Steuerbefreiung für Erträge aus Solaranlagen
Wie der Bundesverband PV Austria mitteilt, kann in Zukunft ein großer Teil der österreichischen Betreiber von Solaranlagen ihren Überschuss ins Netz einspeisen, ohne für die Vergütung Einkommensteuer bezahlen zu müssen. Dies hat der Nationalrat auf Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen der jüngsten Einkommenssteuernovelle am 7. Juli 2022 beschlossen. Am 13. Juli dieses Jahres hat der Bundesrat ebenfalls grünes Licht gegeben.
Überschussstrom steuerfrei einspeisen
Konkret steht der neu eingefügten Nummer 39 des Paragraphs 3 des Einkommenssteuergesetzes, in dem es um Steuerbefreiungen geht, dass Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen nicht von der Einkommenssteuer erfasst werden, wenn die Leistung der Anlage 25 Kilowatt nicht überschreitet und die eingespeiste Strommenge unter 12,5 Megawattstunden liegt. Damit können alle privaten Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen in Zukunft ihren Überschussstrom einspeisen, ohne dafür Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Selbst die Kompletteinspeisung ist in Zukunft steuerfrei.
Nur wenn der Generator sehr groß ist, könnte es eng werden. Hier ist vor allem die Grenze von 12,5 Megawattstunden pro Jahr relevant. Schließlich kann auch eine Anlage mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt diese Strommengen produzieren. Entsprechend könnte sich der Umstieg auf den Eigenverbrauch oder die Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils etwa durch das Laden eines Elektroautos oder die Nutzung des Solarstroms für die Heizung für diejenigen Anlagenbetreiber, die bisher mehr als diese 12,5 Megawattstunden einspeisen.