Installationsfehler bei der Einbindung von wasserführenden Öfen vermeiden
Nur wenn die Installation einer wasserführenden Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlage fachgerecht und vorschriftsmäßig erfolgt, darf sie in Betrieb genommen werden. Die Anforderungen der wichtigsten technischen Regelwerke in Bezug auf die wasserseitige Einbindung in die Warmwasserzentralheizung fasst das ZVSHK-Merkblatt „Wassertechnik“ zusammen.
Dennoch zeigt die Praxis, dass immer wieder Fehler gemacht werden. So kommt es z. B. zu Wasserschäden, weil die Ablassleitung des Sicherheitsventils nicht ordnungsgemäß an die Entwässerungsanlagen angeschlossen ist. Die Bilder 1 und 3 zu diesem Artikel zeigen die real vorgefundene, mit vielen Fehlern behaftete Installationssituation eines Heizeinsatzes (Kesselgerät). Anhand dieser Bilder werden nachfolgend die wichtigsten Anforderungen erläutert.
Installation des Sicherheitsventils
Das Sicherheitsventil (SV) ist Bestandteil der Sicherheitsprüfung im Rahmen der Typprüfung für die Einzelfeuerstätte. In vielen Fällen schreibt der Hersteller der Feuerstätte die Verwendung eines Sicherheitsventils mit einem Ansprechdruck von 2,5 bar vor. Bei Warmwasserzentralheizungen ist es aber heute üblich, ein SV mit einem Ansprechdruck von 3,0 bar einzusetzen.
Das hat Konsequenzen auf den maximal zulässigen Betriebsdruck der Anlage und in der Folge auf die Dimensionierung der Ausdehnungsgefäße. Als Faustformel für den maximal zulässigen Betriebsdruck kann man Folgendes ansetzen: Ansprechdruck des SV minus 0,5 bar. Bei einem SV mit einem Ansprechdruck von 2,5 bar darf der Betriebsdruck im voll aufgeheizten Zustand also 2,0 bar nicht überschreiten.
Die „Technische Regel im Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk“ (TROL) führt aus, dass die in der Heizkammer eingesetzten Materialien mindestens bis zu einer Temperatur von 200° C und wasserumspülte Bauteile bis zu 120 °C beständig sein müssen.
Das bedeutet, dass nur Sicherheitsventile in Ganzmetall-Ausführungen eingesetzt werden dürfen. Das bei zentralen Warmwasserheizungen übliche SV mit Kunststoffkappe (siehe Bild 1) ist unzulässig.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Installationsort des SV vom Hersteller bzw. der DIN EN 12 828 vorgegeben ist. Abweichungen von diesen Vorgaben sind in der Regel nicht zulässig. Aus der DIN EN 12 828 sowie den Hersteller-Installationsanleitungen geht hervor, dass u. a. das SV einsehbar und jederzeit austauschbar sein muss. Außerdem muss das SV jährlich auf Funktion überprüft werden (können).
Bei der Planung der Zugangsöffnung müssen all diese Vorgaben beachtet werden, sodass die notwendigen Arbeiten durchgeführt werden können, ohne dass Schäden z. B. am Kachelmantel auftreten.
Abwasseranschluss des Sicherheitsventils
Spricht das Sicherheitsventil (SV) an, kommt es zu Temperaturbelastungen von deutlich über 100 °C. Insoweit muss das für den Anschluss an das Abwassernetz verwendete Rohrmaterial diesen Temperaturen standhalten können.
Ein für die Waschmaschine üblicher Kunststofftrichter, wie er im Bild 1 eingesetzt wurde, ist hierfür denkbar ungeeignet. Gleiches gilt für das anschließende Abwasserrohr aus HT. In der Regel müssen ein Trichter sowie eine Abwasserleitung aus Metall eingesetzt werden.
Da die Feuerstätte sehr häufig im Wohnbereich installiert wird, liegt in aller Regel keine Entwässerungsleitung in der Nähe. Die Vorgaben, wie viele Umlenkungen in Abhängigkeit des Leitungsdurchmessers zulässig sind, sowie die maximal zulässige Länge der Ablassleitung sind im Anhang der DIN EN 12 828 (siehe Bild 2) aufgeführt bzw. in den Herstellerunterlagen.
