Anforderungen für die R+S Branche im europäischen Markt
Im Brexitland Großbritannien denkt man mittlerweile nach vorne. „Wir haben hier die Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung des Prüfsystems für Bauprodukte aufgenommen. Daraus geht klar hervor, dass die derzeit im Vereinigten Königreich verfügbaren Prüf- und Zertifizierungskapazitäten nicht ausreichen, um Konformitätsbewertungsverfahren in dem Umfang bereitzustellen, wie es erforderlich wäre, liefe die Anerkennung der CE-Kennzeichnung aus. Uns ist auch bewusst, dass ein Ende der CE-Kennzeichnung ohne vorherige Reform unseres nationalen Systems zu Handelsbarrieren führen und die Lieferketten für Produkte nach anerkannten Normen negativ beeinflussen würden,“ heißt es in der Erklärung der britischen Regierung.
Leitfaden steht zur Verfügung
In einem Leitfaden geht es um die Lieferung von Bauprodukten auf den GB-Markt. Dieser Markt bezieht sich auf England, Wales und Schottland. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung, die jedoch leider nicht umfassend ist. Deshalb sollte man sich auf die Bestimmungen der Gesetzgebung verlassen, und das, was in diesem Leitfaden zusammengefasst ist, nur zur Orientierung benutzen. Der Leitfaden gilt nicht für Waren, die auf den nordirischen Markt geliefert werden, oder für Waren, die von Nordirland aus auf den britischen Markt geliefert werden. Auch hier sollte die Anleitungen zur Bauproduktenverordnung in Nordirland überprüft werden. Großbritannien beabsichtigt die Anerkennung des CE-Zeichens am 30. Juni 2025 zu beenden. Die derzeitigen Vorschriften, die eine fortgesetzte Anerkennung des CE-Zeichens ermöglichen, bleiben so lange in Kraft, bis ein Gesetz zur Beendigung der Anerkennung des CE-Zeichens erlassen wird.
Um das britische Prüfzeichen (auch als UKCA-Zeichen bekannt) verwenden zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie für alle Produkte, die auf den britischen Markt geliefert werden und die von einer festgelegten Norm abgedeckt sind oder einer technischen Bewertung des Vereinigten Königreichs entsprechen, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, eine vom Vereinigten Königreich zugelassene Prüf- und Zertifizierungsstelle beauftragen. Der Leitfaden untergliedert sich in drei Teile:
- Anhang A dieses Leitfadens enthält zusätzliche Informationen für die derzeit im Vereinigten Königreich zugelassenen Stellen
- Anhang B enthält Informationen in Bezug auf Bevollmächtigte
- Anhang C enthält Einzelheiten zu den technischen Bewertungsstellen („TABs“) für diejenigen Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer benannten Norm abgedeckt sind.
UK „Zugelassene Stellen“
Seit dem 1. Januar 2021 erhalten die im Vereinigten Königreich ansässigen notifizierten Stellen, die im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung 2011 (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tätig sind, den neuen Status einer „zugelassenen Stelle“ und werden in einer neuen britischen Datenbank aufgeführt: der Datenbank der Konformitätsbewertungsstellen für den britischen Markt.
Zugelassene Stellen sind in der Lage, Konformitätsbewertungen für im Vereinigten Königreich benannte Normen vorzunehmen. Wenn eine zugelassene Stelle die Bewertung durchgeführt hat, muss der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter) die britische Kennzeichnung anbringen. Die Regeln für die Anbringung der UK-Kennzeichnung entsprechen im Großen und Ganzen der derzeitigen CE-Kennzeichnung, die Konformitätsbewertung muss jedoch von einer zugelassenen britischen Stelle durchgeführt werden. Weitere aktuelle Informationen über die Verwendung der UK-Kennzeichnung und den Status der KBS findet man auf der Website GOV.UK (Anhang A).
Wenn eine benannte Stelle des Vereinigten Königreichs, die eine zugelassene Stelle des Vereinigten Königreichs wurde, vor dem 1. Januar 2021 Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung und Überprüfung der Leistung (AVCP) für ein Produkt durchgeführt oder eine Zertifizierung ausgestellt hat, können diese Aufgaben und/oder diese Zertifizierung verwendet werden, um die Anbringung der britischen Kennzeichnung zu unterstützen, wenn das Produkt nach diesem Datum auf dem britischen Markt bereitgestellt wird.
Ehemalige benannte Stellen im Vereinigten Königreich, die unter der britischen CPR-Regelung tätig waren, wurden am 1. Januar 2022 zu „zugelassenen Stellen“ im Vereinigten Königreich. Zugelassene Stellen im Vereinigten Königreich sind in der UKMCAB-Datenbank aufgeführt und haben eine vierstellige Nummer für zugelassene Stellen, die gegebenenfalls mit der Nummer ihrer früheren benannten Stelle identisch ist. Nur die in der UKMCAB-Datenbank aufgeführten Stellen sind zugelassene Stellen, die Prüfungen und Zertifizierungen im Rahmen der Bauprodukteverordnung 2011 anbieten können, die im Vereinigten Königreich beibehalten wurde.
Der United Kingdom Accreditation Service (UKAS) ist weiterhin die nationale Akkreditierungsstelle des Vereinigten Königreichs für die Akkreditierung von zugelassenen Stellen des Vereinigten Königreichs gemäß der Bauproduktenverordnung 2011 in der im Vereinigten Königreich geltenden Fassung.
Marktüberwachung in UK
Bis zum 30. Juni 2025 können Produkte weiterhin auf den britischen Markt geliefert werden, ohne dass eine Neubewertung oder erneute Kennzeichnung erforderlich ist, wenn die EU-Anforderungen (einschließlich der CE-Kennzeichnung) erfüllt sind.
