Warema: Digitaler Förderassistent für Sonnenschutz
Europäische Gebäude sind im Durchschnitt wenig energieeffizient, weshalb die Europäische Union die Renovierungsquote innerhalb der nächsten zehn Jahre verdoppeln und somit deutlich Energie einsparen sowie Treibhausgas-Emissionen reduzieren möchte.
Ziel der Renovierungswelle ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 Prozent zu senken. Dieses Ziel ließe sich bereits dadurch erreichen, wenn 75 Prozent aller eingebauten Fenster einen verstellbaren Sonnenschutz besäßen. Der Energieverbrauch sowie die Kohlenstoffemissionen könnten dann um bis zu 19 Prozent sinken.
Förderfähige Sonnenschutzprodukte für Fenster und Glastüren
Daher fördert das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) den Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen mit optimierter Tageslichtversorgung. Das heißt, motorisierte außenliegende Sonnenschutzprodukte, die effektiv die übermäßige Aufheizung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden verhindern.
Voraussetzung dafür ist, dass sie verfahrbar sind und die Sonneneinstrahlung entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen optimieren.
Gefördert wird aber nicht jede Form der Verschattung. Zu den Bedingungen, die der förderfähige Sonnenschutz erfüllen muss, gehören
- die außenliegende Position vor einem Fenster oder einer verglasten Tür,
- die individuelle Verstellbarkeit und
- der Motorantrieb.
- Darüber hinaus muss der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 erbracht werden.
Warema Produkte, welche die Anforderungen erfüllen, sind Raffstoren beziehungsweise Außenjalousien, Rollläden, Fenster-Markisen sowie die Steuerungen.
Einsparungen von 15 Prozent
Das BAFA fördert mit der BEG EM 15 Prozent der Investitionssumme für sommerlichen Wärmeschutz. Die Mindestinvestitionssumme, die auch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel Sonnenschutz und Fenster kombinieren kann, beträgt 2.000 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Wohneinheit.
Darüber hinaus gilt für das jeweilige Gebäude: Es muss sich um ein Bestandsgebäude handeln, das mindestens fünf Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Die Förderung erhalten können Pächter, Eigentümer und Mieter.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. In der Regel sieht der Weg so aus, dass die Endkunden mit ihrem Anliegen zum Fachhändler kommen, der sie hinsichtlich des passenden Sonnenschutzes berät und ein Angebot erstellt.
Anschließend muss zwingend ein Energieberater eingebunden werden, der den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erbringt. Danach kann der Kunde den Antrag stellen und entweder auf die Genehmigung warten oder den Fachhändler umgehend beauftragen. Dieser führt den Auftrag inklusive Montage aus, der Kunde bezahlt und der Energieberater reicht letztlich die Rechnung und einen Zahlungsnachweis beim BAFA ein, das die Fördermittel auszahlt.
Insgesamt werden für die Beantragung und Dokumentation des Renovierungsvorhabens eine technische Projektbeschreibung (TPB) durch einen Energieberater, der Herstellernachweis zum Produktmerkmal „außenliegende Sonnenschutzvorrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung“, der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, vorhabenbezogene Rechnungen, Nachweise über geleistete Zahlungen sowie die Bestätigung vom Energieberater, dass das Vorhaben fachgerecht umgesetzt wurde, benötigt.
Digitaler Förderassistent erstellt die notwendigen Unterlagen
Der digitale Förderassistenten von Warema fragt zuerst alle notwendigen Daten ab, um die Förderfähigkeit des Projektes bestätigen zu können. In einem zweiten Schritt erstellt er alle notwendigen Unterlagen und erbringt den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2.
Auf diese Weise können Endkunden schon vor Beginn der Maßnahmen die Chancen auf Förderung überprüfen und mit wenig Zeitaufwand gemeinsam mit dem Energieberater die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erstellen.
Zudem honoriert Warema den Einbau seiner subventionierten Sonnenschutzlösungen mit einem Klima Cashback.