Rücknahmepflicht bei Elektrogeräten: Wer sich weigert, muss zahlen
Ab dem 1. Juni 2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes am Freitag zugestimmt. Damit werden die Grundlagen für einen effektiveren Vollzug durch die Länder geschaffen.
Verstöße sollen schnell geahndet werden
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks: „Wir wollen ein dichtes Sammelnetz für alte Elektrogeräte und wir wollen Fairness und Wettbewerbsgleichheit im Handel, wenn es um die Rücknahmepflichten geht. Hierfür ist es unerlässlich, dass alle Elektro-Händler die geltenden Regeln einhalten und mögliche Verstöße schnell und spürbar geahndet werden können.“
Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern - sowohl im stationären als auch im Onlinehandel. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 € verhängt werden.
Händler müssen Geräte zurücknehmen
Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet Händler mit einer Verkaufs- bzw. Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 qm Elektro-und Elektronikaltgeräte unter bestimmten Bedingungen vom Endkunden zurückzunehmen. Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben. Kleine Elektro-und Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) können ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben werden.
Fragen und Antworten zum Gesetz
Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen für Elektrogeräte