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Deutscher Kälte- und Klimatechnischer Verein e. V. fragt – Die Parteien antworten

Der Deutsche Kälte- und Klimateschnische Verein e. V. (DKV) hat die im Bundestag vertretenen Parteien angeschrieben, die für den Bundestag kandidieren, und haben fünf  Fragen zu Wärmepumpen, Nutzung von Abwärme, Energiespeicher, Kältemittel und Bildung gestellt.   

Antworten gingen von der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen und der Partei Die Linke ein. Die AfD hat bis zum 20.09.2021 nicht geantwortet. Sollte die AfD bis zum 22.09.2021 ihre Statements zusenden, reichen wir diese nach.  Nachfolgend sind die Fragen und die Antworten im Original (unbearbeitet und ungekürzt) der Parteien aufgeführt:  

Frage 1:   Wärmepumpen  haben  ein  großes  Potenzial  wesentlich  zur  Reduktion  von  CO2‐Emissionen  beizutragen. Wärmepumpen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Während in den  Jahren 2001 – 2003 bundesweit nur ca. 12 bis  15.000 Wärmepumpen installiert wurden, waren es alleine letztes  Jahr ca. 120.000 Stück. Wärmepumpen galten  als teuer und erst nach langer Zeit hat letztendlich auch die Politik das Potential von Wärmepumpen hinsichtlich  CO2‐Einsparung  erkannt  und  fördert  den  Einsatz  von Wärmepumpen.  Diese  Förderung  in  Höhe  von  35 %  bis  zu   45 % beim Ölkesselaustauch ist natürlich erheblich und hat wesentlich zur Entscheidung für Wärmepumpen beigetragen. Der Marktanteil von Wärmepumpen bei Baugenehmigungen neuer Wohngebäude beträgt mittlerweile ca.  46 % und ist stetig steigend. In der Schweiz beträgt der Anteil sogar ca. 90 % bei Einfamilienhäusern.   

Ein  großes  Problem  bzw.  ein Missverhältnis  stellt  bzw.  stellte  das  Verhältnis  von  Strom‐  und  Gaspreis  da.  2020  zahlten Haushalte in Deutschland im Durchschnitt 5‐mal so viel für den Strom wie für das Gas jeweils pro kWh. Bei  einer  Wärmepumpe  fällt  in  Verhältnis  zur  Heizleistung  aber  nur  ein  ¼  an  Antriebsleistung  an,  was  damit  den  Strombedarf mindert. Es bleibt dann aber immer noch ein Missverhältnis aufgrund des hohen Strompreises. Von  einigen Energieversorgern werden auch Wärmepumpenstromtarife angeboten, die deutlich günstiger sind. Zudem  kommt auf den Gaspreis seit Anfang dieses Jahres noch eine CO2‐Abgabe von 0,5 ct/kWh. Alles zusammengerechnet ist damit eine Wärmepumpe immer noch teurer im Vergleich zur Gasheizung aber aufgrund der hohen Stromkosten allenfalls nur minimal günstiger hinsichtlich der Betriebskosten.  

Gibt es Ihrerseits Pläne den Stromtarif für CO2‐freie Lösungen mit Wärmepumpe zu senken, so dass die Wärmepumpe wirtschaftlich attraktiv wird?

CDU/CSU

Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz zur CO2‐Reduktion sollen künftig steuerlich besser abgesetzt  werden können. Im Rahmen einer Klimaeffizienzreform wollen wir auf das Klimapaket aufbauen und energiebezogene  Steuern,  Umlagen  und  Entgelte  stärker  auf  CO2‐Ausstoß  ausrichten.  Ebenso  sehen  wir  die  Fortführung  der  KfW‐Förderung in diesem  Bereich vor. Zudem werden  CDU und  CSU die Einnahmen aus dem Emissionshandel in vollem  Umfang an die Bürgerinnen und Bürger und an die Betriebe durch Stromverbilligung zurückgeben. Als erstes schaffen  wir die EEG‐Umlage ab.  

