Fachverband Gebäude-Klima will Lüftungsanlagen in Schulen
Das Umweltbundesamt (UBA) zeigt in einer aktuellen Information auf, unter welchen Bedingungen das Infektionsrisiko in Schulen möglichst gering gehalten werden kann.
Neben dem Einhalten der Hygieneregeln empfiehlt das UBA, Schulräume sukzessive mit fest installierten Raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Allerdings bleibt für frische Luft in den meisten Klassenzimmern bisher nur die Fensterlüftung, da noch immer weniger als 10 Prozent der Schulgebäude mechanisch be- und entlüftet werden.
Auch nachträglicher Einbau von Lüftungsanlagen in Schulen möglich
Mobile Luftreinigungsgeräte können hier helfen, die Virenlast im Raum zu verringern. Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) unterstützt die Empfehlungen zur Verbesserung der Raumluftqualität in Klassenzimmern. Er setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass beim Neubau und der umfassenden Sanierung von Schulgebäuden eine Lüftungsanlage eingeplant wird.
„Auch für den unkomplizierten nachträglichen Einbau gibt es spezielle Schullüftungsgeräte, die nur einen Elektroanschluss und zwei Wandöffnungen benötigen“, erklärt FGK-Geschäftsführer Günther Mertz. „Die meisten Klassenräume werden aber auch im nächsten Schuljahr auf die Fensterlüftung angewiesen sein. Mobile Luftreiniger sind deshalb ein wichtiges Element des Infektionsschutzes.“ Wesentlich ist, dass die mobilen Geräte einen ausreichenden Luftstrom an gefilterter bzw. aufbereiteter Luft bereitstellen können und dass sie auch bei hohem Luftdurchsatz nicht zu laut sind.
Mobilie Luftreiniger ergänzen die Fensterlüftung
Mechanische Lüftungsanlagen verringern die Virenlast in der Raumluft, ohne dass die Schülerinnen und Schüler frieren müssen, und verbessern auch nach der Pandemie die Luftqualität im Klassenzimmer, da sie die Belastung mit Keimen, Kohlendioxid und anderen Schadstoffen senken.
Sind Schulen auf Fensterlüftung angewiesen, lässt sich mit mobilen Luftreinigern eine zusätzliche Reduzierung der Virenlast erreichen. Das Umweltbundesamt hält fest, dass dies laut Modellrechnungen auch für Räume gilt, in denen Querlüften durch weit geöffnete Fenster möglich ist, insbesondere wenn die empfohlene Fensterlüftung und das Befolgen der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt werden. Und erst recht gilt es für Klassenräume, die nur durch gekippte Fenster gelüftet werden können.