbrauchsangaben und Effizienzklassen angeben und bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen.
Für die Kontrolle sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Bei der Abfrage durch die DUH räumten diese jedoch ein, den Auflagen im Jahr 2020 nicht nachgekommen zu sein. Als Begründung wird unter anderem angegeben, dass ihnen ein Betretungsrecht bei Wohnungsbesichtigungen fehle.
"Absurdes und inakzeptables Versagen der Behörden"
"Wir erleben in Deutschland ein Komplettversagen der Bundesländer bei der Kontrolle ausgerechnet der Klimaschutzvorschriften bei Wohn- und Kaufimmobilien", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Das ist ein absurdes und inakzeptables Versagen der Behörden. Die durch Heizung und zunehmend auch Kühlung notwendige Energie stellt für den Privathaushalt den größten CO2-Faktor und damit auch Kostenblock dar. Doch statt durch verdeckte Kontrollen und empfindliche Bußgelder sicherzustellen, dass Immobilienmakler und Wohnungsbaugesellschaften korrekte Angaben über Effizienz und Energieverbrauch machen, schädigen sie Verbraucher, denen bei fehlenden oder falschen Angaben eine Heizkostenfalle droht."
"Seit acht Jahren ein Totalausfall"
Die Pflicht zu Energieangaben und -ausweisen sei eingeführt worden, um Verbraucher zu informieren und zu schützen, damit sie hohe Heizkosten bereits beim Kauf oder der Anmietung erkennen können. Gleichzeitig soll der Klimaschutz im Gebäudebereich damit vorangetrieben werden, da verbrauchsarme Gebäude erkannt werden können und an Attraktivität gewinnen.
Die DUH untersucht die Arbeit der Länderbehörden in diesem Bereich bereits seit acht Jahren. Das Ergebnis sei gleichbleibend katastrophal und nur mit der Bewertung "Totalausfall" zu umschreiben. Das betreffe nicht nur die Kontrolle der Angaben an sich, sondern auch die Art der inhaltlichen Prüfung vorgelegter Energieausweise. Selbst deutliche Mängel, wie falsche Umrechnungsfaktoren in den Energieausweisen, blieben in der Regel ohne Konsequenzen.
Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung der DUH: "Verbraucher haben ein Recht auf frühzeitige und wahrhaftige Information. Da die Behörden so gut wie nicht ihren Pflichten bei der Durchsetzung des Energieausweises als wichtiges Marktordnungsinstrument nachkommen, wird die DUH ihre stichprobenhaften Kontrollen zur Durchsetzung der korrekten Angaben über Energieverbrauch und Effizienz in der Werbung und der Vorlage korrekter Energieausweise beim Besichtigungstermin intensivieren. Zumindest so lange, bis die Bundesländer beginnen, diese wichtige Klimaschutzmaßnahme ernsthaft eigenständig zu übernehmen."