SPD

Als Vorbemerkung sei hier gemacht: der Einbau von Wärmepumpen wird derzeit sehr hoch gefördert, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen.  Ein Stromtarif für Wärmepumpen wird bereits heute u. a. vom  Versorgungsunternehmen Lichtblick angeboten. Voraussetzung sind zwei separate Zähler, um Strom zum Heizen und Haushaltsstrom getrennt voneinander abrechnen zu  können. Strompreise für Wärmepumpen sind hierbei deutlich niedriger. Grundsätzlich können gesonderte Stromtarife für einzelne Anwendungsbereiche sinnvoll sein. Wir wollen allerdings prioritär eine Novellierung des Abgaben‐ und Umlagesystems im Stromsektor. Eine preisliche Differenzierung einzelner Stromanwendungsbereiche scheint vor diesem Hintergrund derzeit nicht sinnvoll.  

Die Grünen

Für uns ist es wichtig, den sauberen Strom aus erneuerbaren Energien möglichst kostengünstig zu machen. Damit steigt der Anreiz auch für den Einsatz. Dies wollen wir mit einer Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern erreichen mit  dem Ziel, für faire und wettbewerbsfähige Strompreise zu sorgen. Außerdem wollen wir GRÜNE mit der Senkung der EEG‐Umlage für günstigeren Strompreis sorgen. Durch entsprechende, zeitlich variable Stromtarife sollten die Verbraucher*innen – auch Besitzer*innen von Wärmepumpen – von günstigen und sauberen Ökostrom profitieren können.

FDP

Deutschland hat die höchsten Strompreise Europas. Davon sind über die Hälfte staatliche Strompreisbestandteile. Wir  wollen die Umlagen, Abgaben und Steuern auf Energie grundsätzlich reformieren. Wir wollen CO₂ einen einheitlichen  Preis in allen Sektoren geben und aus den Einnahmen die Stromsteuer auf das EU‐Mindestmaß senken und die EEG‐Umlage perspektivisch abschaffen. So kann der CO2‐Preis seine Anreizwirkung besser entfalten und die Wettbewerbsfähigkeit strombasierter Anwendungen wie Wärmepumpen steigt.  

Die Linke

Wir sehen die Wärmepumpe als wichtigen Baustein der Wärmewende. Sie ist allerdings schon heute im Betrieb deutlich günstiger als Heizungen auf fossiler Basis. Deshalb halten wir es für sinnvoller, den hohen Anschaffungspreis durch  entsprechende Förderprogramme zu verringern. Dazu gehört auch, energetische Sanierungen im Bestand nach Möglichkeit  so vorzunehmen, dass Wärmepumpen  zum Einsatz kommen können. In diesem Zusammenhang  fordern wir  eine  weitere  Aufstockung  der  (warmmietenneutralen) Sanierungsförderung  sowie  eine  Qualifizierungsoffensive  im  Handwerk. Auch Wärmenetze sind aus unserer Sicht so auf‐ und umzubauen, dass sie den breiten Einsatz von Wärmepumpen und entsprechenden Speichern unterstützen. 

Frage 2:  Die  Kälte‐,  Klima‐  und Wärmepumpentechnik  ist ein  unverzichtbarer  Bestandteil  unserer  industrialisierten Welt.  Auch in den meisten Sektoren der kritischen Infrastrukturen gemäß BSI‐KritisV, welche in der Presse als systemrelevante Infrastruktur bezeichnet werden, ist Kühlung ein nicht wegzudenkendes Element. Hier sei nur die Lebens‐ mittelkühlung, Kühlung von Rechenzentren bzw. die Kühlung bei der Informationstechnik und Telekommunikation,  Kühlung von Medikamenten und auch bei der Medikamentenherstellung sowie die Klimatisierung von OP‐Räumen  in Krankenhäusern genannt.

Im Zeitraum 2010 bis 2020 ist der Stromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland von ca. 10 auf 16 TWh pro  Jahr angestiegen. In 2025 werden es voraussichtlich 22 TWh pro Jahr sein. In ganz Deutschland lag der Stromverbrauch 2020 bei rund 544 TWh, so dass schon jetzt für Rechenzentren 3 % des Gesamtstromes benötigt werden.  

Dieser gigantische Stromverbrauch in Rechenzentren bewirkt aufgrund des elektrischen Widerstandes letztendlich  eine Erwärmung der Server, die gekühlt werden müssen, um diese Wärme abzuführen und die Funktionalität der  Server zu gewährleisten. Die kontinuierlich anfallende Abwärme dieser Kühlung könnte sehr gut genutzt werden,  was aber sehr häufig unterbleibt. Das Temperaturniveau der Abwärme kann dann vorteilhaft mittels Wärmepumpen auf das erforderliche Temperaturniveau weiter angehoben werden, um den nutzbaren Bereich zu erweitern.  Dänemark beschloss z. B. schon 1979 ein Wärmeversorgungsnetz, in welches die Abwärme übertragen und nutzbar gemacht werden kann.

