BMWi und KfW vereinfachen und verbessern Mittelstandsförderung
Kleinen und mittleren Unternehmen sowie größeren Mittelständlern steht künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur zinsgünstigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen zur Verfügung: Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an.
Zinsgünstige, beihilfefreie Konditionen
Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden.
Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.
Besonders starke Förderung junger Unternehmen
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, führt aus: „Wir unterstützen den Mittelstand bei den großen Herausforderungen unserer Zeit, insbesondere der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft. Die vereinfachte Förderlandschaft und die verbesserten Konditionen unserer ERP- und KfW-Förderkreditprogramme erlauben unseren mittelständischen Unternehmen, ihre Vorhaben zu günstigen und attraktiven Konditionen zu finanzieren. Junge Unternehmen und solche in den regionalen Fördergebieten unterstützen wir weiterhin besonders stark.“
Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels, sagt: „Kundenorientiert, transparent und einfach zugänglich – das sind die Maßstäbe, die wir an die Neuaufstellung unserer Förderprogramme für den Mittelstand angelegt haben. In den kommenden Jahren werden erhebliche Investitionen erforderlich sein, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu gestalten. Wir werden gerade den Mittelstand in Deutschland dabei mit einem klaren und bedarfsgerechten Angebot an Förderprogrammen unterstützen.“
Diese Förderprogramme bleiben bestehen
Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.
Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.