Express-Bauabnahme, um Steuervorteil zu sichern? Besser nicht!
Die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent gilt nur noch bis Ende des Jahres. Dennoch sollten Bauherren aktuell nicht auf eine schnelle Fertigstellung drängen, um von dem günstigen Steuersatz zu profitieren. Dazu rät Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbund BSB.
„Bauen unter Zeitdruck wirkt sich naturgemäß negativ auf die Qualität aus.“ Das zeigten die Erfahrungen aus 2006, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben wurde. In dieser Zeit wurden, in der Hoffnung, Zeit und Geld zu sparen, vermehrt technische Lösungen umgesetzt, die sich hinterher als mangelhaft herausgestellt haben. Eventuell konnte dann die Mängelbeseitigung teurer werden als die Einsparungen.
„Wer jetzt versucht bei bereits geschlossenen Verträgen Bauzeitenpläne zu straffen, Beschleunigungen zu diskutieren und hohen Zeitdruck auszuüben, geht ein hohes Mangelrisiko ein. Am Ende gibt er unter Umständen mehr für die Beseitigung aus, als er durch den Steuervorteil gespart hat“, so Stange. Vor allem die Abnahme dürfe nicht verfrüht erklärt werden. „Die Bauabnahme hat viele Rechtsfolgen. Unter anderem dreht sich die Beweislast um, d. h. der Bauherr muss nun nachweisen, warum ein Mangel vorliegt bzw. die Bauausführung nicht regelkonform ist.“
Beim Hausbau ist auf das gesamte Bauvorhaben der Mehrwertsteuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung, also zum Zeitpunkt der Abnahme gesetzlich gilt. Auf Bauvorhaben, die 2021 abgenommen werden, wird der ursprüngliche Steuersatz von 19 Prozent angewendet werden.