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Abwärme, wie z. B. von Rechenzentren sinnvoll zu nutzen, um  letztendlich das Klima zu schonen und die CO2‐Emissionen zu senken?

CDU/CSU

Die  Energieeffizienzstrategie  2050  der  unionsgeführten  Bundesregierung  enthält  bereits  als  Maßnahme,  neue  Abwärmenutzungstechnologien,  insbesondere  im  Zusammenhang  mit  Rechenzentren,  zu  erschließen  und  zu  fördern.  Darüber hinaus hat die EU‐Kommission das Ziel ausgegeben, Rechenzentren bis 2030 EU‐weit klimaneutral zu betreiben. Dabei wollen wir verstärkt auf Anreize setzen.  

SPD

Die Nutzung der grünen Wärme aus Abwärme von Rechenzentren befürworten wir. Sie ist bereits heute wirtschaftlich und dürfte durch die CO2‐Bepreisung an Attraktivität gewinnen. Die Nutzung der Abwärme ist in den meisten Fällen mit Umbaukosten und komplexerer Regel‐ und Steuerung verbunden,  die  sich  oft  erst  nach  etlichen  Jahren  rechnen.  Über  die  "Bundesförderung  für  Energieeffizienz  in  der  Wirtschaft" (EEW) wird die Erschließung von industrieller Abwärme‐Quellen derzeit mit einem Satz von 30 % (KMU 40 %)  der förderfähigen Investitionskosten gefördert.   Wir werden die Bundesförderung, wie auch die andern Förderprogramme, auf ihre  Passgenauigkeit und  Praxistauglichkeit hin überprüfen und ggf. anpassen.  

Die Grünen

Die Nutzung von Abwärme insbesondere von Rechenzentren ist für uns wichtiger Bestandteil einer Green‐IT‐Strategie.  Neben Zielen und Anreizen  für die Reduktion des Energie‐ und Stromverbrauchs wollen wir eine Abwärme‐Nutzung  für  neue  Rechenzentren  verbindlich  machen.  Als  Grundvoraussetzung  für  die  Dekarbonisierung  in  der  gesamten  Wärmeversorgung wollen wir GRÜNE zudem die Wärmenetze für die Einspeisung von Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme aus ebenfalls immer grüner werdenden Wärmequellen z. B. aus Gewerbe‐ und Industrieprozessen,  Rechenzentren oder aus Abwasser für Dritte öffnen.  

FDP

Wir wollen die CO2‐Emissionen in allen Sektoren durch eine Ausweitung des europäischen Emissionshandels deckeln  und bepreisen. So werden die Klimaziele garantiert erreicht. Durch den steigenden CO2‐Preis steigt die Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Alternativen wie der Nutzung von Abwärme. Darüber hinaus setzen wir uns für technologieoffene  Regelungen  im  Bereich Energieeffizienz  und  Gebäude  ein  und  unterstützen  schnellere  Planungs‐  und  Genehmigungsverfahren auch für den Bau von Wärmenetzen.  

Die Linke

Die Abwärme von Rechenzentren muss verpflichtend zur Gebäudeheizung (z. B. Einspeisung in Nah‐ und Fernwärmenetze) eingesetzt werden. Alle Rechenzentren müssen bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen berücksichtigt werden. Solche Pläne haben das Ziel, die lokale Wärmeversorgung klimaneutral und möglichst effizient und kostengünstig zu gewährleisten. Unseres Erachtens könnte eine bundesgesetzliche Pflicht für die Erstellung solcher Pläne  eingeführt werden. In Skandinavien gibt es hierfür gute Beispiele.

Frage 3:  Das Energiekonzept der Bundesregierung weist den Weg hin zu immer mehr regenerativer und damit volatiler Energieerzeugung.  Dies  erfordert Maßnahmen,  die  die  Versorgungssicherheit  garantieren.  Energiespeicher  können  hierzu wesentlich beitragen. Entsprechend dem außerordentlich großen Bedarf an thermischer Energie bieten sich  thermische Speicher in Form von Wärme‐, Kälte‐ oder Eisspeichern an. Es handelt sich dabei um bekannte und erprobte Technologien, die dezentral oder zentral in Wärme‐ bzw. Kältenetzen eingesetzt werden. In Kombination  mit Wärmepumpen, die mit regenerativ erzeugter Elektroenergie angetrieben werden, ist so eine effiziente, CO₂‐ freie Wärme‐ und Kälteerzeugung möglich. Weitere Speicherkonzepte können Flüssiggas, LNG und Flüssigwasserstoff mit einschließen.  

