Das sind die 5 Grundregeln für eine fachgerechte Trinkwasser-Installation
An die Montage einer neuen oder die Sanierung einer bestehenden Trinkwasser-Installation werden unterschiedlichste Anforderungen gestellt. Aus Sicht des Nutzers geht es in erster Linie um den Versorgungskomfort, also die Bereitstellung von warmem und kaltem Wasser zu jeder Zeit an definierten Entnahmestellen. Gleichzeitig soll die Installation über viele Jahrzehnte störungsfrei funktionieren.
Aus dem Blickwinkel des Fachhandwerks wiederum spielen der Erhalt der Trinkwasserhygiene oder eine möglichst effiziente Trinkwassererwärmung eine genauso wichtige Rolle. Außerdem sind ebenfalls die vorhandenen Wasserqualitäten oder das manchmal nur schwer einzuschätzende Nutzerverhalten zu beachten.
Wie also am besten an diese Herausforderungen herangehen, um nicht durch eine entscheidende Weichenstellung am Anfang – etwa die Festlegung auf einen bestimmten Rohrwerkstoff – später auf andere Probleme zu stoßen? Die einfache Lösung: Schon vor Beginn der Erstmontage oder Sanierung einer Trinkwasser-Installation strukturiert vorgehen und anhand der nachfolgenden fünf grundlegenden Vorgehensweisen bildlich gesprochen dem Wasserweg folgen.
1. Trinkwasserqualität erfragen
Trinkwasser ist das „Lebensmittel Nr. 1“. Aber Trinkwasser hat unterschiedliche Qualitäten. Diese entsprechen zwar alle den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – können also bedenkenlos getrunken werden –, doch die Gemeinsamkeiten hören bereits bei der von allen Wasserversorgern bereitzustellenden Analyse der physikalisch-chemischen Kennzahlen, der mikrobiologischen Parameter oder beispielsweise der Wasserhärte schnell auf.
So liegt in manchen Regionen Süddeutschlands, etwa im Raum München oder rund um Berlin, der Härtegrad des Trinkwassers über 14 °dH (> 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter = hart), während sich in Bremen, Kaiserslautern oder dem östlichen Schwarzwald überwiegend weiches bis sehr weiches Wasser von 0 bis 8,4 °dH (< 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter) findet. Ganz ähnlich sieht es dann zwangsläufig beim Vergleich des pH‑Wertes, also wie sauer oder basisch das Wasser ist, oder des TOC‑Wertes des jeweiligen Trinkwassers und damit des Anteils des organischen Kohlenstoffs aus.
Genau diese drei Parameter sind für die Werkstoffwahl einer Trinkwasser-Installation entscheidend. Für Kupferrohre etwa sollte der pH‑Wert des Wassers ≥ 7,4 liegen. Möglich sind Kupferinstallationen aber auch, wenn der ph‑Wert zwischen 7,0 und 7,4 liegt und der TOC‑Wert 1,5 mg/l nicht übersteigt. Rohrleitungen aus Edelstahl wiederum sind für Trinkwasser-Installationen nahezu immer geeignet – es sei denn, das Wasser wird hin und wieder und unabhängig von den Grenzwerten der TrinkwV zu Desinfektionszwecken gechlort.
Die Konsequenz daraus: Vor dem Einbau und der Sanierung einer Trinkwasser-Installation sollte jeder Fachhandwerker eine aktuelle Wasseranalyse des örtlichen Versorgers anfordern, um hinsichtlich der Werkstoffwahl beim Rohrmaterial auf der sicheren Seite zu sein.
2. Fließrichtung beachten
Gerade bei Teilsanierungen im Bestand spielt die Werkstoffwahl noch aus einem anderen Grund eine wichtige Rolle. Je nachdem, wie edle (z. B. Kupfer oder Edelstahl) und unedle (beispielsweise verzinktes Stahlrohr) Metalle innerhalb der Trinkwasser-Installation angeordnet sind, kann das durchströmende Wasser Korrosion verursachen. Das betrifft Rohre und Armaturen gleichermaßen.
