Schörghuber: Platzsparende Nischentüren
Für Türen im Öffentlichkeitsbereich etwa von Hotels, Verwaltungsbauten, Museen oder Schulen gelten hohe Sicherheitsvorschriften. Fluchtwege müssen gesichert, Brandabschnitte voneinander getrennt werden. Die Türen befinden sich oft an Zugängen zu Treppenhäusern oder Fluren, wo für den Durchgang wenig Platz gegeben ist. Gerade für solche baulichen Situationen bieten die Schörghuber Nischentüren gestalterische und funktionale Vorteile: Im geöffneten Zustand sind sie nahezu unsichtbar und platzsparend in einer Wandnische integriert. Im Brandfall schließen sie automatisch und trennen zuverlässig verschiedene Gebäudeteile voneinander ab.
Optimal ist das Sicherheits- und Brandschutzkonzept, wenn es der Gebäudenutzer im Alltag gar nicht wahrnimmt. Die Trennung der Brandabschnitte erfolgt jedoch oft über Flure oder Zwischenräume mit engen Platzverhältnissen. Gerade in diesen Bereichen bieten sich die Schörghuber Nischentüren als gestalterisch und funktional vorteilhafte Lösung an: Im geöffneten Zustand liegen sie bündig und somit platzsparend in der Wand. Damit lassen sie sich nahezu unsichtbar in die Raumgestaltung integrieren, gewähren die maximale Durchgangsbreite eines Flures und sorgen für gute Lichtverhältnisse.
Nischentüren können wahlweise 1- oder 2-flügelig mit verschiedenen Funktionen wie T30 oder T90 Brandschutz, Rauchschutz, Schallschutz bis Rw,P = 37 dB oder Einbruchhemmung in der Widerstandsklasse RC 2 ausgeführt werden. Im Brandfall schließen Nischentüren mit T30 oder T90 Funktion automatisch, um die verschiedenen Gebäudeteile voneinander abzutrennen.
Neben dem Einsatz als brand- und rauchschutztechnische Raumtrennung können Nischentüren etwa in Verwaltungs- und Bildungsbauten, Museen oder Hotels auch dazu dienen, um beispielsweise Schulungs- und Konferenzräume je nach individueller Nutzung zu separieren oder zusammenzuschließen. Sondergrößen und -ausführungen, beispielsweise XXL-Superformat-Nischentüren mit integrierter Schlupftür, ermöglichen ein vielfältiges Anwendungsspektrum.
Einflügelige Nischentüren können bis zu 1,5 Meter Breite und 3 Meter Höhe ausgeführt werden, zweiflügelig können sie bis 3 Meter breit und 3 Meter hoch sein. Die für die Nischentür nötige Wandnische muss in der Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt werden; das Mauerwerk oder die Leichtbauwand ist im Bereich des Türelements dünner bzw. wird ausgespart