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Gesetze, Verordnungen und mehr: Das ist neu ab August 2021

Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien

Familien mit einem geringen Einkommen bekommen ab August einen einmaligen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro ausgezahlt. Der Bonus wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Wer einen Anspruch auf die Sonderzahlung hat, wie sie beantragt und ausgezahlt wird, erfahren Interessierte auf der Website der Bundesanstalt für Arbeit.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Wegen der Corona-Pandemie werden die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung verlängert. Wer die Erklärung für 2020 selbst abgibt, hat dafür bis zum 31. Oktober 2021 Zeit. Erstellt ein Steuerberater oder eine andere helfende Stelle die Erklärung (z. B. ein Lohnsteuerhilfeverein), muss sie bis zum 31. Mai 2022 abgegeben werden.

Mehr Geld für Azubis im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Ab August 2021 bekommen Auszubildende im Steinmetz- oder Steinbildhauerhandwerk mehr Geld. Der Mindestlohn steigt auf 12,85 Euro und liegt damit um 0,65 Cent höher also bisher. Im ersten Lehrjahr erhalten die Auszubildenden dann 850 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr 950 Euro und im dritten Lehrjahr 1.100 Euro pro Monat. 

Der Mindestlohn soll im August 2022 weiter angehoben werden. Dann wird er bei 13,35 Euro liegen.

Mehr Geld für Azubis im Maler- und Lackierer-Handwerk

Auch eine Ausbildung zum Maler und Lackierer wird ab August besser bezahlt. Im ersten Lehrjahr bekommen Auszubildende nun 710 Euro monatlich, im zweiten 780 Euro und im dritten 945 Euro pro Monat. Auch hier wird die Ausbildungsvergütung im August 2022 erneut angehoben.

Modernisierung von sechs Ausbildungsberufen im Handwerk

Die Arbeitswelt wird immer digitaler und muss sich auch unabhängig davon an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Sechs Ausbildungsberufe werden daher modernisiert. Brauer bzw. Mälzer müssen künftig keine Zwischenprüfung mehr ablegen. Bei Friseuren werden verschiedene Formulierungen in der Ausbildung angepasst (z. B. "klassische Dauerwelle"). 

Bei den handwerklichen Elektroberufen Fahrzeuginterieur-Mechaniker, Elektroniker für Automatisierungs- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik sowie Informationselektroniker werden Ausbildungsinhalte an die fortschreitende Digitalisierung angepasst.

Lungenkrebs und Hüftarthrose als Berufskrankheit

Die Liste der möglichen Berufskrankheiten wird ab August 2021 um Lungenkrebs und Hüftarthrose erweitert. Damit Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt wird, muss der Erkrankte nachweisen, dass er nie selbst oder maximal 400 Zigaretten, Zigarren o. ä. im Leben geraucht hat und am Arbeitsplatz massivem Passivrauch ausgesetzt war. 

Bei der Hüftarthrose ist ein Nachweis nötig, dass der Erkrankte pro Tag mindestens zehnmal 20 Kilogramm oder mehr tragen musste bzw. 9.500 Tonnen im gesamten Berufsleben. Zudem muss die Diagnose "Koxarthrose" lauten. 

Anpassung des Chemikaliengesetzes

Kälteanlagenbauer müssen künftig die gesamte Liefer- und Gebrauchskette der Kältemittel dokumentieren und somit nachverfolgbar machen. Mit dieser Maßnahme soll der Schwarzmarkt mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) eingedämmt werden. Diese gelten als klimaschädlich. Durch das neue Gesetz sind Kälteanlagenbauer verpflichtet, jeden Kauf und Verkauf von Kältemitteln zu deklarieren.

Glyphosatverbot im Privatgebrauch

Glyphosat ist ein höchst umstrittenes Unkrautvernichtungsmittel. In den nächsten Wochen soll eine Änderung in Kraft treten, die es verbietet, Glyphosat im Privatgebrauch – also beispielsweise im eigenen Garten – zu verwenden. Auch auf Spiel- und Sportplätzen sowie in Parks soll die Anwendung dann verboten sein. Auf Ackerflächen wird die Nutzung künftig nur noch in Ausnahmefällen genehmigt.

Fingerabdrücke im Personalausweis werden Pflicht

Bislang hatten deutsche Staatsbürger die Wahl, ob sie ihre Fingerabdrücke auf dem Chip des Personalausweises speichern lassen wollen. Ab dem 2. August 2021 müssen bei der Beantragung zwei Fingerabdrücke abgegeben werden. Der Ausweis soll so schwerer zu fälschen sein. 

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