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Wie gut arbeiten Raum-Klimageräte?

Jürgen Wendnagel

Spätestens, wenn die nächste Hitzewelle kommt, finden vor allem die preislich günstigen, mobilen Monoblock-Klimageräte reißenden Absatz – erhältlich in den einschlägigen Bau- und Elektronikmärkten sowie Online-Shops. Doch inzwischen werden zunehmend selbst Raumklima-Markengeräte in Splitausführung öffentlichkeitswirksam im Internet angeboten, sogar bei Amazon und Ebay. Kurz vor Sommerbeginn hat die Stiftung Wartetest in TEST-Heft 6/2020 insgesamt zehn Klimageräte getestet: vier Monoblöcke und sechs Splitmodelle mit je einem Innen- und einem Außengerät (Single-Splits); darunter war auch ein mobiles Splitgerät.

Welche Vor- und Nachteile haben die Klimageräte?

Die gerätespezifischen Vor- und Nachteile der getesteten Geräte bewerteten die Warentester wie folgt:

Monoblöcke: Für einzelne heiße Tage

Vorteile

  • Preislich günstig (Testmodelle ab 315 Euro)
  • Unkomplizierte Aufstellung, die sich ohne Handwerker bewältigen lässt.
  • Keine Genehmigung vom Vermieter erforderlich.
  • Umweltfreundliches Kältemittel: Die Testgeräte nutzen Propan (R290)

Nachteile

  • Kühlung ist bei der Einschlauchtechnik meist wenig effizient: Der Abluftschlauch hängt aus einem geöffneten Fenster. Ist der Fensterspalt nicht abgedichtet, strömt heiße Außenluft nach. Außerdem heizt auch der warme Schlauch den Raum auf.
  • Geringe Kühlleistung: „Unter unseren Prüfbedingungen kühlten die Geräte nur mit 0,8 bis 0,9 Kilowatt. Die Anbieter geben die Kühlleistung mit 2,5 bis 2,6 Kilowatt an; diese ermitteln sie in einer Normprüfung, die die Bedingungen in der Praxis nicht genügend berücksichtigt“, kritisiert Stiftung Warentest.
  • Laut. Das Geräusch der Geräte könne beim Schlafen stören.
  • Nur für kleinere Räume geeignet. Die Leistung reiche zum Beispiel für Schlaf- oder Arbeitszimmer mit rund 16 bis 20 m2 ohne große Wärmequelle (z. B. großes Südfenster), meinen die Warentester.
  • Nicht nachhaltig; hoher Stromverbrauch: Der für die Stromherstellung anfallende Kohlendioxid-ausstoß würde den Vorteil des klimafreundlicheren Kältemittels im Vergleich mit den fest verbauten Klimageräten aufheben, schreibt Stiftung Warentest.

Splitgeräte: Für dauerhaften Einsatz

Vorteile

  • Schnell: Gute Geräte würden die Räume in sehr kurzer Zeit abkühlen.
  • Effizient: „Sie bringen Wärme in der Regel effizient nach draußen. Es strömt keine warme Luft nach. Der Strom der guten Geräte fürs Kühlen kostet zwischen 25 und 31 Euro in einem durchschnittlichen Jahr“, hat Stiftung Warentest ermittelt.
  • Kraftvoll: Die getesteten Splitgeräte würden sich z.B. für größere Wohnräume mit offener Küche auf etwa 40 bis 50m2 Fläche eignen.
  • Smart: Oft seien die Geräte per App steuerbar, um das Wohnzimmer schon beim Nachhause kommen angenehm temperieren zu können.
  • integrierte Herzfunktion

Nachteile

  • Aufwendig: Die Installation darf ausschließlich durch Fachleute erfolgen. Mieter brauchen die Genehmigung des Vermieters. Ausnahme: mobile Splitgeräte, deren Außen- und Innenteil bei der Lieferung bereits miteinander verbunden sind.
  • Pozentziell klimaschädlich: Das eingesetzte Kältemittel R32 würde bei einem Austritt in die Atmosphäre das Klima 675 Mal stärker schädigen als Kohlendioxid. Wichtig sei deshalb auch die fachmännische Demontage.
  • Brummende Außenteile könnten sensible Nachbarn mit leichtem Schlaf stören.
  • Teuer: Die Geräte im Test kosten zwischen 1 300 und 2 840 Euro.

