Geänderte MVV TB: Installation größerer Module
Bisher hatten Solarmodule mit einer Einzelfläche von mehr als zwei Quadratmetern für Dächer mit bis zu 75 Grad Neigung keine baurechtliche Zulassung. Für Installationen dieser Art war eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung notwendig, die komplex und zeitaufwendig ist. Die Grundlage dieser Bestimmung ist in der MVV TB des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) festgehalten, die als Grundlage zur Umsetzung in Landesrecht dient.
Seit Oktober 2023 in Bewegung
Im Oktober 2023 erneuerte das DIBt die Vorschrift und erhöhte die zulässige Einzelfläche für Solarmodule mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen auf bis zu drei Quadratmeter. Einige Bundesländer sind der Neuregelung inzwischen gefolgt, darunter Hessen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Sie haben ihre Landesbauordnungen (LBO) angepasst. Im Juli 2024 folgte Baden-Württemberg. Die Mehrheit der übrigen Bundesländer plant, die neue Drei-Quadratmeter-Regel bis Ende 2024 in Landesrecht umzusetzen.
Die Novellierung der MVV TB war ein wichtiger und überfälliger Schritt. Installateure können größere Module für Dachanlagen nun rechtssicher verbauen. Die Produktvielfalt nimmt zu. Die installierenden Betriebe sind besser in der Lage, das richtige Produkt für das jeweilige Dach und die individuellen Bedürfnisse ihrer Kundschaft zu wählen.
Neue Größen für Wafer und Solarzellen erhöhten die Größe der Solarmodule. Im August 2023 haben sich namhafte Hersteller, darunter Longi, auf neue Standards für rechteckige Wafer und Module geeinigt.
Kosten reduzieren
Vereinheitlichungen und Standards stellen für die Photovoltaikbranche ein wichtiges Instrument dar, um Kosten zu reduzieren und Risiken zu senken. Von den niedrigeren sogenannten Stromgestehungskosten (LCOE) profitieren Anbieter und Kunden gleichermaßen. Solarenergie ist im Vergleich zu vor zehn Jahren zur günstigsten und erschwinglichsten Energiequelle avanciert. Sie ist ein wichtiger Hebel für eine sozial gerechte Energiewende. Gleichzeitig ist eine weitere konsequente Steigerung der Zubauraten notwendig, um die Klimaziele zu erreichen.
Zuletzt fragte der Markt nach höheren Leistungsklassen. Sie werden zum einen über die Effizienz der Zellen und Module erreicht. Zum anderen wirkt sich die wachsende Größe der Wafer und Module aus.
Doch es gibt Grenzen: Sehr große Module auf geneigten Dächern zu montieren, erfordert die Muskelkraft der Installateure. Meist setzen sie zur Montage kein zusätzliches Gerät ein. Deshalb ist das Modulgewicht ein wesentlicher Faktor bei den Arbeitskosten.
Deshalb sollten die Module hinsichtlich ihrer Größe und ihres Gewichts für die Montage durch eine Person geeignet sein. Das gilt insbesondere für Dächer mit steiler Neigung.
Schon 70 Prozent der Fläche
Knapp neun Monate nach der Novellierung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und der Musterbauordnung (MBO) des DIBt blicken wir auf die neue Regelung in den Bundesländern. Die links stehende Auflistung ist das Resultat der Rückmeldungen der jeweiligen Landesbehörden. Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein haben alle Bundesländer die Einführung bereits abgeschlossen oder geplant.
Vier Bundesländer – Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – haben die neue Bestimmung bereits zügig umgesetzt. Damit waren flächenmäßig rund 70 Prozent des deutschen Marktes abgedeckt.
Sieben Bundesländer richten ihre Umsetzung an der aktuell laufenden Anpassung der MVV TB 2024/1 aus und planen sie bis zu drei Monate nach der Veröffentlichung. Nach erfolgreicher Notifizierung der Änderungen der MVV TB 2024/1 nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 wird die Veröffentlichung demnächst erwartet.
Alle weiteren gaben an, die Regelung noch 2024 in Landesrecht umsetzen zu wollen. Ausnahme war Sachsen-Anhalt, das sich die Umsetzung bis zum zweiten Quartal 2025 offenhält.