Fenster und Außentüren montieren: Was das Update Montageleitfaden bringt
Der gemeinsam von der RAL Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. und dem ift Rosenheim herausgebrachte Montageleitfaden für Fenster und Außentüren ist komplett überarbeitet worden und in neuem Layout erschienen. Neben einigen neuen Inhalten wurden viele Hinweise zu Normen und Regelwerke aktualisiert. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend im Detail beschrieben.
Bodentiefe Elemente und barrierefreie Schwellen
Die Schnittstelle zwischen Bauwerksabdichtung und Baukörperanschluss bei bodentiefen Elementen ist eine anspruchsvolle Aufgabe für Planung und Ausführung (Abb. 1), insbesondere bei barrierefreien Schwellen. Die Schwellenausbildung ist objektspezifisch im Hinblick auf die Nutzung, auf Witterungsbelastung und bauliche Kompensationsmaßnahmen zu planen. Daher wurden die Hinweise in Tabelle 3.2 „Checkliste zur Planung“ ausführlicher beschrieben und auf die normativen Änderungen im Bereich der Bauwerksabdichtung angepasst. Ohne vorherige Planung der gewerkeübergreifenden Schnittstelle gibt es keine funktionierende Lösung. Folgende Kriterien sind dabei zu beachten:
- Schutz der seitlich an Außen- und Fenstertüren angrenzenden Außenwand, wobei die Anschlüsse an die Wand die Abdichtungshöhe sicherstellen müssen,
- Schutz der unten an Außen- und Fenstertüren angrenzenden Außenwand, wobei die Anschlüsse, auch im Übergang zum seitlichen Baukörperanschluss, dauerhaft dicht sein müssen,
- konstruktive Ausbildung der Schwelle mit ausreichenden und geeigneten Haftflächen, um den fachgerechten Anschluss des Gewerks „Bauwerksabdichtung“ zu ermöglichen,
- Planung der absehbaren Belastung bodentiefer Elemente durch nicht drückendes Wasser aus Niederschlag und Spritz- oder Schmelzwasser und den daraus womöglich abzuleitenden baulichen Kompensationsmaßnahmen,
- Festlegung der zumutbaren Schwellenhöhe je nach Raumnutzung, insbesondere beim barrierefreien Bauen, und
- bei bodentiefen, nicht öffenbaren Elementen im Erdgeschoss und im Bereich von Balkonen und Dachterrassen sind gegebenenfalls die Anforderungen an die Bauwerksabdichtung sowie die Flachdachrichtlinien bei der Planung des unteren Anschlusses zu beachten.
Barrierefreie Schwellen (DIN 18040-1, -2) sind nach DIN 18531 und Flachdachrichtlinie abdichtungstechnische Sonderkonstruktionen und erfordern eine auf den Einzelfall abgestimmte Ausführungsart, die explizit geplant und ausgeschrieben werden muss. Im Neubau gibt es keine Rechtfertigung für Ausnahmen, weil sich hier eine bodenbündige Schwelle in Verbindung mit baulichen Kompensationsmaßnahmen (Fassadenrücksprünge, Gitterrost, entwässerte Rinnen, Überdachungen, Überläufe usw.) gut umsetzen lässt. Höhere Schwellen sind deshalb als Planungsfehler zu verstehen.
Bei Sanierungen kann in Ausnahmefällen die Schwelle maximal 20 mm betragen, um auch weitere Anforderungen (Einbruchhemmung, Elementgröße, Öffnungsart, Schallschutz, Schlagregendichtheit) bei den baulichen Gegebenheiten im Bestand wirtschaftlich und technisch zu erfüllen. Dennoch ist bei nicht bodenbündiger Ausführung der Schwelle auf eine gute Überrollbarkeit zu achten.
Zweistufiger Fenstereinbau mit Vorab-Montagezargen
Aktuelle Bauschadensberichte zeigen, dass Bauschäden in den vergangenen Jahren massiv zugenommen haben, wobei mehr als die Hälfte davon bereits während der Bauphase entstehen. Im üblichen Bauablauf werden Fenster bereits im Zuge des Rohbaus, also in der „nassen“ Bauphase, montiert und dadurch oft durch nachfolgende Gewerke beschädigt, beschmutzt und durch Feuchte stark beansprucht (Abb. 2), was im schlimmsten Fall einen Austausch der Elemente erfordert.
Mithilfe von Vorab-Montagezargen wird die Fenstermontage vom üblichen Bauablauf entkoppelt, sodass die fertigen Fenster mit hochwertiger Oberfläche nach Abschluss aller schmutz- und feuchtelastigen Arbeiten erst in der „trockenen“ Bauphase eingebaut werden (Abb. 3). Über die gesamte Gebäudenutzungszeit ergeben sich durch diese definierte Schnittstelle wirtschaftliche Vorteile, insbesondere beim hochwertigen energieeffizienten Bauen.
