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Welche Zertifikate braucht man für die Arbeit mit brennbaren Kältemitteln?

Grundsätzlich benötigt natürlich jede Person, die an einem Kältemittelkreislauf arbeitet, die notwendige Fachkunde, das heißt, sie muss über die Besonderheiten und Gefahren, die von dem Kältemittel ausgehen, informiert sein.

Praktisch bedeutet das, dass beispielsweise der Kälteanlagenbauermeister als Betriebsinhaber seinen erfahrenen Gesellen, der bisher nur mit A 1-Kältemitteln gearbeitet hat, nicht einfach zur Reparatur einer Propan-Anlage schicken kann, ohne ihn vorher über zu den Besonderheiten von A 3-Kältemitteln (Gefahren, persönliche Schutzausrüstung, notwendige Maßnahmen usw.) zu schulen. Das war bisher aber an keine Zertifizierung gebunden, sondern eine Selbstverständlichkeit, die sich aus den Vorschriften zur Arbeitssicherheit ergibt.

In der neuen EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 ist nun geregelt, dass Personen auch zertifiziert werden müssen, wenn sie mit „relevanten Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel“ umgehen.

5 Zertifikate sollen eingeführt werden

Wie diese Regelung in die Praxis umzusetzen ist, soll in einer Durchführungsverordnung geregelt werden, für die jetzt ein erster Entwurf erschienen ist. Er beinhaltet tiefgreifende Änderungen gegenüber der aktuell gültigen DVO (EU) 2015/2067, insbesondere bei den verschiedenen Zertifizierungskategorien. Die EU-Kommission plant in der Durchführungsverordnung die Einführung von fünf Zertifikaten:

  • Zertifikat „A“ für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit F-Gasen und Kohlenwasserstoffen
  • Zertifikat „B“ für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kohlendioxid
  • Zertifikat „C“ für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ammoniak
  • Zertifikat „D“ Rückgewinnung an Anlagen mit weniger als 1 kg Füllmenge
  • Zertifikat „E“ für Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf

Gemäß des Entwurfs soll künftig für Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen, Kohlenwasserstoffen, Kohlenstoffdioxid und Ammoniak eine Zertifizierung verlangt werden. Die alte Kategorie II für kleine Anlagen (Füllmenge unter 3 kg) ist in dem Entwurf entfallen.

Das Zertifikat A entspricht in etwa der alten Kategorie I und umfasst F-Gase und Kohlenwasserstoffe.

Bestehende Zertifikate bleiben unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden, gültig. Bis spätestens 12. März 2029 muss man an einem Auffrischungskurs teilgenommen haben, damit das Zertifikat seine Gültigkeit behält. Der Auffrischungskurs muss die Person auf den Kenntnisstand von Kategorie A bringen.

Ob der Entwurf tatsächlich so umgesetzt wird oder ob die zahlreichen Stellungnahmen noch Einfluss nehmen können, bleibt abzuwarten.

Für die Betriebe und ihr Personal sieht es aber vorerst so aus, dass die Zertifizierung nach Kategorie I auch die Arbeiten mit A 3-Kältemitteln abdecken wird. Eine Auffrischungsschulung bis 2029 ist allerdings erforderlich.

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