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Doch nicht grün: EU-Ausschüsse stimmen gegen Greenwashing von Erdgas und Atomkraft

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet dies als einen wichtigen Etappensieg gegen das Greenwashing dieser umweltschädlichen Technologien. In einem neuen Rechtsgutachten macht die DUH zudem deutlich, dass die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Investitionen ohnehin gegen die EU-Taxonomieverordnung verstößt. Anfang Juli entscheidet das EU-Parlament in einer Plenarabstimmung endgültig darüber, ob dem Vorschlag der EU-Kommission stattgegeben wird.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Die Ausschussmitglieder haben erkannt, dass die EU-Taxonomie nicht zu einem Feigenblatt für Atomkraft und fossiles Gas verkommen darf. Nachhaltige Investments müssen als solche erkennbar sein, sonst verliert das Finanzlabel jegliche Glaubwürdigkeit. Die Öffnung der Taxonomie für fossiles Gas und Atomkraft ist angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine besonders verantwortungslos, denn sie zementiert die Abhängigkeit Europas von Energieimporten und macht unsere Energieversorgung unsicherer statt unabhängiger. Wie unser Rechtsgutachten nachweist, ist der Vorschlag der EU-Kommission auch gar nicht mit der EU-Taxonomieverordnung vereinbar. Nun muss das gesamte EU-Parlament nachziehen und das geplante Greenwashing verhindern. Wir fordern daher die EU-Abgeordneten auf, den Vorstoß der EU-Kommission klar abzulehnen. Anstatt die Klimakrise mit neuen Gaskraftwerken noch weiter zu befeuern, müssen wir jetzt mit aller Kraft in Erneuerbare Energien investieren.“

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