Splitgeräte kühlen schneller und effizienter

Die Testgeräte, mit jeweils etwa 2,5 oder 2,6 kW Kühlleistung, sollten einen 2,6 m hohen und 14 m2 großen Laborraum von 35 auf 24 °C abkühlen. Ergebnisse: Die Splitgeräte von LG und Mitsubishi benötigten rund 7 Minuten; die Monoblöcke brauchten zwischen 40 und 80 Minuten. Beim mobilen Splitgerät dauerte es mehr als 35 Minuten, um die Zieltemperatur zu erreichen.

Mit den Messwerten und einem Klimamodell für Zentraleuropa ermittelten die Warentester den Stromverbrauch: bei den Monoblöcken waren es ca. 140 bis 250 kWh pro Sommer. „Das ist alles andere als effizient“, resümierten die Warentester. Denn gute Splitgeräte hätten in derselben Zeit weniger als 100 kWh verbraucht – trotz doppelt so hoher Leistung.

Die die jährlichen Stromkosten fürs Kühlen berechneten die Tester für einen durchschnittlichen mitteleuropäischen Sommer. Ihr Fazit: „Mit rund 26 Euro kühlt Daikin unseren Prüfraum am günstigsten.“ Da Monoblöcke typischerweise nur an heißen Tagen zum Einsatz kommen, wurden die Jahrestromkosten für eine Wärmelast von 700 W ermittelt (ca. 16 bis 20 m2 großer Raum). Test-Fazit: „Dafür zahlen Nutzer mit dem De‘Longhi 43 Euro, mit Suntec etwa 77 Euro.“

Test-Ergebnisse für Klimageräte im Überblick

Interessant war, dass die Stiftung Warentest bei ihrer Gesamtbewertung das Kriterium "Umwelt und Energieeffizienz" mit 50% am stärksten berücksichtigte. Die Bereiche "Kühlen" und "Handhabung" flossen mit 35% bzw. 15% ein.

Die Qualitätsurteile für die getesteten Splitgeräte

  • Daikin: 2,0
  • Toshiba: 2,1
  • LG: 2,3
  • Mitsubishi: 2,3
  • Panasonic: 2,6
  • Swegeon (mobiles Splitgerät): 4,0

Die Qualitätsurteile für die getesteten Monoblöcke

  • De Longhi: 3,5
  • Midea Europa: 3,8
  • Trotec: 4,1
  • Suntec Wellness: 4,8

 

Hinweis: Die ausführlichen Beschreibungen der getesteten Klimageräte-Modelle sowie die verschiedenen Einzelnoten sind im TEST-Heft 6/2020 auf S. 50 ff nachzulesen.

Fazit

Vor allem die Testergebnisse für die Splitklimageräte sind fast ausnahmslos positiv und somit eine gute Werbung für die Fachschiene. Die Warentester hätten allerdings das Thema Multi-Splitgeräte und deren Einsatzmöglichkeiten noch ergänzend aufgreifen können.

Prima ist, dass im Testbericht zum einen eine regelmäßige (fachmännische) Wartung empfohlen wird, um eine Verunreinigung durch Bakterien und anderen Mikroorganismen zu vermeiden.

Zum anderen wird erwähnt, dass sich das Klimagerät mit Strom von der hauseigenen Photovoltaikanlage nahezu klimaneutral betreiben lässt – alternativ gilt dies auch für den Einsatz von „echtem“ Ökostrom.

Und auch der Hinweis auf eine wirksame(n) Verschattung bzw. Sonnenschutz als Präventivmaßnahme wurde nicht vergessen.

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