Vorgefertigte Installationsschächte: Das sind die Vorteile
An kaum einem anderen Punkt in der Bauausführung laufen eine hohe Installationsdichte und Anforderungen an Brand- und Schallschutz so konzentriert zusammen wie am Installationsschacht. Das Hauptmerkmal ist der vertikale Verlauf über alle Ebenen des Gebäudes. Weil die Leitungen alle Geschossdecken vom Keller bis zur obersten Etage durchdringen, können sich im Brandfall Feuer und Rauch über den Schacht ausbreiten. Um dieses Risiko zu minimieren, stellt der bauliche Brandschutz ein grundlegendes Schutzziel dar. Besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf der brandschutztechnischen Eignung.
Brandschutznachweise sind mehr als nur Formsache
Die Schacht- und Vorwandkonstruktion einschließlich aller Leitungen, Brand- und Schallschutzmaßnahmen, Einbauten sowie der Schachtverkleidung muss die gestellten Anforderungen in ihrer Gesamtheit lückenlos erfüllen. Die Gesamtverantwortung darüber obliegt dem ausführenden Installationsunternehmen. Bei der Abnahme des Bauwerks muss der SHK-Fachunternehmer eine unterzeichnete Übereinstimmungsbestätigung über die korrekte Ausführung des installierten Systems vorlegen.
Was er auf einem Vordruck unterschreibt, ist nicht weniger als die umfassende Bestätigung darüber, dass die Ausführung des feuerwiderstandsfähigen Installationsschachtes der geltenden Bauartgenehmigung entspricht und er somit auch die zugelassenen Bauprodukte, wie z.B. industriell vorgefertigte Installationsschächte mit Ü-Zeichen, verwendet hat. Fehlt der erforderliche Anwendbarkeitsnachweis, gilt die ausgeführte Leistung im juristisch-technischen Sinn als mangelhaft.
Vorgefertigtes System vereinfacht Nachweiserbringung
Die Erbringung der erforderlichen Nachweise für den ausführenden Installateur gestaltet sich deutlich übersichtlicher und wirtschaftlicher, wenn der Installationsschacht als zugelassenes Komplettsystem erstellt wird. Ein Beispiel ist die von Geberit entwickelte Brandschutzlösung Quattro für sanitäre Einrichtungen, welche die Gesamtheit normativer Anforderungen durch eine Kombination aus Rohrinstallationssystem, Trockenbau-Vorwandsystemtechnik und einem Deckenverschlusssystem mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) erfüllt.
Das variable Schacht- und Vorwandsystem beinhaltet die Leitungsinstallationen für Trinkwasser, Abwasser, Heizung sowie Elektro in einer Konstruktion, die aus dem Installationssystem GIS oder der Systemwand Duofix inklusive aller Montageelemente für zum Beispiel WC, Waschtisch, Dusche oder Badewanne einschließlich der zugehörigen Systembeplankung besteht.
Zudem beinhalten die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) die Möglichkeit, dass das System werkseitig vorgefertigt werden kann. Ein großer Vorteil – besonders für die Sanierung von Altbauten – ist die Tatsache, dass der Einsatzbereich dieses Komplettsystems alle Arten von Sonderdecken (zum Beispiel Holzbalkendecken) einschließt.
Ü-Zeichen bestätigt Übereinstimmung
Zum Thema industrielle Vorfertigung gehört auch die Kennzeichnung der feuerwiderstandsfähigen Einheiten mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)1). Damit dokumentiert der Hersteller erstens, dass die bauordnungsrechtliche Forderung nach einem Verwendbarkeitsnachweis für vorgefertigte feuerwiderstandsfähige Installationsschächte überhaupt eingehalten wird, und zweitens, dass diese vorgefertigten Einheiten mit den Anforderungen der abZ übereinstimmen. So findet der Verarbeiter bei der Anlieferung eines werkseitig vorgefertigten Systemschachtes am Tragsystem die aufgeklebte Ü-Kennzeichnung vor.
Zum Hintergrund des Ü-Zeichens: Nach den Bestimmungen der Bauordnungen (siehe auch § 21 der MBO) bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung zum Beispiel mit den bauaufsichtlichen Zulassungen. Diese Bestätigung der Übereinstimmung erfolgt durch die Übereinstimmungserklärung des Herstellers. In § 21 (3) MBO heißt es dazu: „Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck anzugeben.“
Konkret bedeutet dies für den SHK-Auftragnehmer, dass er mit der Ü-Kennzeichnung den Verwendungsnachweis in der Hand hat, der die Übereinstimmung dieser industriell vorgefertigten feuerwiderstandsfähigen Bauteile mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und den Technischen Baubestimmungen bestätigt.
1) Das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)
Das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach § 21 MBO besteht aus dem Buchstaben „Ü“ und muss folgende Angaben enthalten: Name des Herstellers, Kurzbezeichnung der für das geregelte Bauprodukt im Wesentlichen maßgebenden technischen Regeln, Bezeichnung für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) als „Z“ und die abZ-Nummer. Quelle: Auszug aus der Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen).
