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Kfz-Steuer: Leichte Nutzfahrzeuge gelten wieder als Lkw

Mitte September hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen. 

Die Änderung sieht nicht nur eine neue Ausrichtung der Kfz-Steuer vor, sondern auch die Abschaffung der Sonderregelung des § 18, Abs. 12 KraftStG. Diese sah bislang vor, dass leichte Nutzfahrzeuge mit mehr als drei Sitzen als Pkw besteuert werden, wenn die Personenbeförderungsfläche überwiegt.

Diese Regelung hatte in den vergangenen Jahren für reichlich Bürokratie in den Handwerksbetrieben geführt: Zahlreiche Unternehmen mussten die Fahrzeuge beim Zoll vorführen, um das Flächenverhältnis nachzuweisen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte sich deshalb für eine Abschaffung dieser Sonderregelung eingesetzt. Die Bemühungen waren nun von Erfolg gekrönt. Zwar kann der Bundesrat noch Einspruch gegen die Anpassung erheben, damit ist jedoch nicht zu rechnen.

Der Zoll informiert darüber, dass die durch die Behörde ausgestellten Kfz-Steuerbescheide geändert werden, sobald das Gesetz inkraft getreten ist. Fahrzeughalter müssten somit keinen Einspruch dagegen erheben.

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