In der Praxis sind solche Mischinstallationen kaum zu vermeiden und – solange sie die sogenannten Buntmetalle Messing, Kupfer und Rotguss betreffen – auch unkritisch. Korrosionsrisiko entsteht jedoch, wenn beispielsweise (alte) verzinkte Rohrleitungen auf Kupfer treffen. Das verzinkte Gewinderohr darf sich in Fließrichtung nicht hinter einem Kupferrohr befinden, da eingeschwemmte Kupferionen zu Korrosion im unedleren, verzinkten Gewinderohr führen können. Auch Edelstahl und neue verzinkte Rohrleitungen sollten nicht direkt verbunden, sondern durch z. B. eine zwischengeschaltete Absperrarmatur aus Rotguss galvanisch getrennt werden. Das verhindert Kontaktkorrosion.
Die sogenannte Fließregel besagt: Bei Trinkwasser-Installationen muss in Fließrichtung bei zwei oder mehreren Metallen erst der unedle, dann der edle Werkstoff eingesetzt werden. Eine besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang zirkulierende Warmwassernetze dar. Hier fließt das Wasser zwangsläufig im Kreis – es gibt also keine klare Installation „von unedel nach edel“. Bei der Reparatur oder Erweiterung von Trinkwasser-Installationen muss demnach den eingesetzten Werkstoffen und der Fließrichtung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Dies gilt im Übrigen besonders für eventuell vorhandene Speicher, da diese über die Zirkulation von Trinkwasser warm ein wesentlicher Bestandteil der dauerhaft durchströmten Trinkwasser-Installation sind. Bei der Sanierung solcher Anlagen sollten zudem noch eventuell vorhandene verzinkte Stahlrohre ausgetauscht werden, weil diese ab etwa 60 °C ein erhöhtes Korrosionsrisiko aufweisen. Daher ist hier generell von einer Verwendung abzuraten.
3. Leitungsstrecken ggf. auswechseln
Ersatzbedarf ergibt sich in bestehenden Trinkwasser-Installationen jedoch nicht allein aus Korrosionsgründen. Dadurch kann es „nur“ zu Gebäudeschäden durch Leckagen kommen. Menschenleben sind aber gefährdet, wenn es chemische Belastungen des Trinkwassers oder hygienische Probleme gibt, die im schlimmsten Fall zu tödlich verlaufenden Erkrankungen führen können.
Chemische Belastungen des Trinkwassers ergeben sich z. B. durch im Bestand vorhandene Bleileitungen – auch wenn Blei schon seit rund 50 Jahren nicht mehr als Rohrwerkstoff genutzt wird. In Altanlagen kann es davon aber immer noch meterlange Rohrabschnitte geben, durch die kontinuierlich gewisse Mengen Blei an das Trinkwasser abgegeben werden. Die Folge sind Schädigungen des Nervensystems oder eine beeinträchtigte Blutbildung. Über die TrinkwV ist deswegen der zulässige Bleianteil im Trinkwasser kontinuierlich abgesenkt worden. Ab dem 12. Januar 2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l); zurzeit sind es 0,010 mg/l.
Aufgrund der hohen gesundheitlichen Risiken von Blei im Trinkwasser schreibt die TrinkwV zudem in § 17 „Trinkwasserleitungen aus Blei“ unter Punkt 1 vor: „Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.“
Ersetzt werden sollten bei der Sanierung von Trinkwasser-Installationen zudem Leitungsabschnitte, die erkennbar verkrustet sind. Die dadurch entstehende Verengung des Rohrquerschnitts beeinträchtigt nicht nur den Versorgungskomfort, sondern kann auch zu hygienischen Belastungen führen. Der Grund: An den durch die Inkrustationen „zerklüfteten“ Rohrinnenwänden kann sich leichter ein Biofilm bilden, der dann Bakterien (etwa Legionellen) eine hervorragende Lebensgrundlage bietet.
