Sicherer Umgang mit Brandschutzklappen aus Asbest
Asbest wurde als problematischer Altlastenstoff zwar 1993 in Deutschland verboten, doch noch immer verbirgt sich die gesundheitsgefährdende Substanz in zahlreichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen, Bürogebäuden oder Einkaufszentren. Problematisch ist, dass Nutzer von Gebäuden z.B. über Lüftungsanlagen durch Freisetzungen belastet werden können. Für Handwerker wiederum ist die Gefahr groß, bei Baumaßnahmen oder beim Abriss mit den Asbestfasern in Kontakt zu kommen. Eine häufig unerkannte Gefahr ergibt sich durch ältere asbesthaltige Brandschutzklappen, die in vielen größeren Gebäuden entsprechend der Brandschutzvorschriften verbaut wurden. „Diese Brandschutzklappen sind bei weitem nicht mehr alle in einwandfreiem Zustand“, sagt Dr. Walter Dormagen, Geschäftsfeldleiter Gefahrstoffe bei TÜV Rheinland. „Die Gefahr, dass insbesondere bei den regelmäßig erforderlichen Prüf- und Wartungstätigkeiten Asbestfasern über die Lüftungskanäle in die Raumluft abgegeben werden, hat insbesondere bei älteren, bereits beschädigten Klappen stark zugenommen“ so der Experte.
Problematisch sind vor 1988 gefertigte Bauteile
Eine Brandschutzklappe ist ein unverzichtbares sicherheitstechnisches Bauteil, das zwischen den einzelnen Brandabschnitten eines Gebäudes in Wände und Decken eingebaut wird. Im Normalbetrieb ist die Klappe geöffnet und ermöglicht so den Luftdurchlass. Wenn es brennt, schließt die Brandschutzklappe automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Vor 1988 wurden bei der Produktion von Brandschutzklappen Asbest für verschiedene Bauteile wie z. B. das Klappenblatt oder die umlaufende Dichtung verwendet. In diesen Produkten kommt der Schadstoff in schwachgebundener Form vor. Schwachgebundene Asbestprodukte in Gebäuden müssen nach der Asbestrichtlinie bezüglich ihrer Sanierungsdringlichkeit bewertet werden.
Risiko für Gebäudebetreiber und -nutzer
Allerdings werden die Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen nach Asbestrichtlinien automatisch in die Sanierungsdringlichkeitsstufe 3 eingestuft. Das bedeutet, dass die Brandschutzklappen erst nach fünf Jahren erneut bewertet werden müssen. „Diese Einstufung stammt noch aus der Zeit, in der die asbesthaltigen Bauteile in den Brandschutzklappen weitestgehend intakt und unbeschädigt waren“, sagt Dormagen. „Die Erfahrung heute zeigt, dass die verbauten asbesthaltigen Produkte in vielen Brandschutzklappen in einem desolaten Zustand sind und die Gefahr der Asbestfaserfreisetzung enorm zugenommen hat“, so der Experte. Aus Sicht des Fachmanns ist eine individuelle Erfassung und Bewertung der einzelnen Brandschutzklappen dringend erforderlich. Ohne den Zustand der Asbestprodukte in Brandschutzklappen zu kennen, seien Betrieb und insbesondere Prüfung und Wartung dieser Brandschutzklappen für Betreiber und Nutzer der Gebäude mit einem hohen Risiko verbunden.
Empfehlung vom Asbestgutachter
TÜV Rheinland hat in diesem Zusammenhang ein Verfahren entwickelt und erprobt. Dabei werden erfahrene, sachkundige Asbestgutachter eingesetzt um den Zustand der Brandschutzklappen zu erfassen und zu bewerten. Auf Basis der Ergebnisse erhält der Betreiber eine Empfehlung, wie er in der Folgezeit die asbesthaltigen Brandschutzklappen betreiben, warten und prüfen lassen kann und wann eine Sanierung unausweichlich ist. Wichtig ist auch die fachgerechte Unterweisung aller Personen, die mit Prüfungs- und Wartungsarbeiten beauftragt sind. In sensiblen Nutzungsbereichen wie z.B. in Spielzimmern für Kinder, Klassenräumen oder in Kantinen empfiehlt sich zusätzlich die stichprobenartige Durchführung von Raumluftmessungen.