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DFLW: Einordnung der alten Filterklasse F7 zur neuen DIN EN ISO 16890-1

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Die Klassifizierung von Luftfiltern erfolgte früher durch DIN EN 779 (Europa) und ASHRAE 52.2. (USA). Beide Normen wurden im August 2017 durch die DIN EN ISO 16890-1 ersetzt.

Einen direkten Vergleich beider Filterklassen ist wegen der unterschiedlichen Prüfverfahren nicht möglich, es können nur Annäherungen ausgegeben werden.

Die häufigsten Meinungsverschiedenheiten bestehen bei der Auslegung der früheren F7-Filterung zur neuen Norm. Die meisten Vergleichstabellen geben einen ePM 1 ≥50% als F7 Filter aus, andere sehen einen ePM 2,5 ≥xx% als
gleichwertig an.

Zuordnung der Filterklassen

Aufgrund der Anforderungen der VDI 3803 und 6022 und der DIN 1946-4 ergibt sich eine eindeutige Zuordnung der Filterklassen:

  • In der DIN VDI 3803 Blatt 1:05-2020 ist im Kapitel 6.2.2 aufgeführt: „anstelle F7 zukünftige Mindestanforderung ISO ePM1 ≥ 60 %“
  • In der aktuellen VDI 6022:01-2018 steht unter Kapitel 6.3.9.3: „Filterung der Zuluft (mindestens ePM1 ≥50% für die letzte Filterstufe)“
  • In der DIN 1946-4:06-2018 und dem aktuellen Ersatz 09-2018 ist im Kapitel 6.5.7.4 aufgeführt: „1. Filterstufe ePM 1 ≥50% (vormals F7)“

In allen oben genannten Normen ist als Ersatz der Filterklasse F7 ein ePM 1 und nicht ePM 2,5 xx% Filter angegeben. Somit ist eine eindeutige Zuordnung aus den Normen gegeben. 

Wenn man zusätzlich die Prüfkriterien vergleicht, kann ein ePM 2,5 xx% Filter die Anforderungen des Schutzziels einer früheren F7-Filterung nicht vollständig erreichen. 

In der DIN EN 779 wurde mit einem Prüfstaub mittlerer Partikelgröße von 0,4 μm gemessen. Danach muss ein F7 Filter einen Mindestwirkungsgrad von 35% und nach Tabelle 1, bei der Enddruckdifferenz von 450 Pa, einen mittleren Wirkungsgrad von 80-90% aufweisen. 

Ein ePM 1 Filter wird mit einem Prüfstaub von 0,3-1,0 μm beaufschlagt (Mittelwert 0,65 μm), ein ePM 2,5 Filter mit einem Prüfstaub von 0,3-3,0 μm beaufschlagt (Mittelwert 1,65 μm) und ist somit zu weit von der Anforderung der DIN EN 779 mit 0,4 μm entfernt. 

Ein z.B. ePM 2,5 ≥80% Filter kann zwar Partikel von 0,3-3,0 μm zu 80% zurückhalten, Partikel mit 0,3-1,0 μm jedoch nur zu einen geringeren %-Anteil, in der Regel <50%, sonst würde er als ePM 1 Filter klassifiziert werden. 

Somit kann bei einem ePM 2,5 xx% Filter nur vermutet werden, dass er den Mindestwirkungsgrad (Schutzziel) von 35% (bei F7) nach der alten Norm entsprechen kann.

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