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KfW-Förderung Einbruchschutz: Zuschuss gestoppt, nur noch Kredit möglich

Dörte Neitzel

Im Rahmen des 2009 eingeführten KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ wurde von 2014 bis 2018 für Einbruchschutzmaßnahmen ein Fördervolumen von 107 Millionen Euro ausgeschüttet.

In ca. 166.000 Wohneinheiten, also zirka 55.000 Wohnungen jährlich, wurden die Fördergelder genutzt. Die große Mehrheit davon im Rahmen eines Zuschusses, denn 38 Millionen Euro wurden im Kreditprogramm und 69 Millionen Euro im Zuschussprogramm ausgezahlt.

Anzahl der Wohnungseinbrüche geht zurück

Laut der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) geht die Zahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren immer weiter zurück. Im Jahr 2019 waren es 87.000 Fälle, 2021 sogar nur noch 54.000. Trotzdem zeigen die Zahlen, dass Einbruchschutz nach wie vor ein wichtiges Thema ist. Über 45 Prozent der Wohnungseinbruchdiebstähle scheiterten bereits beim Versuch. Das lässt vermuten, dass die Sicherungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren zunehmend Wirkung zeigen.

„Sicherungsmaßnahmen schrecken Einbrecher ab, denn sie wollen natürlich nicht erwischt werden. Dauert es zu lange, sich Zutritt zu verschaffen, wird der Einbruchversuch abgebrochen“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB). Um noch mehr Einbrüche im Vorfeld zu verhindern, ist es wichtig, in Sicherungstechnik zu investieren.

Bestand ist schlecht geschützt

Obwohl das KfW-Förderprogramm gut angenommen wird, ist der Wohnungsbestand laut der KfW in Deutschland insgesamt nur schlecht gegen Einbrüche geschützt. Nur rund ein Viertel, das entspricht neun Millionen von gesamt 37 Millionen Wohnungen, sind ausreichend gesichert.

Beliebte Einstiegsorte sind Haustüren und Terrassentüren in Häusern oder im Erdgeschoss sowie Wohnungstüren in Mehrfamilienhäusern und leicht zugängliche Fenster. Daher sollte vor allem hier in entsprechende Sicherungstechnik investiert werden. Geeignet sind beispielsweise geprüfte einbruchhemmende Türen mit Sicherheitsbeschlägen, Sicherheitsschlössern, Querriegelschlössern und Mehrfachverriegelungen.

Klassifizierung des Einbruchschutzes

Solche einbruchhemmenden Türen sind nach der DIN EN 1627 geprüft. Diese Europäische Norm beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Je nachdem, welchen Anforderungen das Bauteil in der Prüfung standhält, wird es gemäß der Norm entsprechend als einbruchhemmend klassifiziert.

So werden die Produkte nach der Norm DIN EN 1627 in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Bei Türen wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen. „Wichtig bei einbruchhemmenden Produkten ist, dass ein Nachweis eines akkreditierten Prüfinstituts wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) und einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegt“, erläutert Stephan Schmidt.

Steht keine Neuanschaffung einer Tür an, gibt es zahlreiche Produkte zum Nachrüsten. Wichtig ist es hier, sich von einem Fachbetrieb beraten zu lassen. Dieser wählt dann die passenden Produkte aus und montiert diese fachgerecht. Bei Nachrüstprodukten muss darauf geachtet werden, dass nur geprüfte Produkte gemäß DIN 18104-1 (Aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) verwendet werden. Diese sind in Anlehnung an die DIN EN 1627 auf die Widerstandsklasse RC 2 geprüft. Bei fachgerechter Montage bieten diese Produkte auch einen sehr guten Schutz gegen Einbruch.

Prüfung eines einbruchhemmenden Fensters im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV).

Welcher Einbruchschutz wird gefördert?

Bei dem KfW-Förderprogramm gibt es verschiedene Möglichkeiten in den Einbruchschutz zu investieren. Die KfW führt in dem Merkblatt zur entsprechenden Förderung alle förderfähigen Maßnahmen auf. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, etwa Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit und ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, zum Beispiel aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion 

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, den Antrag vor Umbaubeginn bei der KfW zu stellen. 

Was wird nicht gefördert?

  • mit dem Gebäude verbundene Assistenzsysteme, wie Gegen­sprech­anlagen und Kamera­systeme.
  • Einbruchschutz in Ferienhäusern und -wohnungen
  • Einbruchschutz in gewerblich genutzten Flächen und Gebäuden
  • einbruchhemmende Folien an Verglasungen von Haus- und Wohnungs­eingangs­türen sowie Fenster- und Fenstertüren
  • digitale Geräte für die Bedienung, wie Smart­phones oder Tablets, die auch zur anderweitigen Unterhaltung dienen können

Kredit und Zuschuss

Im Förderprogramm Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz) stellte der Bund in den Jahren 2014 bis 2018 Fördermittel in Höhe von insgesamt zirka 431 Millionen Euro bereit. Davon entfielen ein Drittel (145 Millionen Euro) auf Einbruchschutzmaßnahmen.

In diesem KfW-Programm werden Maßnahmen über einen Kredit gefördert. Bis zu 50.000 Euro sind möglich. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Über das KfW-Zuschussprogramm zum Einbruchschutz (455-E) erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von 100 bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit 20 Prozent und die restlichen Investitionskosten mit 10 Prozent.

Den Kredit können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen. Wer einen Zuschuss beantragt hat, muss ihn nicht zurückzahlen. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten.

Aktuell ist es so, dass der überwiegende Teil der Zuschussempfänger selbstnutzende Eigentümer sind und somit mehr in Ein- und Zweifamilienhäuser investiert wurde. „Es ist wichtig, dass jeder etwas gegen Einbruchschutz tut. Auch Mieter erhalten den Zuschuss der KfW und diesen sollten sie auch in Anspruch nehmen“, so Schmidt.

Seit dem 1. Juli 2022 können keine Neuanträge für den Zuschuss gestellt werden, da die Mittel aufgebraucht sind. Bereits genehmigte Anträge sind davon ausgenommen. Erst Mitte Februar 2022 war das Programm nach einer Pause wieder an den Start gegangen. Ob es eine Fortsetzung geben wird, steht noch nicht fest.

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