Kältemittel-FAQs: 12 Fragen zur F-Gase-Verordnung
Die F-Gase-Verordnung trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und beschäftigt seither die Branche. Sie sorgt für reichlich Zündstoff; und das beileibe nicht nur beim Klima- und Kälteanlagenbauer, sondern auch im SHK-Fachhandwerk, bei Fachplanern, Architekten und Investoren.
Dadurch, dass die Wärmepumpe mittlerweile zum Wärmeerzeuger Nummer eins avanciert, wird Kältemittel in immer mehr Haushalten nicht nur im Kühlschrank oder Auto eingesetzt. Doch die Entscheidung für den Eisatz eines bestimmten Kältemittels in Heiz- und Kühlanlagen ist folgenreich. Denn was ist, wenn in wenigen Jahren das jetzt bevorzugte Kältemittel nicht mehr erhältlich, die Planungen von 2017 hinterfragt werden und neue Investitionen notwendig sind? Diese Unsicherheit in den tagtäglichen Entscheidungen soll durch die nachfolgenden Fragen und Antworten beseitigt werden.
1. Welchen Hintergrund hat die F-Gase-Verordnung?
Die neue F-Gase-Verordnung ist ein Beitrag, um die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2030 sollen so die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) um 70 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Mio. Tonnen halbiert werden. Erreicht werden soll dies durch drei Ansätze:
- Die Einführung einer schrittweisen Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (Phase-Down) bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Menge (siehe Bild 1).
- Den Erlass von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverboten, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind (siehe Bild 2).
- Die Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung (siehe Bild 3).
2. Was bedeutet „Global Warming Potential“ (GWP)?
Das relative Treibhauspotenzial eines Treibhausgases gibt an, um wie viel mal stärker oder schwächer eine bestimmte in die Atmosphäre emittierte Menge des Gases im Vergleich zur gleichen Menge CO2 zum Treibhauseffekt beiträgt. CO2 hat dabei laut Definition bei 100 Jahren Zeithorizont das Treibhauspotenzial 1, für Methan beträgt es 23. Das bedeutet: Ein Kilogramm Methan trägt in 100 Jahren 23-mal stärker zum Treibhauseffekt bei als ein Kilogramm CO2. Zum Vergleich: Das früher gebräuchliche R404A hat ein GWP von 3922.
3. Gilt die F-Gase-Verordnung sowohl für Wärmepumpen als auch für Klimatechnologie?
Grundsätzlich: Die F-Gase-Verordnung gilt unabhängig von der eingesetzten Technologie – seien es Kälteanlagen, Kühlschränke, Wärmepumpen oder Brandschutzanlagen. Vielmehr werden die Arten der Kältemittel erfasst und bewertet sowie gewissen Bestimmungen unterworfen. Das heißt: Auch Wärmepumpen fallen unter die F-Gase-Verordnung, soweit diese „ortsfest“ eingebaut sind. Die eigentliche Technologie – Monoblockgerät, Splitgerät etc. – ist dabei unerheblich.
4. Was bedeutet „Phase-Down-Szenario“?
Beim Phase-Down-Szenario handelt es sich um eine schrittweise, künstliche Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Der Phase-Down hat jedoch keine Auswirkungen auf aufbereitetes Kältemittel, das sich bereits im Markt befindet und umweltschonend wieder verwendet wird. Dieses Recycling wird bereits praktiziert und erzeugt technisch einwandfreies Kältemittel, das die gleichen Eigenschaften wie neu hergestelltes Kältemittel hat.
Das Wichtigste dabei: Kältemittel ist ein Betriebsmittel, das in einem geschlossenen Kreislauf eingesetzt wird. Es wird nicht verbraucht wie Benzin in einem Auto. Es behält über Jahrzehnte seine Eigenschaften. Aufbereitetes Kältemittel kann also trotz des Phase-Down-Szenarios weiter eingesetzt werden. Unter Umständen kann es jedoch bis zum Jahr 2030 dazu kommen, dass sich der Gesamtbestand an HFKW verknappt und dadurch die Preise hierfür steigen.
5. Welche Kältemittel dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden?
Generell dürfen ab dem 1. Januar 2020 keine Kältemittel mehr in Verkehr gebracht werden, deren GWP oberhalb von 2500 liegt. Das heute mehrheitlich gebräuchliche R410A erfüllt beispielsweise auch dann weiterhin alle gesetzlichen Auflagen, da sein GWP mit 2088 deutlich unter dem Grenzwert von 2500 liegt.
6. An welchen Anlagen kann es zu Serviceverboten kommen?
Auch die ab dem 1. Januar 2020 greifenden Serviceverbote treffen ausschließlich auf Anlagen zu, die mit Kältemitteln befüllt sind, deren GWP oberhalb von 2500 liegt. Eine Wiederbefüllung oder auch nur eine Auffüllung von Kältemitteln ist bei diesen Anlagen nicht erlaubt. Sie müssen demnach spätestens beim Auftreten von Störungen oder Defekten außer Betrieb genommen und ggf. durch neue Anlagen ersetzt werden.