Nullabstandsregelung bringt Raumgewinn
Zu den weiteren Vorteilen zählt, dass die Abstandsregelung in der aBG des Systems minimale Abstände zwischen den Rohrleitungen erlaubt. Bei einer Belegung mit Rohrleitungen für Trinkwasser (PWC, PWH, PWH‑C) und Heizung (VL, RL), Elektroleitungen (Einzelkabel oder Kabelbündel) und Lüftungsleitungen nach DIN 18017-3 können Nullabstände installiert werden. Zu den Abwasserleitungen ist ein Abstand von 20 mm einzuhalten. Dadurch ergibt sich für diese Belegung eine minimale Schachtbreite von 520 mm. Zum Vergleich: Bei konventionell ausgeführten Installationsschächten – ohne zugelassene Nullabstände – beträgt die notwendige Schachtbreite mit derselben Belegung durch die einzuhaltenden Abstandsmaße mindestens 670 mm.
Die Anordnung der Installationen und deren Abstände untereinander sowie zur Laibung des Deckendurchbruchs (20 mm bei Massivdecken und 50 mm bei Sonderdecken) sind klar und einfach geregelt. Dadurch entfällt die aufwendige Ermittlung zulässiger Rohrabstände für Ver- und Entsorgungsleitungen in den Installationsschächten. Die Installationsebene liegt hinter dem Tragsystem und der Beplankung. Diese ist z. B. beim GIS-Installationssystem nur 5 cm dick (3,2 cm Profil plus 1,8 cm Beplankung). Im Vergleich dazu beginnt beim herkömmlichen Trockenbau das Maß bei 7,5 cm (5 cm Ständerwerk plus 2 x 12,5 mm Beplankung). Damit lassen sich auch hier wertvolle Zentimeter einsparen, die schlussendlich der Wohn- bzw. Nutzfläche zugutekommen.
Heikel: Wer verschließt die Deckendurchdringungen?
Das Verschließen der Deckendurchdringungen ist im Bauablauf ein Schritt, bei dem kaum ein Verantwortlicher gerne näher hinsieht. Der verbleibende Restquerschnitt der Aussparung muss so verfüllt werden, dass alle Installationen mit formbeständigem, nichtbrennbarem Baustoff dicht umschlossen sind. Die gängige Baupraxis zeigt, dass das Verschließen der Durchbrüche in sehr vielen Fällen durch den Rohbauunternehmer ausgeführt wird.
Häufig sieht die Ausschreibung und/oder der Anwendbarkeitsnachweis jedoch vor, dass dies zu den Leistungen des SHK-Fachunternehmers gehört. Damit obliegt diesem dann auch die Verantwortung für das feuer- und rauchdichte Verschließen der Deckendurchbrüche. Weil die damit verbundenen Arbeiten, wie der Bau einer Schalung und die Verfüllung, nach Handwerkstradition eher zum Maurerhandwerk gehören, erfolgt dies meist auch auf diese Weise – mit der Folge eines nicht zu unterschätzenden Gefahrenpotenzials für den vorbeugenden Brandschutz.
Ein Bestandteil der Systemzulassung für den Installationsschacht ist das von Geberit entwickelte Deckenverschlusssystem FSH 90, das an dieser brandschutztechnisch äußerst sensiblen Stelle für die nötige Ausführungssicherheit sorgt. Es besteht aus einem stufenlos anpassbaren Deckenschott (Rahmenkonstruktion mit Spezialfolie und Stahlband) und einer selbstnivellierenden Vergussmasse. Der Einbau des Deckenschotts innerhalb des Durchbruchs erfolgt bereits vor der Montage der Fall- und Steigleitungen.
Zur Rohrleitungsmontage wird die Spezialfolie an der gewünschten Stelle eingeschlitzt und das Rohr durch das schlaufenförmig verlegte Stahlband hindurchgeführt. Die Vergussmasse verfüllt insbesondere auch die schmalen Spalten, was mit konventionellem Mörtel nicht in dieser Qualität erzielbar ist. Empfehlenswert ist zusätzlich, die Ausführung des verschlossenen Durchbruchs fotografisch zu dokumentieren, um das ordnungsgemäße Verschließen der Deckendurchbrüche bei Bedarf nachweisen zu können.
Waagrechter Verzug des Schachtes erlaubt
Voraussetzung für die Einsetzbarkeit vorgefertigter Installationsschächte und -wände sind Deckenkonstruktionen, die sowohl statisch als auch brandschutztechnisch geeignet sind. Der Verlauf des Installationsschachtes muss dabei nicht zwingend durchgehend vertikal sein. Ein Bestandteil der Systemzulassung ist, dass diese bei nicht übereinanderliegenden Deckendurchdringungen einen waagrechten Verzug bis 2,5 m erlaubt.
Neben dem Anwendungsbereich für den Geschosswohnungsbau decken die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse für raumabschließende innere Trennwände mit Feuerwiderstand F 30 (abP Nr.: P‑MPA‑E‑02‑050) und F 90 (abP Nr.: P‑MPA‑E‑02‑049) noch weitere Einsatzbereiche ab. So können zum Beispiel in Beherbergungsstätten (Hotels, Jugendherbergen) auch feuerbeständige (F 90) Trennwände erstellt werden, die beidseitig mit Sanitärobjekten ausgerüstet sind, was Material und vor allem auch Platz spart.