Schallschutz nach neuer DIN 4109
Ob der geforderte Schallschutz erreicht wird, hängt maßgeblich von der Montagequalität ab. Was die Ausbildung des Anschlusses angeht, fordert die DIN 4109-2, 2018-01 in Kapitel 4.4.4: „Fugen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass das bewertete Schalldämm-Maß des Fensters erhalten bleibt. Als Planungskriterium gilt die Forderung, dass die Schalldämmung Rw des Bauteils um nicht mehr als 1 dB reduziert wird.“
In der neuen Ausgabe 2018 der DIN 4109 werden die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenwandbauteilen nicht mehr tabellarisch in sieben Lärmpegelbereiche eingeteilt, sondern durch eine Rechengleichung abgelöst, die eine „dB-genaue“ Planung vorsieht. Der rechnerische Nachweis für das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges der Außenbauteile umfasst die Schalldämmung von Wand, Fenster und Fuge. In der Detailplanung besteht die Möglichkeit, die Bauteilfugen gesondert zu berücksichtigen. Unsicherheiten für das gesamte Außenbauteil werden anstelle der bekannten Vorhaltemaße für einzelne Bauteile (2 dB bei Fenstern) durch einen Prognosewert uProg berücksichtigt. Eine Unterscheidung und Abgrenzung zwischen Prüfwert Rw,P und Rechenwert Rw,R gibt es damit nicht mehr.
Für die Fugenausbildung gilt als Faustformel, dass das Fugenschalldämm-Maß um mindestens 10 dB höher liegen sollte als die geforderte Schalldämmung des Bauteils, um die eingangs genannte 1-dB-Regel erfüllen zu können. Bei schalltechnisch kritischen Einbausituationen gemäß DIN 4109-2, Kap. 4.4.4 (rot eingerahmte Einbausituationen in Abb. 4) wird der Planer im Besonderen gefordert. Es ist ein planerischer Nachweis der Einbausituation erforderlich und es sind hier eventuell besondere Maßnahmen zu planen und entsprechende Vorgaben zu machen. Der Montageleitfaden erklärt ausführlich das Nachweisverfahren und enthält auch eine Tabelle mit Fugenschalldämm-Maßen üblicher Fugenausbildungen.
Berechnungstabellen für Wärmebrücken, Psi und fRsi- Wert
Die bisherigen gesetzlichen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz (EnEG, EnEV und EEWärmeG) wurden zu dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt, das seit dem 1.11.2020 in Kraft getreten ist. Für möglichst geringe Wärmeverluste von hochwärmedämmenden Gebäuden und in der energetischen Gebäudesanierung ist eine Optimierung der Wärmeverluste über den Baukörperanschluss entscheidend. Die Verluste über Wärmebrücken können über pauschalierte Zuschläge (Wärmebrückenzuschlag ∆UWB) oder detailliert über die ermittelten Psi-Werte (Ψ) gemäß folgenden Verfahren ermittelt werden:
- a) ohne Nachweis als pauschaler Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m² K) auf den U-Wert der gesamten wärmeübertragenden Umfassungsfläche;
- b) Werte für Detailkonstruktionen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 mit ΔUWB = 0,05 W/(m² K), wenn alle Merkmale und Kriterien nach altem Beiblatt (bzw. nach neuem Beiblatt, 06-2019, Kategorie A) erfüllt sind;
- c) Werte für Detailkonstruktionen nach neuem Beiblatt 2 der DIN 4108 mit ΔUWB = 0, 03 W/(m² K), wenn Kategorie B erfüllt wird (neu!);
- d) detaillierter Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 18599-2, der mit optimierten Wärmebrückendetails bei Massivbauweisen für ΔUWB einen Wert von ≤ 0,02 W/(m²K) ergeben kann, also um 80 % weniger als ein pauschalierter Ansatz nach a).
- e) Ebenfalls neu sind Kombination aus b) oder c) und d), wenn im Beiblatt 2 zu einem oder mehreren Planungsdetails kein Beispiel enthalten ist oder keine Konformität hergestellt werden kann.
Im Montageleitfaden wurden alle Tabellen und Musterdetails nach den aktuellen Normen neu berechnet. Neu hinzugekommen sind Tabellen zur Ermittlung der Psi-Werte (Ψ) (Abb. 5) sowie die Möglichkeit, verschiedene Parameter zu bewerten, beispielsweise die Ausführung der Überdämmung und der Dämmung zweischaliger Außenwände. Mit Hilfe der Musterdetails und der Tabellen können die Kennwerte einfach auch für die Erstellung eines Gebäude-Energieausweises genutzt werden.