7. Sind die „neuen“ Kältemittel eine Alternative zu HFKW wie R410A?
Jedes neue Kältemittel, das über ähnliche Eigenschaften wie die derzeit gebräuchlichen Produkte verfügt und ein geringeres Treibhauspotenzial hat, sollte in jedem Fall genau geprüft werden und eine Chance bekommen. Die derzeit erhältlichen alternativen Kältemittel bilden jedoch ein Spektrum an denkbaren problematischen Eigenschaften für den Einsatz in Gebäuden ab, denn sie sind entweder brennbar, hochgiftig oder stehen unter erheblichem Druck. Mögliche Leckagen bilden, z. B. bei einem brennbaren Kältemittel, ein deutlich höheres Risiko im Gebäude als bei derzeit gebräuchlichen Kältemitteln. Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beim Einsatz eines brennbaren Kältemittels sind dementsprechend noch nicht abschließend geklärt. Ebenso unklar sind noch die kommenden Vorschriften hinsichtlich Transport und Lagerung.
8. Sind Wärmepumpen und Klimatechnik überhaupt anfällig für Kältemittelverluste?
Neutrale Untersuchungen von Kälte- und RLT-Anlagen zeigen, dass die Leckagerate bei allen Anlagenformen äußerst gering ist. Bei insgesamt 69 000 untersuchten Anlagen waren es insbesondere Gewerbe- und Industriekälteanlagen, die mit 6,1 bzw. 3,7 Prozent Leckage vergleichsweise höhere Werte zu verzeichnen hatten. VRF-Anlagen und Split-Klimageräte hingegen liegen mit 1,0 bzw. 1,3 Prozent Leckagepotenzial deutlich geringer.
Gemäß der Auswertung der VDKF-LEC Datenbank sind VRF-Anlagen und Split-Klimageräte damit unterdurchschnittlich von Leckagen betroffen. Das gilt im Vergleich von unterschiedlichen Kältemitteln auch für R410A, das darüber hinaus die geringste Leckagerate aufweist.
9. Steht mit der F-Gase-Verordnung der erste Wechsel einer Kältemittel-Generation in der Branche an?
Nein – in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben immer wieder grundlegende Wechsel der gebräuchlichsten Kältemittel stattgefunden. Die Hersteller konnten hierfür stets passende Lösungen anbieten. Zuletzt beispielsweise mit dem Tausch von R22. Hier bietet Mitsubishi Electric mit seiner Replace Technology den Tausch von Innen- und Außengeräten an, ohne dass die verbindenden Kupferrohre mit nachvollziehbar erheblichem Aufwand getauscht werden müssen. Diese Vorbereitung seitens der Industrie ist letztendlich die Basis für eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Fachhandwerk.
10. Kristallisiert sich eines der alternativen Kältemittel als neue „Branchenlösung“ heraus?
Grundsätzlich werden im Markt von verschiedenen Teilnehmern natürliche Kältemittel als Lösung der Zukunft dargestellt. Dabei steht je nach Fokus und Ausgangslage des jeweiligen Anbieters ein anderes Kältemittel im Mittelpunkt. Zurück bleibt der Fachhandwerker mit der Frage, welcher Aussage er Vertrauen schenken kann. Generell sollten die Eigenschaften der Kältemittel auch in Verbindung zu den Einsatzorten gebracht werden. Gerade brennbare und hochgiftige Kältemittel in Gebäuden lassen verständlicherweise Zweifel aufkommen – gerade auch dadurch, dass viele Fragen rund um deren Einsatz noch nicht abschließend geklärt sind.
11. Wird sich die Branche in Richtung „natürliche Kältemittel“ entwickeln?
Natürliche Kältemittel wie R744 oder CO2 werden bereits heute in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. So bietet Mitsubishi Electric erstmals eine Heißwasser-Wärmepumpe QAHV mit dem Kältemittel R744. Natürliche Kältemittel bieten bislang aber nur einen eng begrenzten Einsatz-Korridor. So ist das QAHV-System perfekt für die Bereitstellung von heißem Wasser geeignet – nicht aber für die Heizwärmeversorgung. Der Grund dafür liegt im großen Delta-t, das von der Anlage gebraucht wird, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Diese Voraussetzungen sind bei zahlreichen Anwendungen in der Heißwasserbereitung gegeben – nicht aber in der Wohnwärmeversorgung.
Weitere natürliche Kältemittel erkaufen ihre Vorteile durch die Nachteile der Brennbarkeit oder Giftigkeit. So ist der Einsatz von Propan als Kältemittel aufgrund der brandschutztechnischen Bestimmungen in Gebäuden noch nicht abschließend geklärt.
12. Gibt es gerade im VRF-Bereich Alternativen zum Einsatz von Kältemitteln?
Grundsätzlich ja. Mit dem Hybrid-VRF-System (HVRF) steht dem Markt ein universelles Lösungskonzept zur Verfügung, das quasi unabhängig vom eingesetzten Kältemittel ist. Das HVRF-System ist das weltweit einzige 2-Leiter-System zum gleichzeitigen Kühlen und Heizen mit Wärmerückgewinnung, das die Vorzüge eines direktverdampfenden mit denen eines wassergeführten Systems kombiniert. Das Kältemittel zirkuliert allein zwischen Außengerät und dem Hybrid BC-Controller (HBC), während zwischen dem HBC-Controller und allen Innengeräten ausschließlich Wasser als Energieträger im Einsatz ist. Hierdurch ist im Vergleich zu konventionellen Systemen auch die notwendige Kältemittelmenge erheblich reduziert. Für das gleichzeitige Heizen und Kühlen sind – genau wie bei der weltweit patentierten VRF R2-Technologie – lediglich nur zwei Rohrleitungen nötig.