Kürzere Montagezeiten und optimierte Materialwirtschaft
Mit der werkseitigen Vorfertigung von Installationsschächten werden nicht nur die normativen Anforderungen erfüllt. Neben der sicheren Einhaltung des Brand- und Schallschutzes brennen den SHK-Unternehmen auch die eng gesteckten Bauzeiten und die schmalen Personalkapazitäten unter den Nägeln. So übernimmt im konkreten Auftragsfall der Hersteller das Aufmaß für die Planung und die Abstimmung mit dem ausführenden SHK-Fachunternehmer. Dieser erhält dann eine vormontierte Systemeinheit, die anstelle der Montage einzelner Rohrleitungen und einer (meist) bauseitigen Verkleidung oder Vormauerung der Installationsschächte zum Einsatz kommt.
Die Montage der gelieferten Installationsschächte beschränkt sich darauf, die vorgefertigten Einheiten an den Einbauort zu tragen, gemäß Vorgaben zu befestigen, die vormontierten Rohrleitungen im Bereich der Deckendurchdringungen mittels mitgelieferten Rohrsystem-Formteilen (zum Beispiel Schiebemuffen) zu verbinden und – möglichst nach einer Zwischenabnahme als Nachweis der fachgerechten Montage – die Deckenöffnungen zu verschließen und die einlagige Systembeplankung aufzubringen.
Geliefert werden die vorgefertigten Installationsregister montagefertig direkt auf die Baustelle. Dies vereinfacht die Logistik und reduziert die Materiallagerung vor Ort, die in der Baupraxis ohnehin nicht nur mit häufiger Umlagerung, sondern auch nicht selten mit Schwund einhergeht. Die Materialwirtschaft des Installationsunternehmens wird zudem durch den Wegfall des Verschnitts auf der Baustelle optimiert. Denn Reste von Installationsmaterial verursachen doppelt Kosten – einerseits für den Materialeinkauf und andererseits durch den Aufwand für den Abtransport.
Ausführungs- und Kalkulationssicherheit
Die Vereinfachung von der Planung über die Kalkulation bis zur Ausführung beginnt bereits mit der Ausschreibung. Für das Leistungsverzeichnis wird eine Installationsschacht-Einheit für ein Geschoss durch einen Vorbeschrieb als „Schacht- und Vorwandsystem für Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation, baurechtlich geprüft, als variables Anlagesystem“ mit den Bestandteilen der Schachtbelegung sowie den Abmessungen (Schachtbreite und -höhe) definiert.
In der Ausführung sorgt der Einsatz vorgefertigter Installationsschächte und Systemvorwände für einen beschleunigten Bauablauf. Zur Abnahme ist die ausgefüllte Übereinstimmungserklärung vorzulegen, welche der Lieferung der Installationseinheiten als Formblatt beiliegt. Ausführende Fachunternehmen profitieren dabei nicht nur von den mitgelieferten Nachweisen, sondern auch von wirtschaftlichen Vorteilen durch erhöhte Wertschöpfung, Kalkulationssicherheit, Einsparung von Montagezeit und nicht zuletzt einer deutlich verminderten Fehleranfälligkeit.
Bauordnungsrecht im stetigen Wandel
Die Musterbauordnung (MBO) wurde zuletzt im September 2020 geändert. Eine grundlegende Novellierung in Bezug auf Bauprodukte und Bauarten fand 2016 statt. Ende August 2017 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) dann erstmalig die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht (aktuelle Version ist die Ausgabe 2020/1), welche die bisherige Bauregelliste und die Musterliste der eingeführten Technischen Baubestimmungen ablöst. Unter anderem werden für sogenannte Bauarten nach § 16a MBO anstelle von den bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) als Anwendbarkeitsnachweis ausgestellt. Die bisherigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) behalten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer ihre Gültigkeit.
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist der notwendige Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte, eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ist der Anwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauarten, für die es keine allgemein anerkannten Regeln und/oder Prüfverfahren gibt. Durch den technischen Fortschritt werden Bauprodukte/Bauarten auf den Markt gebracht, die entweder von den bekannt gemachten technischen Regeln stark abweichen oder für die es keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt. Damit sie im Bauwesen verwendet werden können, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden. Eine abZ für Bauprodukte und eine aBG für Bauarten wird durch das DIBt nach vorhergehenden Prüfungen durch zugelassene Prüfinstitute in der Regel für 5 Jahre ausgestellt.
Damit werden die industriell hergestellten Bauprodukte über eine abZ zugelassen wie z. B. Bauprodukte für feuerwiderstandsfähige Installationsbauteile „Geberit Quattro…“, abZ Nr.: Z‑41.90‑708 und die dazugehörige handwerklich auszuführende Bauart selber über eine aBG wie z. B. Bauart zum Errichten von Installationsbauteilen vom Typ „Geberit Quattro 90“ für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten, aBG Nr.: Z‑19.30‑2207.
Dieser Artikel erschien zuerst in SBZ-Ausgabe 07/2022.