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Abwärme wird in der BEG förderfähig

Es wird bei allen Gebäudetypen darüber nachgedacht, bereits die Planung zum Umbau hin zu Gebäudenetzen in die Förderung aufzunehmen. Das wird bis 2023 geprüft, so der jetzige Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Ebenso wird bis 2023 die Frage untersucht, ob die Boni für Nachhaltigkeit und Erneuerbaren-Energien-Klasse kumuliert und die Nachhaltigkeitsklasse auch für Wohngebäude im Bestand eingeführt wird. Eine Entscheidung steht aber noch aus.

Die Definition des Gebäudenetzes wurde geändert und die Zahl der Gebäude erhöht. Bislang waren es zwei Gebäude auf einem Grundstück oder auf mehreren Grundstücken eines Eigentümers. Nun gilt als Gebäudenetz nur noch ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Zu den Komponenten, die ein solches Netz enthalten muss, gibt es keine Aussagen mehr.

Abwärme ist als erneuerbare Energie anrechenbar

Neu ist die Möglichkeit, Abwärme anzurechnen. Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. "Abwärme bezieht sich hier auf die Nutzung über technische Systeme, und auch nur, wenn sie unvermeidbar ist“, erläuterte Klaus Lambrecht im Webinar zur Bundesförderung. Wenn Abwärme direkt in den Raum geht, ist dies nicht möglich.

Änderungen bei der Abwärmenutzung gab es auch bei der Austauschprämie für Ölheizungen. Ergänzt wurde, dass es 40% der förderfähigen Investitionskosten bei einem Austausch von einer Ölheizung gegen eine Gas-Hybridheizung gibt. Dies gilt auch bei einem Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz, das einen Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme hat oder einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,6. 

Auch beim Austausch alter Ölheizungen erhöht Abwärme Erneuerbaren-Anteil

45% der förderfähigen Investitionskosten erhält man jetzt auch bei Anschluss an eine Wärmeübergabestation eines Wärme- oder Gebäudenetzes mit einem Anteil von mindestens 55% erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme von mindestens 55% oder gegen Anschluss an ein Wärmenetz, für das ein durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderter Transformationsplan vorliegt oder das einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,25 aufweist. Neu ist hier die Nutzung der Abwärme und die Integration der Transformationspläne. Die bislang bereits existierenden geförderten Austauschoptionen bleiben erhalten.

Für Bauträger könnte die Finanzierung einfacher werden. Bislang mussten sie bei der Veräußerung eines geförderten Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit entweder den Kredit auf den Erwerber übertragen oder diesen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages vollständig tilgen. Das entfällt. Wer nicht selbst baut, bekommt also keine vergünstigten Kredite mehr.

Die Änderungen im Orginaltext:

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