Für die letzte Legislaturperiode haben sich Regierungsparteien vorgenommen, Barrieren abzubauen und Anreize zu  schaffen,  um  die  Potentiale  der Energiespeicher  besser  zu  nutzen,  das EEG  dahingehend  anzupassen,  das  die  Speicherentwicklung vorangetrieben wird. Das Ziel sei die Schaffung eines geeigneten Marktumfeldes sowie eines regulatorischen Rahmens, um auch Energiespeichern die Teilnahme am Wettbewerb des Energiemarktes zu ermöglichen.  Diese Ziele wurden bisher nicht erreicht und dieses Thema auch nur ungenügend angegangen.  

Was wird Ihre Partei tun, um den Einsatz von Energiespeichern auszubauen?  

CDU/CSU

Wir müssen den Strom speichern, der nicht sofort genutzt wird. Wir werden den gespeicherten Strom von allen Umlagen und Entgelten befreien. Das soll nicht nur für Eigenheimbesitzer gelten, sondern auch für Erzeugergemeinschaften,  zu denen sich Erzeuger und Verbraucher regional zusammenschließen und die beispielsweise über Sektorenkopplung  eine  komplette Dekarbonisierung  ihres  Stroms,  ihrer Wärme  und Mobilität anstreben. Mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz sehen wir hier den größten Erfolg beim Aufbau von Speicherkapazitäten. Neben der dezentralen Speicherung  sollen  sich  auch  Batteriefarmen,  Pump‐  und Wärmespeicher  lohnen  und  nach  einem  mobilen  Einsatz  können  Batteriezellen  noch  viele  Jahre als  Stromspeicher eingesetzt werden. Diese Entwicklung wollen wir weiter  forcieren  und hierfür weiter  forschen. Deutschland  soll auch bei der Entwicklung  sogenannter Feststoffbatterien, der Weiterentwicklung  von  Flüssigstoffbatterien  und  neuen  Speichertechnologie  weltweit  eine  führende  Stellung  einnehmen.  Zudem müssen wir eine intakte Kreislaufwirtschaft bei den Batterien erreichen.  

SPD

Der Einbau von Energiespeichern (Strom/Wärme) sind ebenso wie der Einbau von Stromspeichern förderfähig. Mit der  schrittweisen  Absenkung  der  EEG‐Umlage  bis  2025  und  der  Novellierung  des  Netzentgeltsystems  wollen  wir  ihren  Einsatz  wirtschaftlich  attraktiver  machen.  Das  wird  auch  der  Sektorenkopplung  (Strommarkt/Wärmemarkt)  einen  weiteren Schub nach vorne geben.  

Die Grünen

Speicher  sind  bereits  heute  ein  wichtiger  Bestandteil  der  Energiewende.  Wir  GRÜNE  wollen  ermöglichen,  dass  sie  wirtschaftlich betrieben und netzdienlich eingesetzt werden. Dafür ist es wichtig, dass z. B. virtuelle Speicher wie z. B.  Wärmepumpen oder Klimaanlagen ihren Strom dann aus dem Netz ziehen, wenn reichlich erneuerbarer und günstiger  Ökostrom vorhanden ist. Für diese Flexibilität sollen sie finanziell belohnt werden. Das wollen wir mit der Reform der  Abgaben und Umlagen umsetzen. Netzdienliche Speicher sollen grundsätzlich auch gefördert werden.  

FDP

Wir Freie Demokraten wollen den Ausbau von Speichern vorantreiben. Denn vor allem Stromspeicher sind eine Voraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Wir wollen Speicher daher als eigenständige Säule des Energiesystems  neben Produzenten, Netzen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlich definieren und für einen wirtschaftlichen Betrieb von Abgaben und Umlagen befreien.

