Bundestag beschließt Wiedereinführung der Meisterpflicht
Mit Änderung der Handwerksordnung sind die folgenden Berufe künftig wieder meisterpflichtige Handwerke:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rolladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Raumausstatter
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
Politischer Fehler
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt den Beschluss: "Mit seinem heutigen Beschluss stärkt der Bundestag Handwerk und Mittelstand in der Bauwirtschaft: Der Meistertitel ist essentiell wichtig, um die Qualität und Sicherheit der Bauausführung sowie der beruflichen Bildung zu erhalten. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass heute ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zur Wiedereinführung der Meisterpflicht für einige Gewerke erreicht ist. Nun ist der Bundesrat aufgefordert, dem Gesetzesvorschlag ebenfalls zuzustimmen. Damit kann ein politischer Fehler aus den Jahren 2003/2004 korrigiert werden."