Praxistipps für die Befestigung
Die Dimensionierung der Fensterbefestigung ist durch die Definition von zwei Standardfällen und einem Sonderfall mit einer Anleitung für die Befestigung absturzsichernder Elemente praxistauglicher geworden. Das gilt auch für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs einbruchhemmender Bauelemente auf Wandsystemen mit hochwärmedämmenden Mauersteinen. Bis auf nachweispflichtige Sonderfälle (Absturzsicherheit, Brandschutz, Einbruchhemmung usw.) können die meisten Befestigungssituationen nun den Standardfällen 1 und 2 zugeordnet werden.
Durch aktuelle Forschungsprojekte konnten die Größenbegrenzungen im Standardfall 1 für 2-flügelige Fenster auf maximal 2,6 m² Flügelfläche und bei einer Über-Eck-Befestigung im Eck- und Scherenlagerbereich bei Dreh- oder Drehkippflügeln auf Glasgewichte bis 45 kg/m² erweitert werden. Für die Dimensionierung im Standardfall 2 und insbesondere bei Fensterelementen, die durch Pfosten oder Riegel unterteilt sind, nutzen viele Fachbetriebe mittlerweile den Montageplaner oder die entsprechenden produktspezifischen Firmenvarianten.
Das Kapitel „Befestigung“ wurde um viele Tipps erweitert, die Lösungen für baupraktische Probleme bieten:
- Lastabtragung in Fensterebene über mechanische Befestigungsmittel (Distanzbefestigung) anstatt seitlichen Tragklötzen;
- nicht erforderliche vollständige Abklebung der Montageanker (Laschen, Krallen, …) bei verputzten Laibungen;
- Planung und Ausschreibung von Laibungssteinen mit optimierter Befestigungszone bei hochwärmedämmenden Mauersteinen und besonderen Anforderungen an die Fensterbefestigung (z. B. bei Einbruchhemmung und Absturzsicherung);
- Empfehlungen zur Berechnung und Kompensation der Deckendurchbiegung bei Fensterbändern oder großen Hebe-Schiebetüranlagen;
- Erläuterungen für die Befestigung absturzsichernder Bauteile;
- Empfehlungen zur Vermeidung von Kontaktkorrosion bei der Verwendung unterschiedlicher Metalle für Rahmenprofile und Befestigungsmittel;
- Über-Eck und Doppel-Befestigungen als Befestigungsmethode zur Abtragung örtlicher Lastkonzentrationen mit „normalen“ Befestigungsmitteln (z. B. Horizontalkräfte im Bereich von Eck- und Scherenlager öffenbarer Elemente).
Montageplanung und -kompetenz
Ergänzt wird der Montageleitfaden durch den kostenlosen ift-Montageplaner, mit dem Verarbeiter, Planer und Monteure online nach den Vorgaben des Montageleitfadens eine fachgerechte Planung des Fensteranschlusses durchführen und den Mindestwärmeschutz (fRsi-Wert) sowie die Dimensionierung der Befestigung ermitteln können. Zusammen mit den Montagetutorials unterstützt das ift Rosenheim alle interessierten Bauexperten bei der fachgerechten Montage.
Dies gilt auch für die Weiterbildung zur „ift-Montagefachkraft“, die Monteure zur fachgerechten Planung und Ausführung der Montage von Bauelementen qualifiziert. Betriebe, die das RAL-Gütezeichen Montage führen, erfüllen diese Anforderungen. Weitere Infos unter www.ift-rosenheim.de/montage und www.ift-rosenheim.de/montagezarge.
Dieser Artikel von Wolfgang Jehl und Jürgen Benitz-Wildenburg erschien zuerst in GEB-Ausgabe 3/2022. Wolfgang Jehl ist im ift Rosenheim als Produktmanager. Jürgen Benitz-Wildenburg leitet im ift Rosenheim den Bereich PR & Kommunikation.
Neuer Montageleitfaden
Der Montageleitfaden dokumentiert den Stand und die Regeln der Technik und beschreibt ausführlich, detailliert und gut verständlich die theoretischen und baupraktischen Grundlagen für die Montage von Fenstern und Außentüren. Dies umfasst Infos zur Abdichtung, Dämmung und Befestigung sowie zu Statik und Bauphysik – wissenschaftlich fundiert und praxisnah mit vielen Standarddetails und Praxisbeispielen. Seit der Ausgabe 2014 haben sich etliche technische und normative Änderungen ergeben, die eine umfassende Überarbeitung des Montageleitfadens erforderten – insbesondere wegen Änderungen der der DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), der DIN 18542 (Fugendichtungsbänder), der DIN 18531/18533 (Bauwerkabdichtungen) sowie neuer Regelungen bei Anforderungen an die Einbruchhemmung und Absturzsicherung. Bestellung unter: www.ift-rosenheim.de/shop oder www.window.de