Die Linke

Vorrang  hat  für  uns  die  direkte Nutzung  des  erneuerbar  erzeugten  Stroms.  Dem  Power‐to‐Heat‐Boom  jenseits  von  Wärmepumpen  stehen  wir  skeptisch  gegenüber. Wo  Speicher  zur  Stromnetzstabilisierung  benötigt  werden,  unterstützen  wir  dezentrale  Konzepte,  die  den  regionalen  Ausgleich  im  Stromnetz  gegenüber  großtechnischen  Lösungen  bevorzugen.  Auch  sollen Möglichkeiten  zur  Flexibilisierung  der Nachfrage,  etwa  von  Kühlhäusern  oder  Industriebetrieben,  genutzt  und  auch  entsprechend  vergütet  werden. Wo  Energiespeicher  entstehen,  müssen  die  Standortgemeinden das Recht auf eine Beteiligung und eine Abgabe auf die finanziellen Erträge der Betreiber erhalten.  

Frage 4:  Kälte‐ und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen arbeiten hauptsächlich mit synthetischen Kältemitteln. Gegenwärtig  werden  Stoffe  der  sogenannten  dritten  Generation  eingesetzt,  die  weder  ozonabbauend  noch  nennenswert  treibhauswirksam  sind. Einer  dieser  Stoffe mit  der  technischen Bezeichnung  R1234yf,  der  überwiegend  in Autoklimaanlagen eingesetzt wird, soll gemäß Umweltbundesamt bis 2050 bei maximaler Verwendung und in der Folge  maximalen Emissionen nach atmosphärischem Zerfall, den bereits in der Umwelt vorhandenen Anteil von Trifluoressigsäure bedenklich erhöhen. Grundlage sind dabei bisher nur einzeln gegebene Forschungsberichte zu den Zerfallsprodukten.  Dennoch  strebt  aus  diesem  Grunde  das  Umweltbundesamt  eine  „Beschränkung“  der  gesamten  Stoffgruppe an, was letztendlich zu einem Verbot führen dürfte.   

Das hätte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf alle beteiligten Branchen.   

Allerdings  ist  bis  2050  eine  maximale  Verwendung  und  maximale  Emission  zumal  ohne  die  Fortschritte  in  der  Dichtheit,  Recycling  und  Reclaiming  zu  berücksichtigen  unrealistisch.  Hinzu  kommt,  dass  die  Automobilindustrie  am Beginn eines Übergangs auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge steht und die darin eingesetzten und elektrisch  angetriebenen Klimaanlagen gleichzeitig Wärmepumpen sind, die aus technischen und ökonomischen Gründen vor  allem  mit  anderen  Kältemitteln  arbeiten  werden.  Aus  Sicht  des  DKV  kann  es  vor  diesem  Hintergrund  bis  2050 höchstens  zu einer  rel. geringen Verwendung und Emission des Stoffes R1234yf kommen. Die Datenlage zu den  atmosphärischen Abbauprodukten ist unzureichend. Eine Beschränkung der gesamten Stoffgruppe erscheint nicht  angemessen.  

Wie stehen Sie zu einem potenziellen Verbot der Stoffgruppe klimafreundlicher Kältemittel wie R1234yf auf Basis unzureichender Klärung der Fakten?

CDU/CSU

Fluorkohlenwasserstoffe  (HFKW) weisen überwiegend ein erhebliches Treibhauspotenzial auf. Zu dieser Gruppe zählen auch die ungesättigten Fluorkohlenwasserstoffe (uHFKW), die vor allem im amerikanischen Raum auch als Hydrofluorolefine (HFO) bezeichnet werden und ein wesentlich geringeres Treibhauspotenzial aufweisen. Einige dieser Stoffe, darunter R1234yf, unterliegen Berichtspflichten nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte  Treibhausgase. Aufgrund der engmaschigen Überprüfung und weitergehender Forschung wird in Zukunft zu erörtern  sein, ob gegebenenfalls ein Verbot notwendig sein wird.  

SPD

Im Rahmen der REACH‐Verordnung wird eine Stoffbewertung durchgeführt, die klären soll, ob sich aus der Herstellung  oder Verwendung von R1234yf ein Risiko  für die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt ergibt. Im Rahmen der  Bewertung des Stoffes R1234yf müssen auch die Zerfallsprodukte berücksichtigt werden. R1234yf zerfällt in der Atmosphäre fast vollständig in die persistente Trifluoressigsäure (TFA). Ein UBA‐Forschungsprojekt kam zum Ergebnis: TFA  ist hochmobil, gilt als wassergefährdend und gelangt bis ins Grund‐ und Trinkwasser. Derzeit ist keine Methode bekannt, mit der TFA mit verhältnismäßigen Mitteln aus dem Wasserkreislauf entfernt werden könnte – auch nicht bei  der Trinkwasseraufbereitung. Das UBA empfiehlt daher, natürliche Kältemittel wie Kohlendioxid oder Kohlenwasserstoffe zu verwenden. Die Stoffbewertung warten wir ab.   