Um eine CE-Kennzeichnung anbringen zu können, muss die Konformitätsbewertung durch Dritte während dieses Zeitraums weiterhin von einer von der EU anerkannten benannten Stelle durchgeführt werden. Darüber hinaus können Produkte, die die NI-Vorschriften erfüllen (einschließlich der CE-Kennzeichnung oder der CE UK(NI)-Kennzeichnung), für die GB-Marke bereitgestellt werden. Produkte, die das UK-Zeichen tragen, müssen die Anforderungen des Vereinigten Königreichs erfüllen, einschließlich der Tatsache, dass die Bewertungen Dritter von einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Stelle durchgeführt wurden (siehe Anhang A)
Das Vereinigte Königreich verfügt über Befugnisse zur Marktüberwachung und Durchsetzung (Trading Standards in GB und Bezirksräte in NI), um sicherzustellen, dass nicht konforme Produkte vom britischen Markt genommen werden können.
Technische Bewertungsstellen
Die im Anhang C zur Verfügung stehenden Informationen zu den im Vereinigten Königreich ansässigen technischen Bewertungsstellen wurden am 1. Januar 2021 zu „technischen Bewertungsstellen des Vereinigten Königreichs“ und sind in der UKMCAB-Datenbank aufgeführt. Technische Bewertungsstellen im Vereinigten Königreich sind in der Lage, die technische Bewertung von Bauprodukten für das britische Marktsegment durchzuführen.
Die Produkte können so mit der britischen Kennzeichnung versehen werden. Die technischen Bewertungsstellen sind nun für die Ausarbeitung und – im Einvernehmen mit dem Secretary of State – die Annahme des britischen Bewertungsdokuments verantwortlich. Die technischen Bewertungsstellen des Vereinigten Königreichs können sich zu einer Organisation zusammenschließen, die die Aufgabe der Ausarbeitung und Annahme von Bewertungsdokumenten übernimmt.
So sind die im vereinigten Königreich ansässigen technischen Bewertungsstellen in der Lage, britische Bewertungsdokumente für Hersteller zu erstellen, die Waren für den britischen Markt liefern. Dies ermöglicht es den Herstellern, ein freiwilliges britisches Zeichen für ihr Produkt zu erhalten.
Technische Bewertungsstellen im Vereinigten Königreich können ein europäisches Bewertungsdokument, das vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU angenommen wurde, für die Erstellung eines britischen Bewertungsdokuments verwenden, wenn sie die erforderliche Zustimmung der Europäischen Organisation für Technische Bewertung erhalten haben. Hersteller, die nach Ablauf der Übergangszeit die CE-Kennzeichnung mit Hilfe einer europäischen technischen Bewertung anbringen wollen, sollten sich auf den EU-Leitfaden. Um Störungen so gering wie möglich zu halten, können Produkte bis zum 30. Juni 2025 weiterhin auf den britischen Markt geliefert werden, wenn die EU-Anforderungen erfüllt sind (einschließlich der CE-Kennzeichnung)
EU-Bauproduktenverordnung
Am 10. April 2024 wurde die Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung formal im EU-Parlament verabschiedet. Dieser Vorschlag war Teil eines Pakets, das darauf abzielt, nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern.
Auch der Green Deal hat die neue Bauproduktenverordnung maßgeblich beeinflusst: Die schrittweise verpflichtende Deklaration festgelegter Umweltindikatoren für Bauprodukte ist vorgesehen. Zudem wurden produktinhärente Anforderungen und die konkrete Umsetzung des digitalen Produktpasses als Neuerungen eingeführt.
Nach formaler Abstimmung im Rat der EU und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt sie europaweit in Kraft. Es gelten Übergangsregelungen für den reibungslosen Übergang vom derzeitigen zum neuen Rechtsrahmen.
Wichtige Regelungen für den Berufsstand
In der Brüsseler Plenarsitzung des Europäischen Parlaments wurde am 10.4.2024 die EU-Bauproduktenverordnung verabschiedet. Die europaweite Verordnung legt harmonisierte EU-Vorschriften für Bauprodukte fest und zielt darauf ab, Barrieren für den freien Handel im europäischen Markt zu beseitigen. Sie soll die bürokratischen Aufwände durch den Einsatz digitaler Lösungen reduzieren und sicherstellen, dass Bauprodukte den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft entsprechen.
Normungsprozess
Um den Normungsprozess zu beschleunigen, soll die Kommission durch eine Expertengruppe („CPR-Aquis Expert Group“) mit dem Zweck der Überarbeitung der harmonisierten technischen Spezifikationen unterstützt werden. Die Verbindlichkeit von Normen für Bauprodukte soll über entsprechende Rechtsakte erfolgen. Durch die Expertengruppe wird der Ermächtigungsspielraum der Kommission reduziert.
Produktinformationen
Die Schaffung eines digitalen Systems für einen Bauproduktenpass ist vorgesehen, ähnlich wie es in der kürzlichen Einigung zur Ökodesign Verordnung vorgeschlagen ist. Dieser Pass liefert Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten, die durch das Einscannen eines Datenträgers zugänglich gemacht werden. Attribute wie die Haltbarkeit oder den Recyclinganteil eines Produkts werden dadurch verfügbar gemacht.
Grüne Vergabe
In der Einigung ist vorgesehen, dass die Kommission ermächtigt wird, durch delegierte Rechtsakte für die öffentliche Beschaffung von Bauprodukten verbindliche Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit festzulegen, um Anreize für das Angebot und die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Bauprodukten zu schaffen.