Strompreisbremse: Vorsicht bei langfristigen Abnahmeverträgen
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die hohe Importabhängigkeit von russischem Erdgas hat zu hohen Erdgas- und Strompreisen auf den europäischen Handelsplätzen geführt. In dieser angespannten Situation suchen die EU-Mitgliedsstaaten nach Möglichkeiten, Privathaushalte und Betriebe vor sehr hohen Strompreisen zu schützen. Im Rahmen der vom Bundeskabinett angekündigten Strompreisbremse sollen in Deutschland sogenannte Übergewinne an der Strombörse anhand von Preisobergrenzen bei Produzenten als eine „negative Umlage“ abgeschöpft werden. Das genaue Vorgehen und die Ausgestaltung der Regelungen sind bisher nicht bekannt.
Aus Sicht der Marktoffensive Erneuerbare Energien zeigen die Entwicklungen der Strompreise wie zentral und dringlich der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien für eine sichere und bezahlbare Stromversorgung in Europa ist. Dabei bieten langfristige Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements - Green PPAs) Abnehmern bereits heute die Möglichkeit, sich einen Strompreis unabhängig von Entwicklungen auf den Handelsplätzen zu sichern und dabei gleichzeitig einen direkten Beitrag zur Reduzierung ihrer CO2-Emissionen zu leisten. Anlagenbetreiber, Abnehmer und Investoren gehen gerade mit Blick auf die weitere Strompreisentwicklung ein Risiko ein, da der Strompreis langfristig vertraglich festlegt wird. Kurzfristige erhebliche Mehrerlöse sind bei diesen Lieferverträgen und Termingeschäften aufgrund exogener Faktoren wie dem gestiegenen Erdgaspreis nicht möglich.
Der geplante Mechanismus zur Abschöpfung dieser Erlöse muss dies auch in der Ausgestaltung berücksichtigen, um dem aufstrebenden PPA-Markt in Deutschland und Europa nicht nachhaltig zu schaden. Sollte keine Ausnahmeregelung für Green PPAs geschaffen werden, würde stark in die Vertragsfreiheit eingegriffen werden. So würde beispielsweise eine ausgehend vom Marktwert pauschal festgelegte negative Umlage für alle erneuerbare Energien-Produzenten zu einem aktiven Verlust auf Seiten der Produzenten führen. Das wäre für sie wirtschaftlich nicht leistbar.
Die absehbare Folge: Vertragsstreitigkeiten zwischen Erzeugern und Abnehmern, eine starke Verunsicherung unter den Marktteilnehmern über die Perspektive des Geschäftsmodells und letztendlich ausbleibende Neuverträge. Dabei sind Green PPA dringend nötig zur Erreichung der Energiewendeziele. Ohne sie würde eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien verhindert und gleichzeitig den Unternehmen eine zentrale Option zur Absicherung der Strompreise genommen werden.
Aus Sicht der Marktoffensive Erneuerbare Energien müssen die geplanten Regelungen so ausgestaltet werden, dass Ausnahmen sowohl für physische als auch für finanzielle Green PPAs, Fixpreisabsicherungen sowie andere Termingeschäfte zur Risikoabsicherung geschaffen werden. Anlagenbetreiber sind von der Rückzahlung auszunehmen, sofern sie nachweisen können, dass aufgrund des langfristig festlegten Vertragspreises keine erheblichen Mehrerlöse entstehen. Ausgenommen wären Weiterverkäufe außerhalb solcher Verträge. Darüber hinaus sollte der Abschöpfungsmechanismus den Unternehmen ausreichend Zeit lassen, um die notwendigen Nachweise zu erbringen. Generell sollte jeder Markteingriff kurzfristig nur zeitlich befristet erfolgen, langfristig besteht die Notwendigkeit ein neues Marktdesign zu entwickeln.