4. Hygienerisiken verhindern
Während sich chemische Belastungen des Trinkwassers, durch Blei etwa, über die Jahre im Körper anreichern und schleichend zu Erkrankungen führen, verursachen hygienische Belastungen – beispielsweise durch Legionellen oder Pseudomonaden – schnell akute Erkrankungen. Legionellen können z. B. die sogenannte Legionärskrankheit hervorrufen. Dabei handelt es sich um eine schwere Lungenentzündung, die tödlich enden kann.
Hygienische Risiken für das Trinkwasser lassen sich im Rahmen von Installationsarbeiten schon durch
- den Austausch verkrusteter Altinstallationen
- das Entfernen von Totleitungen
- bedarfsgerecht dimensionierte, neue Rohrleitungen
- einen thermisch-hydraulischen Abgleich der gesamten Trinkwasser-Installation über entsprechende Zirkulationsregulierventile
- den Verzicht auf eine Nachtabschaltung der Trinkwassererwärmung und -zirkulationsverteilung
deutlich verringern oder sogar ganz beseitigen.
Denn für das Bakterienwachstum sind vor allem drei Punkte ausschlaggebend: ein nicht ausreichender Wasseraustausch, geringe Strömungsgeschwindigkeiten und hygienekritische Wassertemperaturen. Bei Kaltwasser sind das mehr als 20 °C, bei Warmwasser unter 55 °C. Der unzureichende Wasseraustausch kann z. B. durch Stagnation des Wassers (wie in Totleitungen) oder den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation (wie Nutzungsunterbrechungen während der Ferienzeiten) entstehen.
Durch „schlanker“ dimensionierte Rohrleitungen, das Abtrennen nicht mehr genutzter Leitungsstränge oder die Beseitigung von überflüssigen Zirkulationsleitungen wird ein häufigerer Wasseraustausch erreicht und damit zugleich das Risiko von hygienekritischen Temperaturen verringert. Sind häufigere Nutzungsunterbrechungen zu erwarten, sollten zusätzlich automatisierte Spüllösungen – wie endständige WC-Spülkästen mit integrierter Spülstation – als Schutz vor Stagnation vorgesehen werden.
Die Begrenzung der Kaltwassertemperatur auf unter 20 °C wiederum lässt sich durch eine deutliche Trennung warm- und kaltgehender Rohrleitungen beispielsweise in getrennten Schächten oder innerhalb einer Vorwandkonstruktion unterstützen. So wird verhindert, dass die warmgehenden Rohrleitungen das kalte Trinkwasser langsam, aber unaufhaltsam immer stärker aufheizen.
5. Pressverbindungen bevorzugen
Selbst unter besonders engen Platzverhältnissen wie in einer Vorwandkonstruktion werden Installationen durch die Pressverbindungstechnik einfacher. Denn in der Praxis ist Pressen in der Regel wirtschaftlicher und, speziell im Vergleich zum Schweißen, auch sicherer.
Eine Pressverbindung benötigt, je nach Rohrwerkstoff und Nennweite, bis zu 80 % weniger Zeitaufwand als eine geschweißte Verbindung. Da nicht mit offener Flamme gearbeitet wird, entfallen zudem die sonst notwendigen Brandschutzmaßnahmen. Gerade in Schächten oder ähnlichen Umgebungen erleichtert das die Installationsarbeiten deutlich.
Hinzu kommt, dass für Installationen in Pressverbindungstechnik entsprechend geschulte Mitarbeitende eingesetzt werden dürfen, während für Schweißarbeiten etwa eine immer wieder zu erneuernde Qualifikation in Form des „Schweißerscheins“ nachgewiesen werden muss.
Bei Installationen in Pressverbindungstechnik ist darüber hinaus das Risiko des Schmutzeintrags in die Rohrleitungen viel geringer als beim Löten oder Schweißen, da z. B. keine Flussmittel eingesetzt werden und kein Oxid durch hohe Temperaturen entsteht. Das unterstützt den Erhalt der Trinkwasserhygiene.