Wer darf Kältemittel einkaufen und lagern?
Ein Betreiber will wissen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um einen Mitarbeiter zum „Kältemittelbeauftragten“ ausbilden zu lassen. Es handelt sich um einen großen Betreiber in der kritischen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsanforderungen. Der Betreiber will selbst Kältemittel einkaufen und lagern, um im Bedarfsfall das Kältemittel sicher vorrätig zu haben und schnell reagieren zu können. Die Reparaturen, Wartungen und Dichtheitskontrollen werden von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt. Das Kältemittel soll lediglich auf dem Gelände gelagert und von der Instandhaltungsabteilung verwaltet werden. Was kann der Betreiber mit dieser Anfrage meinen?
ESaK: Gemäß F-Gase-Verordnung und Chemikalienklimaschutz-Verordnung dürfen nur zertifizierte Betriebe Kältemittel einkaufen und Kältemittel darf nur an zertifizierte Betriebe abgegeben werden, sofern es sich um fluorierte Treibhausgase handelt. Siehe Artikel 11 F-Gase-Verordnung:
(4) Zum Zweck der Ausführung der Installation, Wartung, Instandhaltung oder Reparatur von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und für die eine Zertifizierung oder Bescheinigung nach Artikel 10 erforderlich ist, dürfen fluorierte Treibhausgase nur an und von Unternehmen verkauft und gekauft werden, die Inhaber der entsprechenden Zertifikate oder Bescheinigung nach Artikel 10 sind, oder an und von Unternehmen, die die Personen beschäftigen, die Inhaber eines Zertifikats oder einer Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 10 Absätze 2 und 5 sind.
Das heißt letztlich, dass der Betreiber einen Mitarbeiter schulen lassen muss, damit er die Zertifizierung nach Kategorie I DVO 2015 / 2067 erlangt. Damit könnte der Betreiber wiederum die Betriebszertifizierung beantragen und dann wäre der Einkauf von Kältemittel möglich. Das war wahrscheinlich mit dem angefragten Lehrgang und dem „Kältemittelbeauftragten“ gemeint.
Falls der Betreiber selbst Personal nach Kategorie I gemäß DVO 2015 / 2067 zertifizieren lassen möchte, bieten die Bundesfachschule und andere Bildungseinrichtungen die passenden Kurse an. Für die Zertifizierung nach Kategorie I muss als Minimalanforderung mit zwei dreiwöchigen Kursen gerechnet werden. Dies stellt natürlich einen erheblichen Aufwand dar, wenn es nur darum geht sicherzustellen, dass die benötigten Kältemittelmengen immer verfügbar sind.
Möglicherweise wäre es für den Betreiber einfacher, einen Vertrag mit einem Wartungsunternehmen abzuschließen, der die Vorhaltung der benötigten Kältemittelmenge beinhaltet. So würde der Fachbetrieb das Kältemittel einkaufen und der Betreiber benötigt keine eigene Zertifizierung. Im Übrigen darf auch der Fachbetrieb das Kältemittel in Gebinden nicht einfach an den (nicht zertifizierten) Betreiber weiterverkaufen (siehe oben).