Smart Metering als Grundvoraussetzung für Mieterstrommodelle
Die Bundesregierung treibt ambitioniert die Energiewende voran: Bis 2030 sollen bereits 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes stellt gemeinsam mit weiteren energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) einen zentralen Hebel zur Beschleunigung dar. Solarmodule auf Dächern von Mehrfamilienhäusern spielen dabei eine wichtige Rolle, da die Hälfte des geplanten Zubaus auf vorhandenen Dachflächen erfolgen soll. Sie legen zudem die Basis dafür, den auf den Dächern erzeugten Solarstrom direkt an die Mietenden abgeben zu können.
Bisher scheiterte ein Zubau an dem bürokratischen Aufwand für die Vermarktung von Mieterstrom. Die Bundesregierung will deshalb die Regelungen für die Abgabe von PV-Strom von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern sowie an Mietende vereinfachen. So werden zukünftig nicht nur Eigenheimbesitzende von PV-Anlagen und günstigem Ökostrom profitieren, sondern auch Mietende und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften. Neben den bisherigen Mieterstrommodellen soll es künftig auch eine „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” geben. Eine Studie des Energiedienstleisters Techem zeigt, dass einige Vermietende bereits erste Mieterstromprojekte planen (38 Prozent geschäftlich vs. 27 Prozent privat) und die Hälfte von ihnen eine Umsetzung in den kommenden fünf Jahren für sehr wahrscheinlich hält (58 Prozent geschäftlich vs. 48 Prozent privat).
Eine Ressourcen-Frage: Strom selbst verwalten oder auslagern?
Dabei stehen unterschiedliche Modelle zur Diskussion, wie Vermietende den selbst produzierten Strom an die Bewohnenden liefern und abrechnen können. Befragte privat Vermietende bevorzugen die direkte Vermarktung des Stroms (31 Prozent vs. 10 Prozent geschäftlich Vermietende) nach dem neuen Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“. Hier müssen Mietende ihren Reststrombedarf selbst über den eigenen Stromanbieter decken. Für das Mieterstrommodell sprechen sich 28 Prozent (vs. 25 Prozent geschäftlich Vermietende) aus: Dabei müssen Vermietende einen Vertrag mit einem Dienstleister, meistens einem externen Energieversorger, abschließen. Als Mieterstromanbieter liefern sie dann einen Mix aus Solarstrom und Reststrom aus dem Netz.
„Wenn Techem die Verantwortung für Mieterstromprojekte übernimmt, verringert sich der Verwaltungsaufwand für Vermietende erheblich, weil sie sich nicht mit der Verrechnung des selbsterzeugten Stroms an die Mietenden auseinandersetzen müssen. Gleichzeitig profitieren sie und die Bewohnenden mit der Stromproduktion vor Ort von einer größeren Preisstabilität, einem anteilig günstigeren Preis sowie ökologischem Strom“, so Gero Lücking, Head of Smart Metering.
Investitionsanreize durch Entbürokratisierung
Um offene Fragen zu klären und die mit den Modellen einhergehenden Rechte und Pflichten kennenzulernen, wünschen sich 83 Prozent der geschäftlichen und 59 Prozent der privaten Befragten mehr Informationsangebote zum Thema Mieterstrom und eine auf die eigenen Immobilien zugeschnittene Beratung (83 Prozent geschäftlich vs. 63 Prozent privat).
Um Hürden zu senken und die Ziele des Solarpakets I zu erreichen, will die Bundesregierung die Regularien mit dem neuen Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vereinfachen. So sollen Immobilieneigentümer von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Mietende können bei ihrem bisherigen Stromlieferanten bleiben. Diese decken dann nur noch den Strombedarf, der nicht von der Solaranlage geliefert werden kann. Überschussmengen aus der Solarerzeugung dürfen weiterhin ins Netz eingespeist werden. Die Ankündigung, Regelungen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, empfinden die Befragten mehrheitlich als Anreiz, in PV-Anlagen zu investieren (98 Prozent geschäftlich vs. 88 Prozent privat).
Smart Metering sorgt für Durchblick bei dezentralen Stromprojekten
Grundvoraussetzung für die Umsetzung beider Modelle sind immer digitale Stromzähler und ein intelligentes Messsystem. Es gibt Auskunft über die Menge des erzeugten Solarstroms sowie die Verbräuche der Mietenden und liefert damit die Daten zur individuellen Abrechnung.
„Als universeller Messstellenbetreiber liefert Techem der Immobilienwirtschaft aus einer Hand, was sie für Monitoring, Bilanzierung und Abrechnung ihrer Immobilien braucht. Energieverbrauch, Energiekosten und CO2 Emissionen – mittels Smart Metering schaffen wir Transparenz auch für Mietende, die ihren Stromverbrauch auf dieser Basis anpassen können“, so Gero Lücking. „Das Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vereinfacht das bisherige Mieterstrommodell signifikant und wird so zu einem deutlich beschleunigten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Mehrfamilienhäuser führen. Das bringt uns näher an das Ziel eines klimaneutralen Immobilienbestands bis 2045. Gebäude werden zu Kraftwerken und Speichern, die perspektivisch über die intelligenten Messsysteme zur wirtschaftlichen Optimierung flexibel in den Strommarkt integriert werden können. Techem kann mit seinen Services alle Beteiligten bei diesem Prozess unterstützen.“