Wärmepumpen: Jahrelanger Stillstand in der Politik
Wie die Absatzstatistik bei Wärmeerzeugern heute aussehen würde, wenn „Berlin“ die ab 2022 getroffenen Maßnahmen im Bereich Wärmepumpenstrompreis schon 2014 ergriffen hätte, wird unbeantwortet bleiben. Der nicht gehobene Kostenvorteil deutet es aber an …
Denn der Stand der Heizungswende ist auch ein Ergebnis des Energiepreisgefüges und bei individuellen Heizungsanlagen des oft kritisierten Strom-/Gaspreisverhältnisses. Dabei kann ein Abgleich der beobachteten Energiepreise kombiniert mit dem heutigen Rahmen erhellend sein.
Preisanalyse: Rückwirkende Betrachtung der Energiekosten
Dafür bieten sich Daten aus den BDEW-Preisanalysen an. Sie geben einen nicht gewichteten bundesweiten Durchschnittswert der Marktpreise unter anderem für Haushaltskunden (Strom: 3.500 kWh/a; Gas: 20.000 kWh/a) an. Aus den Preiselementen, die außer dem Netzentgelt bundesweit einheitlich sind, lässt sich für jedes Kalenderjahr ein Tarif ermitteln und mit bestimmten Annahmen auch in einen WP-Stromtarif (mit eigenem Stromzähler) übertragen.
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Die so ermittelten Sondervertrags-Tarife bilden allerdings nicht die regionalen Verhältnisse der Netzentgelte ab. Zudem bleibt unberücksichtigt, dass Strom bei einer höheren Abnahme regelmäßig etwas günstiger ist. Weil die BDEW-Kennwerte einen Mittelwert repräsentieren, bedeutet dies automatisch, dass es Tarife unter diesen Preisen gibt. Dies spielt auf dem wettbewerblichen Stand 2024 insbesondere bei WP-Stromtarifen eine große Rolle. In die nachfolgende Rückwärts-Energiekosten-Betrachtung fließen die WP-Stromtarife dadurch tendenziell mit etwas überhöhtem Preis ein.
Anmerkung: Die beiden Phasen mit abgesenkter Mehrwertsteuer (Generell: 16 statt 19 % von Juli 2020 bis Dezember 2020; Erdgas von Oktober 2022 bis März 2024 nur 7 statt 19 %) wurden in den Kurven nicht berücksichtigt.
Kosten der Gas-Heizung sind eher informatorisch
Wichtig: Die absoluten Energiekosten sind nur Vehikel. Vielmehr soll der Unterschied gezeigt werden, wie sich der aktuelle regulatorische Rahmen ausgewirkt hätte, wenn er bereits seit 2014 gegolten hätte. Die Kosten für die Gas-Heizung sind eher informatorisch: Über den Jahresnutzungsgrad (verwendet 0,88) und die Jahresarbeitszahl (verwendet 2,8) lassen sich der Abstand und die Reihenfolge (2023) von „K2: Strom beobachtet (BDEW), aber: 0,4 × NE“ und „K1: Erdgas beobachtet (BDEW)“ stark beeinflussen.
Der einheitlich angewendete Faktor 0,4 für den reduzierten Netzentgelt(NE)-Arbeitspreis entspricht der §-14a-EnWG-Festlegung ab 2024 (Modul 2). Davor lag er auf freiwilliger Basis im Schnitt bei etwa 0,43 jedoch in einer Bandbreite von 0,15…0,97 (also eine Reduzierung um 3 bis 85 %; in Modul 2 sind nun einheitlich 60 % verbindlich).
Mit der Gleichsetzung vor und ab 2024 für den reduzierten Netzentgelt-Arbeitspreis sowie den oben erklärten Annahmen liegen die bis 2023 kumulierten Energiekosten der Wärmepumpe mit den beobachteten Preisen (K2) bei 16 900 Euro etwas unter den Energiekosten für eine Gas-Heizung (K1), der Vorteil ist jedoch erst ab 2022 (Energiekrise und Gegenmaßnahmen) entstanden. Vorher gab es einen Energiekostenvorteil für die Gas-Heizung (was vorentscheidend aber nicht hinreichend für einen Gesamtkostenvorteil ist).
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Wichtig ist der Vergleich der Wärmepumpen-Tarife untereinander
Der Fokus sollte aber auf dem Vergleich von K2 mit K3 und K4 liegen. K3 gibt den heute bestehenden regulatorischen Stand mit dem Entfall der EEG-Umlage (ab 07-2022) wieder, jedoch angewendet bereits ab 2014. Der Abstand K2 zu K3 beträgt 4600 Euro (in 10 Betriebsjahren) und lag von 2014 bis 2021 zwischen 516 und 591 Euro/a.
K4 berücksichtigt zusätzlich die zwar vom Gesetzgeber vorgesehene, aber von der EU noch nicht genehmigte Privilegierung von Wärmepumpenstrom nach § 22 EnFG (KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage von 0,0 Ct/kWh). Der Abstand K2 zu K4 beträgt dann 5.000 Euro und lag von 2014 bis 2021 zwischen 567 und 626 Euro/a.
Am Kostenunterschied von über 500 Euro/a ist zu erkennen, dass sich der Rahmen für Wärmepumpen-Strompreise zuletzt erheblich verbessert hat. Wie sich das für ein konkretes Gebäude genau auswirkt, muss allerdings mit den lokalen Netzentgelten und projektspezifischen Effizienzkennwerten ermittelt werden.
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