Die Grünen

Zulassung von Stoffen ist Behördenhandeln, wir GRÜNE haben volles Vertrauen in die wissenschaftlich fundierten Entscheidungen in diesem Bereich. Es gibt seriöse Untersuchungen und Hinweise, die darauf hinweisen, dass vom Kältemittel R1234yf ernste Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Neben der direkten Brandgefahr hatte das  Umweltbundesamt  (UBA) auch vor möglichen Umweltfolgen gewarnt, wonach  z. B.  das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) in die Umwelt und Gewässer gelangen kann, wo es kaum abgebaut wird. Wir GRÜNE verfolgen einen vorsorgebezogenen Politikansatz, wonach es immer besser ist Schäden von vornherein ganz zu vermeiden, als im Nachhinein  zu  beseitigen,  wenn  das  überhaupt  möglich  ist.  Dieser  Ansatz  wird  insbesondere  dann  besonders  relevant,  wenn es in Form von CO₂ (R744) bereits ungefährlichere Alternativen an Kältemitteln auf dem Markt gibt.   

FDP

Wir Freie Demokraten stehen für eine ergebnisoffene Bewertung der Umweltwirkung von Stoffen. Bevor nicht ausreichend Indizien für eine mit einer sorgfältig abgewogenen Gesamtbewertung ermittelte Schadwirkung gegenüber vorhandenen Alternativen vorliegen, sollte die Stoffgruppe klimafreundlicher Kältemittel nicht verboten werden. Hierbei  muss  sorgfältig  abgewogen  werden,  ob  potentielle  Schadwirkungen  nicht  durch  technische Maßnahmen  und  einen  sorgfältigen Umgang zuverlässig verhindert werden können.  

Die Linke

Die Zerfallsprodukte des Kältemittels R1234yf sind zwar nicht klimaschädlich, aber führen in Gewässern zur Versauerung und schädigen nachweislich Algen. Bei Verbrennung bildet sich ein sehr giftiges und stark ätzendes Gas. Verbindet sich dies mit Wasser, führt bereits eine geringe Exposition zum Tod. Trotz der bekannten Risiken und obwohl bislang  keine  abschließende  Risikobewertung  nach  REACH  vorliegt,  wird  R1234yf  eingesetzt.  Die  Zulieferindustrie  hat  längst serienreife Klimaanlagen mit CO₂ entwickelt, die seit 2010 bereits in etlichen Bussen verwendet werden. Es gibt  also  mindestens  eine  erprobte  Alternative.  DIE  LINKE  fordert  ein  Verbot  von  R1234yf  und  die  Aussetzung  der  EU‐Richtlinie 2006/40 für fünf Jahre mit der Auflage, dass die Autoindustrie dann auf das noch weniger klimaschädliche  und gleichzeitig ungefährliche Kältemittel CO₂ umsteigen muss. In der Übergangszeit könnte das bisherige Kältemittel  Tetrafluorethan (R‐134a) weiter in Pkw verwendet werden.  

Frage 5:  Die Kälte‐, Klima‐ und Wärmepumpentechnik ist eine grundlegende Disziplin, die in fast allen systemrelevanten Bereichen  vorkommt  (Lebensmittelkühlung,  Impfstoffkühlung,  Rechenzentrumskühlung,  Sauerstoffbereitstellung  für  Beatmungen, etc.). Wie andere Branchen hat auch diese ein erhebliches Nachwuchsproblem, gerade auch im akademischen Bereich. Die Branche ist durchaus attraktiv, bietet hervorragende Möglichkeiten und die Menschen, die  in dieser Branche arbeiten, sind meist sehr zufrieden. Das Problem liegt eher an der Sichtbarkeit in der Ausbildung.  Hier beobachten wir mit großer Sorge, dass die Anzahl der Lehrstühle an Universitäten, die sich mit Kälte‐, Klima‐  und der Wärmepumpentechnik beschäftigt zusehends abnimmt. Bei Emeritierung von Professoren werden diese oft  nicht nachbesetzt und der Lehrstuhl verschwindet häufig in Gänze. Der Einfluss der Branche auf die Landesministerien und Studienordnungen ist sehr gering. Es geht hier auch nicht nur um eine allgemeine Unterstützung von MINT‐Fächern, sondern um das wegbrechende universitäre Fundament der Kälte‐, Klima‐ und der Wärmepumpentechnik.  

