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Wärmepumpen-Rollout: Abschaffung der EEG-Novelle ist ein Meilenstein

Nachdem sich die Koalitionsparteien aus SPD, Grünen und FDP bereits in der vergangenen Woche auf ein Paket zur Entlastung der Verbraucher bei den Energiepreisen verständigt hatten, legt das Bundesklimaschutzministerium jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Dieser legt fest, dass die Finanzierung der EEG-Umlage bereits zum 01. Juli 2022 vom Verbraucherstrompreis in den Bundeshaushalt verlagert wird. Die Bundesregierung will außerdem vorgeben, dass die Absenkung auch beim Verbraucher ankommt. Die Stromanbieter sollen rechtlich verpflichtet werden, die Absenkung weiterzugeben.

Die Bundesregierung bringt damit eine langjährige Forderung des Bundesverbands Wärmepumpe auf den Weg. „Wir bestärken die Ampelkoalition ausdrücklich darin, diesen Schritt jetzt zügig zu beschließen und damit ein wichtiges Zeichen für den Einsatz von Wärmepumpen zu setzen. Gerade mit Blick auf die sich derzeit stellenden Fragen zur Versorgungssicherheit in der Beheizung, kann ein Rollout von sechs Mio. Wärmepumpen bis zum Jahr 2030 in großem Maße dazu beitragen, den Verbrauch von Erdgas und Heizöl schnell zu senken“, sagt Geschäftsführer des BWP Dr. Martin Sabel.

Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf Wärmewende und Versorgungssicherheit

Mehrere vom BWP in den letzten Jahren beauftragte Studien, u.a. der FFE München und von PwC, belegen die Schlüsselrolle des Strompreises. Für die Entscheidung vieler Gebäudeeigentümer ihre Heizungen zur Wärmepumpe umzustellen, sind die zu erwartenden Betriebskosten ausschlaggebend. Über Einsparungen bei den Betriebskosten können so die im Vergleich zu Öl- und Gaskesseln höheren Investitionen refinanziert werden.

„Bei der Neugestaltung von Entgelten, Steuern und Umlagen ist daher das Kostenverhältnis zwischen Wärmepumpen und ihren fossilen Wettbewerbern relevant. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist ein zentraler Anreiz zur Heizungsumstellung“, so Sabel weiter. Indirekt betreffe dies auch die Gebäudemodernisierung, da Gebäudeeigentümer den entlasteten Strompreis als Refinanzierung ihrer Investitionen betrachten.

Weitere Entlastung des Strompreises notwendig

Auch nach Abschaffung der EEG-Umlage wird das Kostenverhältnis zwischen Strom und Erdgas/Heizöl nicht ausreichend korrigiert sein.  „Es sollten daher weitere Bestandteile des Strompreises hinsichtlich Entlastungsmöglichkeiten geprüft werden. Beispielsweise mit Blick auf Netzentgelte, Stromsteuer, Mehrwertsteuer oder verbliebenen Umlagen,” ergänzt Sabel.

Absenkung der Stromsteuer auf das rechtliche zulässige Minimum

Die Stromsteuer wurde eingeführt, um Energieeffizienz anzureizen. Heute verhindert sie jedoch die Steigerung der Energieeffizienz über die Sektorengrenzen hinweg und sollte daher auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden. Europarechtlich ist nur ein Mindeststeuerbetrag von 0,1 ct/kWh bei nicht betrieblicher Verwendung und 0,05 ct/kWh bei betrieblicher Verwendung vorgesehen. Derzeit liegt die Stromsteuer bei 2,05 ct pro kWh.

Absenkung der des Mehrwertsteuersatzes

Um der aktuellen Situation der stark steigenden Energiepreise kurzfristig begegnen zu können, bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuersatzes auf den Strompreis an. Hierdurch wird dazu beigetragen, die drohende Energiearmut zu bekämpfen und gleichzeitig die Ziele der Emissionsreduktion nicht aus den Augen zu verlieren.

Potenzial der zeitlichen Nachfrageverschiebung muss besser genutzt werden

Die Elektrifizierung hilft dabei, Einspeisung aus Erneuerbaren Energien und Verbrauch im Energiesystem in Einklang zu bringen. Um diese Potentiale nutzen zu können, ist eine Beibehaltung von Vergütungsanreizen für netzdienliches Verhalten von steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen in Form von reduzierten Netzentgelten langfristig sicherzustellen.

Neufassung der Netzentgeltregulierung

Etwa jeder zweite Wärmepumpenbesitzer nutzt bereits einen Wärmepumpen-Stromtarif und profitiert von einem niedrigeren Strompreis. Im Gegenzug nutzen Energieversorger die Möglichkeit, diese Wärmepumpen bis zu dreimal zwei Stunden am Tag vom Netz zu nehmen. Vielmehr sollte dieser Flexibilitätsvorteil der Wärmepumpe als eine zentrale Grundlage der Energiewende künftig noch besser honoriert werden.

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