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Schlappe vor Gericht: Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat nach Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe DUH bestätigt: Die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 beziehungsweise 2045 einzuhalten.

Damit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.

Besonders in den Sektoren Verkehr und Gebäude klafft eine gewaltige Emissionslücke bis 2030. Deswegen ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur weitreichende Maßnahmenpakete beschließt.

Fokus auf die Worst Performing Buildings

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Für den Klimaschutz im Gebäudesektor sind die kommenden Jahre entscheidend. Um die verpflichtenden Ziele bis 2030 einzuhalten, braucht es einen zielgenauen Fokus auf die energetisch schlechtesten Gebäude, anstatt Steuergeld mit der Gießkanne im Neubau zu versenken. Jede eingesparte Tonne CO2 im Gebäudesektor zahlt gleichzeitig auf die langfristige Bezahlbarkeit von Wohnraum und Energieunabhängigkeit ein. Mit dem heutigen Urteil zwingen wir die Bundesregierung dazu, unsere Gebäude nicht weiter zur Energie- und Kostenfalle verkommen zu lassen.“

Wenige Tage vor der Verhandlung war die Bundesregierung damit gescheitert, den Termin zu verlegen. Das Gericht lehnte dies ab und hat heute nach dem geltenden Klimaschutzgesetz entschieden. Die Urteile werden sich durch das Inkrafttreten eines abgeschwächten Klimaschutzgesetzes nicht erledigen: Im LULUCF-Sektor ändert sich durch das entkernte Gesetz nichts.

In den anderen Sektoren wird es auf eine gerichtliche Überprüfung jetzt noch nicht relevanter Projektionsdaten ankommen – jedenfalls das Klimaziel 2030 wird auch nach den jüngsten Projektionen des Umweltbundesamtes nicht eingehalten.

Ökosysteme müssen gestärkt werden

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Das Gericht hat bestätigt: Die für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft vorgesehenen Maßnahmen zur Emissionsminderung sind absolut unzureichend. Die dramatische Zielverfehlung betrifft nicht nur die Ziele laut Klimaschutzgesetz, sondern genauso die EU-Vorgaben der LULUCF-Verordnung.

Nun müssen wir den Strukturwandel in der Landnutzung anstoßen. Dazu gehören die nasse Bewirtschaftung und Wiedervernässung von Mooren sowie die Reduktion des Holzeinschlags in unseren Wäldern. Unsere Ökosysteme müssen massiv gestärkt werden, um ihre überlebenswichtigen und klimawirksamen Funktionen aufrechtzuerhalten. All das braucht Zeit, doch die rennt uns davon. Mit dem heutigen Erfolg haben wir die Bundesregierung dazu verpflichtet, schnellstmöglich zu handeln.“

Hier das Positionspapier zur Klage zum Nachlesen:

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