Was würde Ihre Partei dafür tun, dass die Kältetechnik verstärkt auch an Universitäten in Deutschland vertreten ist?

CDU/CSU

CDU und CSU bekennen sich zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung und fördern mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ gemeinsam mit den Ländern die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen –  flächendeckend und dauerhaft. Der Bund stellt dafür von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Milliarden Euro und ab dem  Jahr  2024 dauerhaft jährlich 2,05 Milliarden Euro bereit. Die Länder stellen zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen Mittel in derselben Höhe zur Verfügung, so dass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich rund 3,8 Milliarden  Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Milliarden Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen.  Im Zusammenhang ist es der Union ein Anliegen, dass Forschung und Lehre in den Bereichen unterstützt wird, wo ein  Fachkräftemangel herrscht.  

SPD

Die SPD setzt sich für eine verbesserte Grundfinanzierung der Hochschulen durch den Bund ein. Wir konnten bereits  mit dem Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" die Mittel für die Hochschulen in Deutschland deutlich erhöhen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen und die Grundfinanzierung der Hochschulen weiter stärken. Dies würde natürlich  allen  Fachdisziplinen  an  Hochschulen  zugutekommen.  Ein  klimaneutrales  Deutschland  ist  eine  der  vier  Zukunftsmissionen der SPD. Investitionen in die Forschung in diesem Bereich gehören selbstredend mit dazu.  

Die Grünen

Wir GRÜNE wollen Deutschland als Wissensgesellschaft voranbringen, beste Bedingungen für Forschung und Innovation schaffen und die Vielfalt des Wissenschaftssystems stärken. Dazu gehören herausragende außeruniversitäre Forschungseinrichtungen genauso wie  breit aufgestellte Hochschulen mit Spitzenforschung. Wir wollen erreichen, dass Staat und Unternehmen bis  2025 insgesamt mindestens 3,5  Prozent der Wirtschaftsleistung in Forschung und  Entwicklung investieren und perspektivisch die Investitionen weiter ausbauen. Hiervon wird auch die Kältetechnik profitieren. Mit unserem Ansatz ermöglichen wir mehr Kreativität, Freiräume, auch mal Neuland zu betreten, und internationale Vernetzung und schaffen Planbarkeit für die Forschungslandschaft. 

FDP

Wir sehen  die Grundlagenforschung  als  Basis  für Innovation  an. Daher wollen  wir  sie  neben  der  angewandten  Forschung weiter ausbauen. Zur Diversifikation unserer Innovationsstruktur müssen wir eine breit angelegte Grundlagenforschungsinitiative  starten  und  neue  Kompetenzen  im  Bereich  der  Spitzentechnologie  aufbauen.  Eine  Deutsche  Transfergemeinschaft  (DTG) soll die Förderung anwendungsorientierter Forschung stärken. Sie soll unabhängig agieren und als Selbstverwaltungseinrichtung sowohl  technologische als auch soziale Innovationen unterstützen. Es liegt  jedoch in Verantwortung der Länder und der Hochschulen, das Angebot an Studienplätzen regelmäßig an den Bedarf  anzupassen. Im Rahmen koordinierender Gespräche kann der Bund Impulse setzen. Das gilt auch für die Kältetechnik.  

Die Linke

DIE LINKE will Hochschulen in gesellschaftlicher Verantwortung und setzt sich für kritische Wissenschaft und Lehre ein,  die  im  Sinne einer  sozial  gerechten,  ökologisch  nachhaltigen  und  friedlichen Welt  eingreift.  Die  Hochschulen  sollen  vom  Staat  ausreichend  finanziert sich  selbst  demokratisch  verwalten  und  unabhängig  von  wirtschaftlicher  Verwertbarkeit und Konzerninteressen agieren können. Über diesen Rahmen hinaus lehnen wir Vorschriften, wo und wie die  Hochschulen ihre Schwerpunkte setzen, ab.

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