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BSW-Solar: Strompreisbremse nicht aus Solarumsätzen finanzieren

Eine Bevölkerungsmehrheit begrüßt die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse, lehnt jedoch die vorgesehene Form ihrer Finanzierung mittels einer umfassenden Umsatzabschöpfung bei Betreibern Erneuerbarer Energien ab. Dies geht aus den Ergebnissen einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage hervor, die in der letzten Woche durchgeführt wurde. Nach einem heute ebenfalls veröffentlichten Gutachten der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei RAUE verstößt der Gesetzesentwurf gegen das Grundgesetz. Die juristische Analyse kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die geplante Erlösabschöpfung wie zuvor schon die gescheiterte Gasumlage eine unzulässige Sonderabgabe darstelle.

Das Gutachten und die Umfrage wurden vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) beauftragt. Ihr Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig appellierte an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Strompreisbremse derart zu entschärfen, dass die Investitionssicherheit der Solarbranche sowie der Klimaschutz nicht in Mitleidenschaft gezogen und eine Klagewelle vermieden werde. Das Gesetz wird diesen Donnerstag in den Bundestag eingebracht und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Solarbranche hatte in den letzten Wochen wiederholt davor gewarnt, dass die Strompreisbremse nicht zu einer Energiewendebremse werden dürfe und die Bundesregierung gebeten, die Spielräume der EU-Vorgeben vollumfänglich zu nutzen und erhebliche Kostensteigerungen bei Errichtung, Finanzierung und Betrieb neuer EE-Projekte zu berücksichtigen.

Gesetzentwurf verstößt gegen EU-Notfallverordnung

Nach den Ergebnissen der durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov in der vergangenen Woche durchgeführten Umfrage unter 2.040 Bürger im wahlfähigen Alter wollen nur 19 Prozent derer, die eine Meinung zu diesem Thema haben, die Strompreisbremse hauptsächlich aus den Umsätzen von Erneuerbaren Energien und anderen Energieträgern abgeschöpft sehen. 61 Prozent präferieren als Finanzierungsquelle vielmehr entweder „Zufallsgewinnen“ von Atom- und Kohlekraftwerken (35 Prozent) oder das allgemeine Steueraufkommen (26 Prozent). 20 Prozent könnten sich eine moderate Sonderabgabe oder Steuer auf einen Teil der Gewinne aller Energieerzeuger vorstellen. 

Nach Einschätzung der Juristin Anna von Bremen, Autorin des Rechtsgutachtens, verstößt der letzte Woche vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen nicht nur gegen die zugrundeliegende EU-Notfallverordnung, sondern ist auch unvereinbar mit nationalem Verfassungsrecht. Die geplante Erlösabschöpfung dürfte wie zuvor schon die gescheiterte Gasumlage in eine unzulässige Sonderabgabe umschlagen, warnt sie. Letztlich sei die Abschöpfung eine Staatsfinanzierung, deren finanzverfassungsrechtliche Voraussetzungen aber nicht vorlägen. Der Gesetzesentwurf verletze zudem elementare Grundrechte insbesondere der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Besteuerung fiktiver Gewinne stelle eine Verletzung des Eigentumsrechts dar. Sie verstoße zudem gegen die EU-Notfallverordnung, nach der das Funktionieren der Stromhandelsmärkte nicht verzerrt und einzelne Marktteilnehmer nicht diskriminiert werden dürfen

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