Darum sollten Sie am 1. Juli den Stromzählerstand ablesen
Ab 1. Juli sollen im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung die Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr gesenkt werden. Damit würden auch die Strom- und Gaspreise sinken: Hier beträgt die Mehrwertsteuer dann nur noch 16 statt 19 Prozent.
Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch fällt diese Senkung kaum auf. „Bei einer Familie mit vier Personen und einem mäßigen Verbrauch von 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden im Jahr werden zwischen acht und zwölf Euro weniger auf der Jahresabrechnung stehen“, so Antje Kahlheber, Referentin Energiekosten bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Wird durch Stromboiler und Elektroheizungen oder bei Haushalten mit vielen Personen viel Strom verbraucht, bringt die geringere Steuer eine entsprechend höhere Einsparung. „Grob geschätzt kann man mit etwa acht Euro Ersparnis pro 1.000 Kilowattstunden rechnen, die im zweiten Halbjahr dieses Jahres anfallen“, so Kahlheber.
Eigeninitiative zahlt sich aus
Doch um den Verbrauch richtig abgrenzen zu können, ist ein Zählerstand nötig. Wenn der Versorger keine Ablesung veranlasst, muss man selbst aktiv werden. Andernfalls schätzen die Versorger, welcher Verbrauch in dieser Zeit angefallen ist und eine solche Schätzung kann ungenau ausfallen.
Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, eigene Strom- und auch Gaszähler am 1. Juli und zum 31. Dezember abzulesen und dem Versorger zu melden. Zu sehen sein wird die Einsparung aber erst auf der nächsten Jahresabrechnung.