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Das steht im Wohn- und Mietenpaket der Bundesregierung

Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt. Diese sollen maßgeblich dazu beitragen, dass Wohnen bezahlbar bleibt und einen klaren Rahmen für Investitionen in diesem Segment setzen:

  • Die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert. Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.
  • Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts wird bis Jahresende vorgelegt.
  • Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt.
  • Die Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum sollen deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.
  • Bei der Mobilisierung des Baulandes werden die Regelungen der neu gefassten BImA-Verbilligungsrichtlinie auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen. Mit der Deutschen Bahn AG sollen darüber hinaus Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie wird bis Ende 2019 evaluiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Koalition die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten, um zusätzliche wohnungspolitische Effekte zu erzielen.
  • Soweit im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume entstehen, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden, um Revitalisierungshürden zu mindern.
  • Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung werden weiter im Rahmen des Klimakabinetts beraten. Über die konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungsvolumen wird im Gesamtkontext aller Klimaschutzmaßnahmen entschieden.
  • Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Baulandkommission wird die Bundesregierung bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ein weiterer Schwerpunkt soll der ländliche Raum sein. So soll die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet" eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raums besser zu entsprechen (Verlängerung § 13b BauGB).

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt hierzu: ""Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wird der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten weiter gedämpft. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Wohneigentum bietet Familien ein sicheres Zuhause und eine zukunftsfeste Altersvorsorge. Wir werden Käufer von Wohnraum spürbar entlasten, indem wir ihre Maklergebühren beim Immobilienkauf verringern.""

Mit den heutigen Beschlüssen setzt die Bundesregierung weitere Maßnahmen des Wohngipfels vom September 2018 um. Entsprechende Gesetzentwürfe sollen zeitnah vorgelegt werden.

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