Dies bedeutet, dass im Bereich der Feuerstätte ein Anschluss der Ablassleitung an das Entwässerungsnetz des Gebäudes erfolgen muss, da ansonsten die vorgegebenen maximal zulässigen Umlenkungen und die maximale Leitungslänge für die Ablassleitung nicht eingehalten werden können.
Werden die vorgegebenen maximalen Abstände, z. B. auf der Anschlussseite, überschritten, hätte dies zur Konsequenz, dass es zu einem verzögerten Ansprechen des SV kommt und in der Folge zu einem unzulässigen Überdruck in der Feuerstätte, mit ggf. entsprechenden Schäden an der Feuerstätte.
Wird die Ablassseite zu lang und/oder mit zu vielen Umlenkungen ausgeführt, kann der entstandene Überdruck im Heizungsnetz nicht schnell genug abgebaut werden. Dann kann es ebenfalls zu einem Schaden am Heizeinsatz bzw. der Leitungsanlage kommen.
Anforderungen an Rohrleitungen und Verbindungen
Die üblichen Anwendungstemperaturen für Rohrleitungen und Verbindungen im Heizungsbau liegen bei maximal 75 °C, wenn man z. B. thermische Solaranlagen oder Heißwasser- und Dampfanlagen ausklammert. In der Regel spielt es also keine Rolle, ob das Rohrmaterial aus Mehrschicht-Verbundrohr, Metall oder komplett aus Kunststoff besteht. Dies ist beim Anschluss einer Einzelfeuerstätte mit Wasserwärmeübertrager (WWÜ) bzw. als Kesselgerät innerhalb einer Heizkammer nicht der Fall. Wie bereits erwähnt, fordert die TROL für wasserführende Leitungen eine dauerhafte Temperaturbeständigkeit von mindestens 120 °C.
Da die TROL beim Heizungsbauer oft nicht bekannt ist, wird häufig das falsche Rohrmaterial bzw. die falsche Verbindungstechnik eingesetzt. Mehrschicht-Verbundrohre oder reine Kunststoffrohre sind innerhalb der Heizkammer nicht zulässig.
Die Konsequenz: Innerhalb der Heizkammer dürfen nur metallene Rohrleitungen verwendet werden. Pressverbindungen sind nur einsetzbar, wenn diese für eine dauerhafte Temperaturbelastung von mindestens 120° C zugelassen sind. Achtung: Übliche Pressverbindungen sind, je nach Hersteller, dauerhaft nur bis 75 bis 80° C und kurzzeitig bis 95° C zugelassen.
Gemäß TROL dürfen üblicherweise folgende Verbindungstechniken eingesetzt werden:
- Hartlot
- Gewindeverbindungen mit Hanf
- Gewindeverbindungen mit Hochdruckdichtungskit
- Metallische Schneid- und Quetschverbindungen
Außerhalb der Heizkammer können die im Heizungsbau üblichen Rohrmaterialien und Verbindungstechniken genutzt werden. Zu beachten ist, dass Systemtemperaturen von bis zu 90° C auch über einen längeren Betriebszeitraum auftreten können. Auch hier muss also geprüft werden, ob das gewählte Rohr- und Verbindungsmaterial dauerhaft für diese Einsatztemperaturen geeignet ist.
Anforderungen an die Elektroinstallation
Bei der Installation in Bild 1 wurden handelsübliche Standard-Elektrokabel verwendet. Die Art und Weise der Elektroinstallation spielt an dieser Stelle nicht die maßgebende Rolle. Gemäß den VDE-Vorschriften dürfen Standard-Elektrokabel nur bis zu einer Temperatur von 30° C und bei abgesenkter Strombelastung bis maximal 50° C belastet werden. Spätestens dann dürfen Standard-Elektrokabel nicht mehr verwendet werden. Es gibt zwar spezielle Elektrokabel, die für erheblich höhere Temperaturbelastungen zugelassen sind, allerdings steigen dann die Materialkosten deutlich.
Insofern sollten die Heizkammer und in der Regel auch die Anbauwandseite der Einzelfeuerstätte frei von Elektroinstallationen sein bzw. gehalten werden. Diese Forderung wird auch in der TROL ausdrücklich aufgeführt.
Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der für die Errichtung der Einzelfeuerstätte verantwortliche Fachhandwerker, in der Regel der Ofen- und Luftheizungsbauer, den für die Elektroinstallation verantwortlichen Auftragnehmer im Vorfeld darauf hinweist, dass im Bereich der Einzelfeuerstätte keine Elektroinstallationen vorgenommen werden dürfen.
