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EU-Binnenmarktausschuss lehnt Dienstleistungskarte ab

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB begrüßt die Ablehnung der Dienstleistungskarte durch die Entscheidung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21.03.2018, dieser sei damit der Forderung der Bauwirtschaft gefolgt.

„Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat im Vorfeld der Abstimmung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungskarte neue Einfallstore für Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit schafft und bestehende Kontrollmöglichkeiten gefährdet. Da insbesondere die Bauwirtschaft von der Einführung einer Europäischen Dienstleistungskarte betroffen wäre, haben wir die Einführung stets kritisiert und abgelehnt“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. „Umso mehr begrüßen wir daher die heutige Entscheidung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments, der in der entscheidenden Abstimmung die Einführung einer Europäischen Dienstleistungskarte abgelehnt hat. Im Ergebnis haben nun alle Ausschüsse des Europäischen Parlaments die Vorschläge zurückgewiesen.“

Mit der Ablehnung der Dienstleistungskarte werde die Einführung des Herkunftslandprinzips durch die Hintertür verhindert. Nach Ansicht des Verbands sahen die Vorschläge zur Dienstleistungskarte viel zu kurze Prüffristen für den Aufnahmestaat und eine Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung dieser Fristen vor, so dass die Dienstleistungskarte im Ergebnis ohne tatsächliche Prüfung durch den Aufnahmestaat hätte ausgestellt werden müssen. Das Handwerk befürchtet, dass so Dienstleister aus dem EU-Ausland hier Arbeiten erledigen, für die deutsche Betriebe einen Gesellen- oder Meisterbrief vorlegen müssen.

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