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Förderung: 90 % BAFA-Zuschuss für Wärmepumpen-Weiterbildungen

Jürgen Wendnagel

Am 23.3.2023 wurde die neue Richtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ (BAW) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird vom BMWK eingestuft als kurzfristige Weiterqualifizierung von Fachkräften zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Weiterbildungen in anderen Kategorien, z. B. im Bereich Luft-Luft-Wärmepumpen, sind somit von der BAW ausgeschlossen.

Bezuschusst werden ab dem 1.4.2023 bestimmte Schulungen sowie für Handwerker zusätzlich auch Experten-Coachings vor Ort („training-on-the-job“). Über 30 Monate hinweg sollen jährlich mindestens 17.500 ausgebildete Handwerker sowie etwa 3.000 Planer und Energieberater zu Wärmepumpen im Bestand qualifiziert werden.

Das BAFA hat vor dem Antragsstart der BAW generelle Infos sowie erste Details unter dem Menüpunkt „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ veröffentlicht. Leider fehlen noch wichtige Details und Dokumente. Nachfolgend haben wir die wichtigsten der bislang veröffentlichten Infos zusammengefasst. (Stand: 27.3.2023)

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand.

Zu den Maßnahmen gehören:

  • Schulungen
  • Coachings an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen (fachkundige Person). Coachings müssen vor Ort beim zu qualifizierenden Handwerksunternehmen stattfinden: zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung der Anlage.

Welche Schulungen/Coachings sind förderfähig?

  • Die Ausgaben für Schulungen und Coaching sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Unternehmen und Bildungsträgern durchgeführt werden, die beim BAFA in einer öffentlich zugänglichen Liste speziell für das Förderprogramm aufgeführt sind.
  • Um in die öffentliche Liste aufgenommen zu werden, müssen die Bildungsträger und Unternehmen gegenüber dem BAFA erklären, dass sie im Rahmen des Förderprogramms geeignet sind und die Anforderungen an förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen erfüllen.

Hinweis (Stand: 27.3.2023): Die Anbieter-Liste sowie die Kriterien für eine Listung von Bildungsträgern/Unternehmen sind noch nicht abrufbar. Laut BAFA ist das System erst im Aufbaustadium und man bittet von Rückfragen abzusehen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Schulungen werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro Teilnehmer und pro Schulungstag gefördert.
  • Coachings werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Nur ein Coaching pro Antragsteller ist förderfähig.
  • Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller (Achtung: nicht pro Teilnehmer!) begrenzt, muss aber mind. 300 Euro betragen (Bagatellgrenze).Reisekosten sind nicht förderfähig (z. B. Übernachtungs- und Fahrtkosten).
  • Hinweis: Laut Förderrichtlinie ist die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Anträge können mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 1.4.2023 bis einschließlich 30.9.2025 beim BAFA gestellt werden.
  • Es wird ein elektronisches Antragsformular geben, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss.
  • Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sowie verschiedenen Eigenerklärungen. Im Antrag sind u. a. die Anzahl der Schulungspersonen und die Höhe der voraussichtlich beanspruchten Fördermittel anzugeben.
  • Ergänzungen eines bereits gestellten Antrags sind nicht möglich. Für weitere Maßnahmen ist ein neuer Antrag mit den zusätzlichen Maßnahmen zu stellen.
  • Achtung: Erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids darf mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen begonnen werden.
  • Wichtig: Die beantragten Maßnahmen sind innerhalb von 12 Monaten ab Zugang des Zuwendungsbescheids umzusetzen.

Wer darf einen Förderantrag für Schulungen stellen?

Antragsberechtigt für Schulungen sind

Wichtig: Eine Betriebsstätte oder Niederlassung muss sich in Deutschland befinden.

Wer darf förderfähige Schulungen nutzen?

  • Meister und Gesellen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • fachlich ausgebildete Mitarbeiter der Planungsbüros,
  • unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater.

Wer darf einen Förderantrag für Coachings stellen?

Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wer darf förderfähige Coachings nutzen?

Unternehmensangehörige, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima verfügen.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  • Das BAFA prüft den Antrag und versendet nach positiver Prüfung den Zuwendungsbescheid.
  • Erst nach Zugang des Bescheids darf mit der Durchführung der beantragten Qualifizierungsmaßnahmen bei den BAFA-gelisteten Anbietern begonnen werden.

Wie kommen die Unternehmen an ihr Fördergeld?

  • Sind die beantragten Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt worden, muss spätestens zwei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ein vollständiger Verwendungsnachweis digital beim BAFA eingereicht werden. Bewilligungszeitraum, Vorlagefrist und die Daten für den BAFA-Zugang sind im Zuwendungsbescheid aufgeführt.
  • Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind beim BAFA verschiedene Unterlagen und Nachweise digital einzureichen (z. B. Rechnungen und Kontoauszüge über die tatsächlichen Ausgaben, Teilnahmebestätigungen, Qualifizierungsnachweis bei einem Coaching).
  • Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss gesammelt und nur einmalig pro vorgenommenem Antrag erfolgen.
  • Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises zahlt das BAFA den gewährten Zuschuss aus.

Fazit: Holpriger Schnell-Start

Generell ist es zu begrüßen, dass das BMWK die Wärmepumpen-Weiterbildungsförderung zum 1.4.2023 startet. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, dass das BAFA zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ (vom 16.3.2023) im Bundeanzeiger zumindest eine erste Liste mit zugelassenen Unternehmen und Bildungsträgern für Schulungen und Coachings veröffentlicht hätte. So wurde z.B. vom Bundesverband Wärmepumpe (zusammen mit Partnern aus Industrie und Verbänden) vor längerer Zeit ein Schulungsangebot zur Richtlinie VDI 4645 (Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern) ins Leben gerufen.

Zudem darf man gespannt sein, ob es dem BAFA gelingt, die Detailinfos, Antragsformalitäten sowie die elektronischen Zugangs-Voraussetzungen rechtzeitig bis Samstag, 1.4.2024 bereitzustellen.

Unklar ist, weshalb das BMWK bei den Schulungen eine Höchstgrenze von 250 Euro pro Teilnehmer und Schulungstag festgelegt hat. Denn die Kostenspanne für ein zweitägiges Wärmepumpen-Sachkundeseminar zur VDI 4645 kann bis zu etwa 750 Euro reichen. Für kleinere Verbände, „freie“ Anbieter etc. sind bei eventuell auch kleinen Gruppengrößen solche Preise sicherlich nicht überzogen kalkuliert.

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