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Wärmepumpe: JAZ mit VDI-Richtlinie nachweisen

Für die Anrechenbarkeit von Wärmepumpen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind verschiedene Anforderungen zu beachten, u.a. ist die Einhaltung von Mindestwerten für die Jahresarbeitszahl rechnerisch nachzuweisen. Für übliche Heizwärmepumpen, z.B. mit Außenluft oder Erdreich als Wärmequelle, kann die Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 und Blatt 2 erfolgen. 

Abluftwärmepumpen gewinnen an Bedeutung

Eine Abluftwärmepumpe stellt eine günstige und umweltfreundliche Wärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung zur Verfügung. Die Bedeutung von Abluftwärmepumpen nimmt nicht zuletzt durch die geforderte energetische Verschärfung im Neubau als auch in der Sanierung europaweit zu. Die Berechnung der Jahresarbeitszahl der Abluftwärmepumpen basiert dabei auf den Ansätzen der VDI 4650 unter Beachtung der Besonderheiten von Abluft als Wärmequelle (Quellen- und Senkentemperaturen, begrenzte Luftvolumenströme). Ein analoges normatives Rechenverfahren zur Bestimmung der Jahresarbeitszahlen von Abluftwärmepumpen liegt gegenwärtig nicht vor.

Energetische Effizienz berechnen

Energetische Effizienz von Geräten hängt von zahlreichen Faktoren ab, die insbesondere die Randbedingungen des Betriebs betreffen. Dazu gehören:

  • Wärmequellentemperaturen
  • Vor- und Rücklauftemperaturen
  • Zulufttemperaturen zur Raumbeheizung 
  • Luftvolumenströme
  • Energiebedarfe für die Hilfsantriebe (Pumpen, Ventilatoren, Stellenantriebe)

Zutreffende Aussagen über den energetischen Nutzen der Wärmepumpenanlage sind wünschenswert, können jedoch nur im Zusammenhang mit den Auslegungsparametern der gesamten Anlage getroffen werden. Auch hierauf nimmt die VDI-Richtlinie Bezug.

Die Richtlinie VDI 4650 Blatt 3 wendet sich an Hersteller von Abluftwärmepumpen, Energieberater und Nachweisführende, Fachverbände, Universitäten und weitere Forschungseinrichtungen sowie Energieversorger. Für Mitglieder gibt es 10 % Rabatt auf die Richtlinie. 

VDI 4650 Blatt 3 ist im Oktober als Entwurf erschienen und kann für 68,90 EUR beim Beuth Verlag (Telefon: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Einsprüche zum Entwurf können über das elektronische Einspruchsportal eingereicht werden. Die Einspruchsfrist endet am 31.12.2022.

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