Installation von thermischen Ablaufsicherungen
Die thermische Ablaufsicherung (TAS) ist Bestandteil der Sicherheitsprüfung der Einzelfeuerstätte bzw. des Wasserwärmeübertragers (WWÜ) und damit im Lieferumfang des Herstellers enthalten. Dies bedeutet, dass die vom Hersteller mitgelieferte TAS zu verwenden ist. Hier muss im Vorfeld zwischen Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Heizungsbauer geklärt werden, welches Ausführungsmodell für den Installationsort benötigt wird. Bild 3 zeigt ein Negativbeispiel für die Installation..
Die Fühlerleitung des TAS ist üblicherweise 2 m lang. Alternativ sind Modelle mit einer Fühlerleitung von 5 m einsetzbar. Dabei ist darauf zu achten, dass die Fühlerleitung so verlegt wird, dass ein Ausbauen und Ersetzen der TAS jederzeit möglich ist. Die entsprechende Zugangsmöglichkeit muss so ausgeführt werden, dass die im allgemeinen bauaufsichtlichen Nachweis der TAS aufgeführte jährliche Funktionsprüfung durchgeführt werden kann. Achtung: Ein Zusammenschließen von Ablassleitung des Sicherheitsventils und der Ablaufleitung des Sicherheitswärmetauschers ist nicht zulässig.
Die TAS ist gemäß ihrem Verwendungsnachweis bzw. der Installationsanleitung des Herstellers so zu verbauen, dass keine Absperrung zwischen TAS und Trinkwassernetz vorhanden sein darf. Der Anschluss an das Trinkwassernetz muss mit einem Rohrtrenner des Typs BA gemäß den Anforderungen der DIN EN 1717 in Verbindung mit der DIN 1988 ausgeführt werden.
Außerdem ist beim Anschluss an das Trinkwassernetz und bei der Leitungsführung zu beachten, dass die Temperatur des Kaltwassers nicht über 25 °C ansteigen darf. Aufgrund der hygienischen Vorgaben für die Trinkwasserinstallation muss der Anschluss unmittelbar an die Trinkwasserleitung erfolgen (max. zulässiger Abstand: 10 x DN nach Norm; Empfehlung: max. 3 x DN). In der Praxis heißt dies, dass die Trinkwasserleitung üblicherweise geschleift werden muss. Nur so kann gewährleistet werden, dass es zu keiner Stagnation in der Anschlussleitung kommt.
Wie bei der Ablassleitung des Sicherheitsventils muss auch das Ende der Ablaufleitung der TAS einsehbar sein und entsprechend an das Abwassernetz angeschlossen werden. Hierbei gibt es jedoch keine Längen- bzw. Umlenkungsbeschränkungen. Wichtig bei der Verlegung der Ablaufleitung ist, dass diese mit ständigem Gefälle erfolgt. Aufgrund der Installationssituationen vor Ort wird dies nicht immer so ohne Weiteres möglich sein. Hier muss im Einzelfall geklärt werden, wie ein dauerhafter Betrieb sichergestellt werden kann.
Damit die TAS nicht zum Dauerläufer wird, muss der Auftraggeber zwingend in die Benutzung der Feuerstätte eingewiesen werden. Hierbei ist ihm der Zusammenhang zwischen Pufferspeichertemperatur und Nutzung der Einzelfeuerstätte zu verdeutlichen.
Fazit
Um eine Einzelfeuerstätte mit Wasserwärmeübertrager an die zentrale Warmwasserheizung anzuschließen und in Betrieb zu nehmen, sind die technischen Anforderungen mehrerer Gewerke zu beachten und zu koordinieren.
Den zeitlich zuerst agierenden Handwerker und den für die technische Gesamtfunktion in erster Linie verantwortlichen Fachbetrieb, in der Regel den Ofen- und Luftheizungsbauer, trifft dabei eine besondere Verantwortung.
Er muss den Auftraggeber bereits beim Verkaufsgespräch, beim Vertragsabschluss und auch später bei der ggf. erkennbar mangelhaften Ausführung von Vorhandwerkerleistungen immer auf die zu beachtenden bzw. missachteten technischen Vorgaben der anderen Gewerke (Heizung, Sanitär, Elektro) schriftlich und nachweisbar hinweisen.
Dieser Artikel von Jörg Knapp ist zuerst erschienen in: SBZ Ausgabe 21-2018.
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